Neue Vorschläge für die pastorale Sorge bezüglich der Geschiedenen und Wiederverheirateten: Eine theologische Bewertung (hier das pdf-Dokument)
Acht katholische Theologen, die an Päpstlichen Fakultäten oder in anderen kirchlichen Einrichtungen in den U.S.A. Dienst tun, haben sich ausführlich mit den Thesen und Vorschlägen von Walter Kardinal Kasper befasst. Der deutsche Theologe hatte bei der Kardinalsversammlung am 20. Februar 2014 u. a. auch zum Problem der zivil wiederverheirateten Geschiedenen Stellung genommen. Sein vielbeachteter Vortrag "Das Evangelium von der Familie" hatte weltweit Widerspuch ausgelöst.
Kardinal Kasper hatte die Frage gestellt, ob man "jemandem, der sein Versagen aufrichtig bereut und
das tut, was er in seiner nicht rückgängig zu machenden Situation tun
kann, das heißt nach Kräften christlich leben und seine Kinder
christlich erziehen", die Absolution - und folglich auch die Zulassung zum sakramentalen Empfang der heiligen Kommunion - verweigern kann. Das Versagen meint in diesem Fall das Scheitern der gültig geschlossenen sakramentalen Ehe. Das Konkubinat, die zweite, zivil geschlossene, Ehe ist dagegen nach Kaspers Vorschlag u. U. nicht rückgängig zu machen und kann nicht aufgegeben werden, ohne dass der bzw. die Betroffene weitere Schuld auf sich lade (s. hier).
Die acht Professoren, darunter sieben Dominikaner, zeigen nun noch einmal kurz und bündig auf, dass die Ausführungen Kaspers nicht mit der kirchlichen Lehre vereinbar sind. Ihr Fazit:
Es kann schwer sein, die Lehre der Kirche über Ehe, Scheidung, menschliche Sexualität und Keuschheit anzunehmen. Christus selber sah das, als er sie verkündigte. Diese Wahrheit bringt jedoch eine authentische Botschaft der Freiheit und Hoffnung mit sich: Es gibt einen Ausweg aus Laster und Sünde. Es gibt einen Weg nach vorne, der zu Glück und Liebe hinführt. Indem die Kirche diese Wahrheiten in Erinnerung ruft, hat sie Grund dazu, die Aufgabe der Evangelisierung in unserer eigenen Zeit mit Freude und Hoffnung anzunehmen.
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