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Samstag, 18. Januar 2014

Der Segen von Humanae vitae

Von Pater Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad  

Für viele Katholiken war der 25. Juli 2008 kein Grund zum Feiern, jährte sich an diesem Tag doch zum vierzigsten Male die Veröffentlichung der Enzyklika Humanae vitae Papst Pauls VI., die seinerzeit einen wahren Sturm der Entrüstung entfesselte. Empörte Reaktionen innerhalb und außerhalb der Kirche, düstere Prognosen für die Zukunft einer sich dem Fortschritt verweigernden Institution und auch die gehässigen Bezeichnungen „Pillenenzyklika“ (für das Schreiben) und „Pillenpaul“ (für den Verfasser) sind in Erinnerung geblieben. 

Was wirft man Humanae vitae denn vor? Einmischung in den Bereich der Wissenschaft, für den die Kirche keine Kompetenz besitze, und in den Bereich des Gewissens, für den nicht sie, sondern der Mensch selbst verantwortlich sei. 

Auf die Seite der Wissenschaft schlug sich während der Debatten über künstliche Empfängnisverhütung der belgische Kardinal Léon-Joseph Suenens, als er die Kirchenleitung davor warnte, „einen zweiten Fall Galilei zu riskieren“. Noch heute wird Paul VI. dafür kritisiert, dass er auf die von ihm selbst einberufene Expertenkommission aus Biologen, Medizinern, Psychologen, Sozialwissenschaftlern und Theologen nicht hörte, die sich am 26. Juni 1966 mit 64 gegen 4 Stimmen für die Pille und andere Verhütungsmittel ausgesprochen hatte. Kann man als Papst so mit Wissenschaftlern umgehen, ohne sich den Ruf starrsinniger Ignoranz einzuhandeln? 

Allerdings ist seither viel Wasser den Tiber hinuntergeflossen, der zweite Fall Galilei blieb aus, und auch Wissenschaftler haben mittlerweile die schwerwiegenden gesundheitlichen, sozialen und psychologischen Folgen der Anti-Baby-Pille zur Kenntnis nehmen müssen. Von dem demographischen, moralischen und religiösen Desaster, das die Verhütungsmentalität bewirkt hat, einmal ganz zu schweigen!

Während die Unterstellung, Humanae vitae sei wissenschaftsfeindlich, insgesamt verklungen ist, ertönt der andere Vorwurf bis heute: Rom knechte mit seiner rigorosen Sexualmoral die Gewissen der Gläubigen. Anstatt mündigen Christen in dem sehr sensiblen und intimen Bereich von Liebe und Geschlechtlichkeit ein persönliches Urteil zuzutrauen, rücke die Kirchenleitung ihnen mit Sündendrohungen zu Leibe. 

Leider haben indirekt sogar ganze Bischofskonferenzen dieser Kritik beigepflichtet, so die deutsche in der Königsteiner Erklärung vom 30.8.1968 und die österreichische in der Mariatroster Erklärung vom 23.9.1968. In beiden Dokumenten wird die Möglichkeit offengelassen, sich in Fragen der Empfängnisverhütung gegen die lehramtliche Verlautbarung auf das Gewissen zu berufen. Das steht aber in Widerspruch zur Lehre des letzten Konzils (GS 50 u. 51) und der Enzyklika Humanae vitae (Nr. 10), nach welcher die Eheleute „bei der Aufgabe, das Leben weiterzugeben, keineswegs ihrer Willkür folgen dürfen, gleichsam als hinge die Bestimmung der sittlich gangbaren Wege von ihrem eigenen und freien Ermessen ab; vielmehr sind sie verpflichtet, ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan auszurichten, der einerseits im Wesen der Ehe selbst und ihrer Akte zum Ausdruck kommt, den andererseits die beständige Lehre der Kirche kundtut.“ 

Ist nicht gerade dies der Auftrag der Kirche: das beständig durch den Hang zu Wunschdenken und eigenmächtiger Vorentscheidung, durch Verwirrung und Verdunklung gefährdete Gewissen mit dem Licht der Wahrheit zu erleuchten, um so den Menschen auf den Weg des Heils zu führen? Das ist nicht Knechtung, sondern Befreiung des Gewissens! 

Übrigens halten sich nicht nur Eheleute, sondern auch Priester für befugt, ihr Gewissen gegen die Enzyklika ins Feld zu führen. „Sollte man mir abverlangen, im Beichtstuhl Humanae vitae zu vertreten – ich könnte es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, überhaupt noch Beichte zu hören“, bekannte mir gegenüber ein Pfarrer. Als bestünde für ihn, den Vertreter der Kirche, nicht genau diese Pflicht: entweder die katholische Moral zu vertreten oder von der Führung der Menschen, die ihm Gott durch die Kirche anvertraut, Abstand zu nehmen. 

Der katholische Philosoph Dietrich von Hildebrand, der Humanae vitae schon im Erscheinungsjahr als „Zeichen des Widerspruchs“ bezeichnete, hat Recht behalten. Tatsächlich scheiden sich die Geister an der hohen Auffassung vom Menschen, von der Ehe und der Geschlechtlichkeit, die die Kirche vertritt. Während aber diejenigen, die sich im Bereich der Geschlechtlichkeit den Einflüsterungen des Zeitgeistes öffnen, in ein undurchschaubares Wirrwarr geraten, finden die, welche ihr Gewissen nach der Stimme des Guten Hirten und Seines Stellvertreters ausrichten, auch inmitten von Bedrängnissen Glück und Frieden für sich selbst und ihre Familien. 

Wir haben also Grund zum dankbaren Gedenken an den 25. Juli 1968!


 Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS) 




Bachlink zu diesem Post (Lektüre sehr empfehlenswert): 

Grundlagen:

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Bischof Vitus Huonder (Chur) im Interview mit der "Tagespost" vom 15.01.2014:

"Die Morallehre der Kirche ist gedeckt durch das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe. Es ist die Aufgabe der Kirche, dieses allgemeine Gebot auf bestimmte Fragestellungen hin authentisch auszulegen. Was die Familienplanung betrifft, ist die Haltung der Kirche lebens- und schöpfungsfreundlich. Sie bejaht die natürliche Empfängnisregelung. Sie lehrt die vor Gott verantwortete Elternschaft für den Umgang mit der Fruchtbarkeit. Das entspricht zutiefst der Würde des Menschen."

"Wenn die Menschen erkennen, was die Kirche wirklich lehrt und sich nicht nur von Schlagworten beeinflussen lassen, ist es oft so, dass sie mehr über den Glauben wissen wollen. Sie spüren, dass in der Lehre der Kirche die Liebe Gottes durchscheint, die dem Menschen hilft, seine Würde zu leben. Sie erkennen, dass der unverkürzte Anspruch des Glaubens nötig ist, um in dieser Würde zu wachsen. Der Glaube ist ja kein niederschwelliges Kundenangebot. Er ist ein Aufruf zur Bekehrung: „Die Zeit ist erfüllt, das Reich Gottes ist nahe. Kehrt um und glaubt an das Evangelium“ (Mk 1,15), sagt uns Jesus."

Mittwoch, 7. November 2012

Konzilsgespenst


Beispiele für den (Un-)Geist des II. Vatikanischen Konzils nennt der "Ökophilosoph" (Berliner Tageszeitung)  Robert Spaemann in einem Interview vom 26.10.2012 in "Die Welt":

Heute wird oft gesagt, das Konzil hätte um ein Haar den Zölibat abgeschafft. Man müsse die damaligen Ansätze nur zu Ende führen. Dabei hat kein Konzil jemals zuvor den Zölibat mit so viel Nachdruck verteidigt. (1)

Zweites Beispiel: Die deutschen Bischöfe haben in der sogenannten Königsteiner Erklärung verkündet, die Lehre der Kirche in Sachen "Pille" sei nicht verpflichtend. Das Konzil hatte aber das genaue Gegenteil gesagt, nämlich dass die Lehre der Kirche den Katholiken in dieser Frage im Gewissen verpflichte. (2)

Oder, drittes Beispiel: Jeder weiß, dass das Konzil die Volkssprache in der Messliturgie erlaubt hat. Kaum einer weiß aber: Das Konzil hat vor allem festgestellt, dass die eigentliche Liturgiesprache der westlichen Kirche das Latein sei und bleibe. Und Papst Johannes XXIII. hat eigens eine Enzyklika über die Bedeutung des Latein für die westliche Kirche geschrieben. (3)



(1) Anm.: Vgl. dazu z. B. das Dekret des II.Vatikanums "Optatam totius" 10
(2) Anm.: Vgl. dazu die Pastorale Konstitution "Gaudium et spes" 51
(3) Anm.: Vgl. hierzu die Konstitution "Sacrosanctum Concilium" 36

Donnerstag, 28. Juni 2012

Lehramt und Gewissen, Teil 3


Fortsetzung von hier

5. Gewissenlosigkeit, Gewissen des Einzelnen und Lehramt

Das Gegenteil vom Gewissen ist die Gewissenlosigkeit. Gewissenlos ist der Mensch, der bezüglich der Frage, ob etwas gut oder böse, ob es Sünde oder erlaubt sei, gleichgültig ist. Gewissenlos ist der Mensch, der für den letzten Ernst des Sittlichen, für die Beleidigung Gottes durch die Sünde blind ist. Gewissenlos ist derjenige, der sich der Stimme des Gewissens ausdrücklich verschließt, der leichtsinnig, ohne zu prüfen, ob etwas gut oder böse ist, seinem Impuls im Handeln folgt.

Aber die wahre Kooperation des Gewissens, seine zur vollen Verantwortlichkeit aufrufende Stimme setzt die Kenntnis  dessen voraus, was prinzipiell gut oder böse, gottgefällig oder Sünde, erlaubt oder unerlaubt ist, und derjenige, der sich der Täuschungsmöglichkeit des Menschen, der Gefahr der sittlichen  Wertblindheit nicht bewußt ist, ist auch gewissenlos und handelt unverantwortlich.

Nur derjenige, der das von Gott geoffenbarte Sittengesetz, die von der Kirche eindeutig proklamierte sittliche Erlaubtheit und Unerlaubtheit einer Sache demütig und dankbar aufnimmt, ist der wahrhaft Gewissenhafte, der wahrhaft Verantwortliche.

Die Stimme der heiligen Kirche tritt nicht an die Stelle des Gewissens, sie erstickt unser Gewissen nicht, sie ruft uns nicht auf, die Verantwortlichkeit abzuschieben, sondern sie bietet dem Gewissen die notwendige Unterlage dessen, was gut und böse ist. Sie behütet und stützt unser Gewissen gegenüber all den Tendenzen unserer gefallenen Natur, die es zu übertönen versuchen.


aus: Dietrich von Hildebrand, Die Enzyklika "Humanae Vitae" - ein Zeichen des Widerspruchs; Verlag Josef Habbel Regensburg; AD 1968




Foto: privat

Mittwoch, 27. Juni 2012

Lehramt und Gewissen, Teil 2


Fortsetzung von hier

2. Auslegung des objektiven Sittengesetzes durch das Lehramt der Kirche und die Aufgabe des Gewissens des Einzelnen

Wer seine subjektive Auffassung des sittlich Erlaubten für unfehlbar hält, fällt einer großen Selbsttäuschung zum Opfer. Jeder gläubige Katholik ist aber überzeugt, daß über seiner subjektiven Auffassung in allen sittlichen Dingen die der Offenbarung entstammende Sittenlehre steht, die vom unfehlbaren Lehramt der Kirche auf detaillierte Probleme angewandt wird und so seinem Gewissen die notwendige Unterlage bietet.

Die Behauptung, über die Frage, ob die künstliche Geburtenkontrolle* sittlich erlaubt sei, soll das Gewissen des Einzelnen entscheiden, ist also irreführend, weil sie vom Gewissen etwas verlangt, was dieses niemals leisten kann.

Diese Behauptung heißt in Wirklichkeit: Nicht die Kirche weiß, was sittlich gut und böse ist, sondern der Einzelne kann dies allein entscheiden - eine Auffassung, die sowohl die Offenbarung als auch das Lehramt der Kirche leugnet, aber letzten Endes überhaupt jede objektiv gültige Moral auflöst und zu einem völligen Amoralismus führt.


3. Gewissen und Willkür

Darum ist die Behauptung, die Kirche solle es dem Gewissen des einzelnen Christen überlassen zu entscheiden, ob ihm künstliche Geburtenregelung* erlaubt sei, in Wirklichkeit gleichbedeutend mit der Behauptung, er könne es halten wie er wolle.

Newman charakterisiert eine solche Auffassung mit den Worten: "Das Gewissen ist ein strenger Mahner; aber in diesem Jahrhundert ist es durch ein falsches Bild ersetzt worden, von dem die vorausgehenden achtzehn Jahrhunderte niemals gehört hatten und das sie auch nie mit dem Gewissen hätten verwechseln können, wenn sie davon gehört hätten. Es ist das Recht auf Willkür." (weiterlesen)


aus: Dietrich von Hildebrand, Die Enzyklika "Humanae Vitae" - ein Zeichen des Widerspruchs; Verlag Josef Habbel Regensburg; AD 1968

* Anm: Was hier in Bezug auf die künstliche Geburtenkontrolle gesagt wird, gilt ebenso bezüglich des Kommunionempfangs "wiederverheirateter Geschiedener".



Foto: privat

Lehramt und Gewissen, Teil 1

 
Die folgende Betrachtung entstammt der Schrift "Die Enzyklika "Humanae Vitae" - ein Zeichen des Widerspruchs" von Dietrich von Hildebrand und befasst sich mit dem Begriff des Gewissens, denn der Terminus wird oft falsch verstanden, was zu problematischen Voraussetzungen für ein sittliches Handeln führt.




1. Gewissen und Erkenntnis des Sittengesetzes

Weitverbreitet ist auch die These, daß es dem Gewissen des Einzelnen überlassen werden müsse, ob er die Pille zur Verhütung der Empfängnis anwende oder nicht (1). Eine verhängnisvolle Verwirrung kommt in dieser These zum Ausdruck, eine völlig irrige Verwendung des Terminus Gewissen.

Die Frage, ob etwas an sich gut oder böse ist, kann nie vom Gewissen beantwortet werden; sie ist für das Sprechen des Gewissens immer schon vorausgesetzt. Es ist ein ganz anderes geistiges Organ, mit dem  wir sittliche Werte und Unwerte erfassen. Das Gewissen spricht erstens immer nur dann, wenn es sich um unser eigenes Tun und Lassen handelt; es sagt uns nicht, ob das Verhalten eines anderen sittlich richtig ist. Wenn wir einsehen, daß jemand ungerecht gehandelt hat oder wenn uns die Güte und Reinheit eines Menschen tief beeindruckt, so ist es nicht unser Gewissen, das uns den Wert oder Unwert der fremden Person erschließt. Dasselbe gilt für die prinzipielle Einsicht, daß Morden böse ist, daß Stehlen sittlich schlecht ist, daß Gerechtigkeit gut ist usw. Über all dies belehrt uns die sittliche Fähigkeit, sittliche Werte und Unwerte zu erfassen - unsere Wertsichtigkeit.

Zweitens spricht die geheimnisvolle Stimme des Gewissens primär, indem sie uns warnt, in einer konkreten Situation das sittlich Schlechte zu tun, von dem wir bereits prinzipiell wissen, daß es sittlich schlecht und unerlaubt ist. Es bezieht sich mehr auf die Vermeidung eines sittlichen Übels als auf das rein sittlich Positive, das zu tun wir nicht verpflichtet sind.

Das Gewissen ist der  advocatus Dei in der Seele des Menschen - es spricht warnend, wenn wir in einer bestimmten Situation in Versuchung sind, etwas Schlechtes zu tun oder wenn jemand uns zu überreden sucht, in etwas sittlich Schlechtes einzuwilligen. Es ist die geheimnisvolle Stimme, die uns den einzigartigen Ernst der sittlichen Frage zu Bewußtsein bringt, die uns allen üblen Wünschen, allem schwachen  Nachgeben gegenüber die Forderung, Gott nicht durch eine sittlich unrechte Tat zu beleidigen, in ihrer ganzen Majestät vor Augen stellt.

Es setzt aber immer ein Wissen um den prinzipiellen sittlichen oder vermeintlich sittlichen Charakter eines Verhaltens voraus. Es sagt uns: Tu das nicht, weil es böse ist - es fordert uns auf, genau zu prüfen, ob unser Verhalten in diesem konkreten Fall mit dem Sittengesetz übereinstimmt. Die Gewissenserforschung über Vergangenes sowie die Prüfung vor dem Gewissen, die einem Handeln vorausgeht, bezieht sich immer auf das Verhalten der eigenen Person und auf die konkrete Anwendung auf den Einzelfall und primär auf das Vermeiden des sittlich Negativen oder auf begangene sittliche Verfehlungen.

Es setzt aber immer eine nicht vom Gewissen stammende Überzeugung über den prinzipiellen sittlichen Wert oder Unwert eines Verhaltens voraus. Nun dürfen wir nicht vergessen, daß der Mensch in seiner Wertsichtigkeit durch viele Faktoren bedroht ist. Es gibt viele Formen sittlicher Wertblindheit. Omnis homo mendax (jeder Mensch ist ein Lügner) gilt hier in besonderer Weise. (weiterlesen)

Fortsetzung folgt

(1)  Anm.: Genauso könnte es heißen: "Weitverbreitet ist auch die These, daß es dem Gewissen des Einzelnen überlassen werden müsse, ob und wie er die hl. Kommunion empfängt, obwohl er geschieden und wiederverheiratet ist und in schwerer Sünde lebt."


aus: Dietrich von Hildebrand, Die Enzyklika "Humanae Vitae" - ein Zeichen des Widerspruchs; Verlag Josef Habbel Regensburg; AD 1968



Foto: privat 

Dienstag, 26. Juni 2012

Eine neue "Königsteiner Erklärung"?

Die Diskussion über den kirchlichen Umgang mit sogenannten "wiederverheirateten Geschiedenen" wird darauf hinauslaufen, dass manche Theologen und ihre Anhängerschaft, darunter auch Bischöfe, eine weitere "Königsteiner bzw. Maria-Troster-Erklärung" wollen.

D. h., sie wollen, wie schon nach der Enzyklika "Humanae vitae" von Paul VI. (1968), erklären, dass jeder Mensch nach seinem "selbständigen Gewissen" selbst entscheiden kann, ob er die hl. Kommunion empfangen darf oder nicht, unabhängig von den Weisungen des kirchlichen Lehramtes.

Die damaligen "Erklärungen", die eine Reaktion auf das Lehrschreiben Pauls VI. waren, das katholische Eheleute auf den Verzicht jeglicher künstlicher Geburtenregelung verpflichtete, enthielten (wenn auch wenige) Sätze, die die Weisungen des Papstes relativierten und den Eheleuten die Entscheidung über den Gebrauch künstlicher Verhütungsmittel selbst überließen.

Während die deutschen (und Schweizer) Bischöfe bis heute keinen Widerruf der fraglichen Passagen der  "Königsteiner Erklärung" zustande brachten, haben die österreichischen Bischöfe anlässlich des Papstbesuches in Österreich im Jahre 1988 die fraglichen Sätze und ihre Auswirkungen auf das kirchliche Leben bedauert:

„Der Versuch, ein irrendes und im Widerspruch zur Lehre der Kirche stehendes Gewissen als rechtes Gewissen dennoch zuzulassen und ihm eine gewisse allgemeine und objektive Gültigkeit zuzugestehen, war die bedauerliche Inkonsequenz der sogenannten ‚Maria-Troster-Erklärung’ der österreichischen Bischöfe vom 22. September 1968.“

Weiter erklären die österreichischen Bischöfe in dem Schreiben vom 29. März 1988:

Das II. Vatikanische Konzil nennt das Gewissen des Menschen „die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen“ (GS 16). Entgegen der Meinung, die Kirche hätte sich von der Verpflichtung zur Bildung des Gewissens zurückgezogen und hätte die Entscheidung in der sittlichen Beurteilung der ehelichen Akte allein den Ehegatten überlassen, ist auf die Erklärung der Bischöfe Österreichs von 1968 hinzuweisen, die sagt:
„Auch unser Gewissen sagt uns von sich aus nicht alles. Es geht also um die rechte Gewissenbildung. Die kirchliche Autorität hilft uns, dazu zu kommen. Das zuständige kirchliche Lehramt erstreckt sich nicht nur auf die übernatürliche Offenbarung, sondern auch auf natürliche Wahrheiten, weil das Licht der Offenbarung auch auf diese fällt, sie bestätigt und verdeutlicht.
Der Gott der Offenbarung ist auch der Gott der Schöpfung. Daraus folgt: Es gibt Gewissensfreiheit – aber nicht Freiheit der Gewissensbildung. Das heißt: die Bildung des Gewissensurteils ist abhängig vom Gesetz Gottes, das bei der konkreten Urteilsbildung nicht übersehen werden darf.
Und weil nun Gottes Gesetz auf tausenderlei verschiedene Umstände und Lebensverhältnisse angewendet werden muß, so spricht hier auch die Kirche in ihrem Lehramt ein bestimmendes und klärendes Wort, das der Verwirklichung unseres wahren Menschentums dient.
Diese Hilfe des Gesetzes Gottes und des Lehramtes der Kirche für seine eigene Lebensgestaltung wird nur der erfahren, der sich um immer bessere Erfassung dieser Normen bemüht und sich eine ständige Bildung seines Gewissens angelegen sein läßt“.

Es ist zu hoffen, dass die Fehler, die vor mehr als 40 Jahren in den bischöflichen Schreiben gemacht wurden und die Verwirrung, die dadurch unter den Gläubigen entstanden ist - und bis heute anhält -, sich nicht wiederholen.



Weiteres zum Thema:



Gewissensfreiheit?!

"Es gibt Gewissensfreiheit – aber nicht Freiheit der Gewissensbildung. Das heißt: die Bildung des Gewissensurteils ist abhängig vom Gesetz Gottes, das bei der konkreten Urteilsbildung nicht übersehen werden darf.

Und weil nun Gottes Gesetz auf tausenderlei verschiedene Umstände und Lebensverhältnisse angewendet werden muß, so spricht hier auch die Kirche in ihrem Lehramt ein bestimmendes und klärendes Wort, das der Verwirklichung unseres wahren Menschentums dient."





Oder wie schon Prof. Hauke nach Leo Kardinal Scheffczyk sagt:

"Ein weiterer beliebter Einwand macht die "persönliche Gewissensentscheidung" geltend, worin ein jeder über den Kommunionempfang entscheiden könne.

Diese Argumentation ist unsinnig, weil das Gewissen für einen Christen ein praktisches Urteilen im Horizont des Glaubens bedeutet. Das Gewissen ist kein Organ für die Beurteilung  von Glaubenswahrheiten."  (s. HIER)

(Hervorhebungen durch Fettdruck von Administrator)



Linkliste zum Thema "Gewissen" 





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Dienstag, 27. März 2012

Neues in der Online-Bibliothek...

Folgende Bücher des Philosophen Dietrich von Hildebrand (geb. 12. 10.1889 Florenz, +26.1.1977 New York) sind ab sofort in der Sidebar-Bibliothek dieses Blogs als MS Word Dokumente über kath.tube abrufbar:


Dietrich von Hildebrand: Das trojanische Pferd in der Stadt Gottes; Verlag Josef Habbel Regensburg; AD 1968
MS Word Dokument (bitte auf das Bild klicken!):


 

Dietrich von Hildebrand: Der verwüstete Weinberg; Verlag Josef Habbel Regensburg; AD 1973
MS Word Dokument (bitte auf das Bild klicken!):




Dietrich von Hildebrand: Zölibat und Glaubenskrise, Verlag Josef Habbel Regensburg; AD 1970
MS Word Dokument (bitte auf das Bild klicken!):




Dietrich von Hildebrand: Die Enzyklika HUMANAE VITAE, Ein Zeichen des Widerspruches, Verlag Josef Habbel Regensburg; AD 1968
MS Word Dokument (bitte auf das Bild klicken!):

Montag, 12. März 2012

Die Grundlage jeder Erneuerung: Der Glaube (10)

Prof. DDr. Josef Seifert  (1976)

Fortsetzung Teil 10

Unglückseliger Optimismus
C.  Wir haben oben schon festgestellt: Diejenigen, die für die grundlegende Rolle des Glaubensaktes, die der Verherrlichung Gottes, blind sind, verurteilen auch die Lehre von der Notwendigkeit des Glaubens für das ewige Heil als abwegig und grauenvoll. Sie richten den Blick so ausschließlich auf die ewige Seligkeit, daß sie die Vorstellung der Hölle gar nicht vollziehen können; diese schreckliche Realität kann man freilich nur verstehen, wenn man weiß, daß erstes und oberstes Ziel des Menschen die Verherrlichung Gottes ist, und erst das zweite die eigene Seligkeit. Nur dann kann man begreifen, daß die Abwendung von Gott in der schweren Sünde den Verlust der ewigen Glückseligkeit nach sich ziehen kann.

Aber nicht genug damit: Wenn man den ersten und obersten Sinn der Welt, die Verherrlichung Gottes aus den Augen verliert, dann führt der Weg weiter zum Verlust des Glaubens auch an den Himmel. Oder mag man auch noch an den Himmel glauben, so wird doch die unerläßliche Rolle des Glaubens und der Kirche für die Erreichung des ewigen Zieles nicht mehr erkannt.

Man sagt: Gott will jeden Menschen retten, was freilich zutrifft, aber man vergißt oder verschweigt, daß er die Befolgung Seines Wortes oder wenigstens den Durst danach in der Begierdetaufe zur Bedingung der Rettung gemacht hat.

Die Menschen verfallen einem unglückseligen Optimismus, was ihr seliges Heil betrifft, und begreifen nicht mehr, wie schrecklich die Sünde ist. Mehr noch, sie revoltieren gegen alle Gebote, die Schweres von ihnen fordern, wie sie etwa die Enzyklika Humanae Vitae oder die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe aussprechen. Freilich kann man solche Verpflichtungen nicht verstehen,wenn man sie trennt von dem höchsten Wert der Sittlichkeit: Gott zu gefallen.


Laxismus und Utopismus

D.  In der Folge werden auch alle anderen Dimensionen des religiösen Lebens unterminiert, u. a. besonders der große Auftrag Christi, hinauszugehen in alle Welt und den Samen Seines Wortes auszustreuen. Die übernatürliche Wirkkraft der heiligen Sakramente wird herabgespielt; gesucht und erstrebt wird nur die religiöse "Erfahrung".

Jedwede sittliche Forderung, die sich mit diesem reinen Immanenzdenken nicht verträgt, wird von solchen Menschen sehr bald abgeschüttelt, und schließlich bringen sie es fertig, den Glauben mit marxistischen und revolutionären Utopien gleichzusetzen.

Sie suchen die Verbindung mit Freimaurern und sogar mit Kommunisten und arbeiten mit ihnen zusammen für einen Humanismus, dem buchstäblich alle Elemente des wahren christlichen Humanismus abgehen, wie Henri de Lubac festgestellt hat. Sie setzen ihr Vertrauen auf eine innere Wandlung des Kommunismus - eine Utopie, gegen die Solschenizyn so machtvoll aufgetreten ist - und glauben an die Möglichkeit eines immerwährenden Friedens in der Welt, ja, sie erklären den übernatürlichen Glauben an einen überweltlichen Gott und an ein Leben nach dem Tode für einen platten Unglauben und die atheistische und historizistische Hoffnung auf eine immergeschichtliche Zukunft wird als Glaube proklamiert - so geschehen bei dem Dialog zwischen Marxisten und Katholiken in Salzburg im Jahre 1967.



Schluss folgt


Prof. Josef Seifert:
Die Grundlage jeder Erneuerung: Der Glaube
( Teil  1)    (bitte HIER klicken!)
( Teil  2)    (bitte HIER klicken!)
( Teil  3)    (bitte HIER klicken!)
( Teil  4)    (bitte HIER klicken!)
( Teil  5)    (bitte HIER klicken!)
( Teil  6)    (bitte HIER klicken!)
( Teil  7)    (bitte HIER klicken!)
( Teil  8)    (bitte HIER klicken!)
( Teil  9)    (bitte HIER klicken!)
( Teil 11)    (bitte HIER klicken!)
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