Das zeigen auch die gegenwärtigen Diskussionen um Ehe und Familie innerhalb der katholischen Kirche. Eigentlich sind die Grundlagen einer kirchlichen Haltung und Pastoral gegenüber zivil wiederverheirateten Geschiedenen oder gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, um die zwei zur Zeit wohl meistdiskutierten Themenbereiche zu nennen, längst gelegt. Es gibt zahlreiche kirchliche bzw. lehramtliche Dokumente, die sich mit diesen Problemen der gegenwärtigen Glaubenskrise befassen und Hilfen und Lösungen für alle Menschen guten Willens vorschlagen.
Dennoch lassen sich selbst (oder gerade?) Theologen bei der Lösungssuche immer wieder von denselben Fallstricken einwickeln, sodass sie den hilfebedürftigen Gläubigen, die sich in "Lebenswirklichkeiten" verstrickt haben, die außerhalb des Heilsplans Gottes liegen, nicht wirklich eine Hilfe sind. Stattdessen versuchen sie, die Sünde zu relativieren oder gar zur Tugend zu erklären - vielleicht auch deshalb, um Kirchenmitglieder (Kirchensteuerzahler) bei Stange zu halten.
Besonders abwegig wird es, wenn nicht-glaubenskonforme gelebte "Wirklichkeiten" auf einmal als authentischer Ausdruck des übernatürlichen Glaubenssinns (Sensus fidei) erklärt werden sollen, nach dem sich das kirchliche Lehramt zu richten habe. Erklärt wird dieser Anspruch zumeist aus der Geschichtlichkeit von biblischen Texten und kirchlicher Lehre, die - wie übrigens auch die Dogmen - einer Neuentdeckung und Neuinterpretation für die heutige Zeit bedürfen.
Diese Sichtweise wurde von der Kirche stets verurteilt und abgewiesen bzw. korrigiert. Einblick und Auskunft geben die Dokumente, die für alle, in viele Sprachen übersetzt, über das Internet - z. B. auf den Seiten des Vatikans - öffentlich zugänglich sind.
So heißt es beispielsweise in einem Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre vom 29.12. 1975 zu einigen Fragen zur Sexualethik:
4. Zu Unrecht behaupten (...) heute viele, daß man weder in der menschlichen Natur noch im geoffenbarten Gesetz eine andere absolute und unveränderliche Norm als Regel für unsere einzelnen Handlungen finden könne als jene, die im allgemeinen Gebot der Liebe und der Achtung vor der menschlichen Würde zum Ausdruck kommt. Als Beweis für diese Behauptung führen sie an, daß die sogenannten Normen des Naturgesetzes oder die Vorschriften der Heiligen Schrift nur als Ausdruck einer besonderen Kulturform in einem bestimmten geschichtlichen Augenblick angesehen werden können.In Wirklichkeit jedoch weisen die göttliche Offenbarung und, in dem ihr eigenen Bereich, auch die philosophische Erkenntnis dadurch, daß sie echte Erfordernisse der Menschheit aufzeigen, notwendig auf die Existenz unveränderlicher Gesetze hin, die in die konstitutiven Elemente der menschlichen Natur eingeschrieben sind und die in allen vernunftbegabten Wesen als identisch erscheinen.Ferner hat Christus seine Kirche als »die Säule und das Fundament der Wahrheit« gegründet.(1) Unter dem Beistand des Heiligen Geistes bewahrt sie ununterbrochen und übermittelt sie ohne Irrtum die Wahrheiten der sittlichen Ordnung und interpretiert authentisch nicht nur das geoffenbarte positive Gesetz, sondern »auch die Prinzipien der sittlichen Ordnung, die aus dem Wesen des Menschen selbst hervorgehen« (2) und die volle Entfaltung und die Heiligung des Menschen betreffen. Die Kirche aber hat im ganzen Verlauf ihrer Geschichte bestimmten Vorschriften des Naturgesetzes immer eine absolute und unveränderliche Geltung zuerkannt und in deren Übertretung einen Widerspruch zur Lehre und zum Geist des Evangeliums gesehen.5. Da die Sexualethik bestimmte Grundwerte des menschlichen und christlichen Lebens betrifft, wird diese allgemeine Lehre in gleicher Weise auch auf sie angewandt. Es gibt in diesem Bereich Prinzipien und Normen, die die Kirche ohne Zögern stets als einen Bestandteil ihrer Lehre überliefert hat, wie sehr auch die Meinungen und Sitten in der Welt zu ihnen im Gegensatz gestanden haben mögen. Diese Prinzipien und Normen haben ihren Ursprung keineswegs in einer bestimmten Kulturform, sondern in der Erkenntnis des Gesetzes Gottes und der menschlichen Natur. Deshalb können sie auch nicht unter dem Vorwand einer neuen kulturellen Situation als überholt angesehen oder in Zweifel gezogen werden. (...)(1) 1 Tim 3, 15.(2) Dignitatis Humanae, Nr. 14: AAS 58 (1966), S. 940; vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii, 31. Dez. 1930: AAS 22 (1930), S. 579-580; Pius XII., Ansprache vom 2. Nov. 1954: AAS 46 (1954), S. 671-672; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961), S. 457; Paul VI., Enz. Humanae Vitae, 25. Juli 1968, Nr. 4: AAS 60 (1968), S. 483.
Die Dokumente haben bis heute nichts von ihrer Aktualität eingebüßt. Würden dem Volk Gottes nicht viele längst überflüssige Diskussionen und Holzwege erspart bleiben, wenn die lehramtlichen Verlautbarungen des Heiligen Stuhls mehr gelesen und rezipiert würden - von Laien, aber auch von Theologen?
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