Donnerstag, 26. Juni 2014

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 39: Die Dyarchie und ihre Folgen

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie


Teil 39


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


Fortsetzung von hier (Die Dyarchie und ihre Folgen)


2.  Die Zermürbung der Priester

Die Einrichtung des Pfarrgemeinderates in den deutschen Bistümern hat schwerwiegende Rückwirkungen auf das Bewusstsein und die Tätigkeit des Pfarrer. 

Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates, die in Mainz wenigstens viermal im Jahre abgehalten werden müssen, u.U. aber noch häufiger sind (§6), verschlingen viel kostbare Zeit des Priesters. Diese Zeit fehlt für echte Seelsorge. Nicht selten sind die Sitzungen mit Aufregungen und Kontroversen verbunden. Priester, die gewillt sind, an Lehre und Ordnung der Kirche festzuhalten, gehen mit banger Sorge in die Sitzungen des Pfarrgemeinderates, weil sie ahnen, welche Anschläge dort wieder vorbereitet werden.

Im Konflikt mit dem Pfarrgemeinderat verbrauchen viele Priester ihre Kraft, die Querelen mit dem Pfarrgemeinderat nehmen ihnen die Freude am Beruf und treiben sie in die Resignation. Die Mutlosigkeit und Verzagtheit so manches Priesters hat einen erheblichen Grund in dem Treiben des Pfarrgemeinderates. Die Einrichtung des Pfarrgemeinderates ist zu ihrem Teil daran schuld, dass zahllose Priester müde, verbraucht, ja verzweifelt sind.

Mancher Priester hat seine Stelle wegen der fortwährenden, zermürbenden Streitigkeiten mit dem Pfarrgemeinderat aufgegeben. Es heißt dann, der Pfarrer besitze nicht mehr das Vertrauen seiner Gemeinde oder verstehe nicht, kommunikativ zu handeln. Wenn man die Menschen verführt und verhetzt, kann man jeden Priester um die Akzeptanz in seiner Gemeinde bringen.

Es gibt in deutschen Landen Beispiele, wie durch eine konzertierte Aktion von Pfarrgemeinderat und gemeindlichen Gruppen ein Pfarrer, der dem Gelegen-Ungelegen des Ersten Timotheusbriefes nachlebt, von seiner Gemeinde vertrieben wurde. (Anm.: Das funktioniert inzwischen sogar bei Bischöfen, wie man am Fall des Bistums Limburg sehen konnte.)

Es gibt aber auch in deutschen Landen Beispiele, wie ein Pfarrer, der sich in Verkündigung und Leben massiv gegen Lehre und Ordnung der Kirche verfehlt hat, vom Pfarrgemeinderat und von Gruppen der Gemeinde in seiner Position zu halten versucht wurde.

Die Pfarrgemeinderäte wirken an vielen Stellen als Hemmschuh echter katholischer Seelsorge. Der Pfarrer wird nicht mehr beraten, sondern er wird gesteuert. Viele Pfarrer bemessen ihre Seelsorgsplanung und ihre Seelsorgsunternehmungen nach der Aussicht, die sie haben, vom Pfarrgemeinderat akzeptiert oder wenigstens toleriert zu werden. Sie weichen zurück, wenn der Pfarrgemeinderat oder auch nur die progressistischen Mitglieder desselben die Stirn runzeln, Unbehagen äußern oder Ablehnung bekunden.

Sie haben weder den Willen noch die Kraft, bei richtigen Entschlüssen zu beharren, wenn sie zu einem Konflikt mit dem Pfarrgemeinderat führen. Es ist nicht übertrieben festzustellen: In zahlreichen Pfarreien sind die Direktiven für die Leitung der Pfarrei ganz oder teilweise vom Pfarrer auf den Pfarrgemeinderat übergegangen. Die andere Hierarchie hat sich durchgesetzt.

In Streitfällen erhält der Pfarrgemeinderat regelmäßig die Unterstützung des Ordinariats. Die Ordinariate fordern von einem Pfarrer nicht, dass er sich genau an Lehre und Ordnung der Kirche hält, sondern dass er mit dem Pfarrgemeinderat auskommt. Der Seelsorger, der treu zu Glauben, Ordnung und Gottesdienst der Kirche steht, ist in aller Regel von seinem Bischof im Stich gelassen. Der Pfarrer der nicht kuscht, wird versetzt.

Die Einrichtung des Pfarrgemeinderates ist auch eine der Ursachen für den Rückgang des Priesternachwuchses. Die Priesteramtskandidaten wissen, was bei der Übernahme einer Pfarrei auf sie zukommt, nämlichmin zahllosen Fällen endlose Querelen mit Mitgliedern des Pfarrgemeinderates. Zusammen mit allen anderen Hemmnissen der priesterlichen Berufung, die von den Bischöfen zu verantworten sind, gibt die Furcht vor dem Sitzungskatholizismus ihr den Rest. Die Kandidaten geben ihr Ziel, Priester zu werden, auf. Sie wollen nicht ihre Zeit und ihre Kraft im Streit mit aufsässigen Besserwissern verbrauchen. Hier sollen die Bischöfe endlich einmal einen wesentlichen Grund des Priestermangels erkennen.

3. Das Verstecken hinter dem Pfarrgemeinderat

Manchem Pfarrer ist freilich der Pfarrgemeinderat gerade recht als Mittel und Werkzeug, und zwar in zweifacher Weise. Der bequeme und feige "Gemeindeleiter" mag es als angenehm empfinden, wenn ihm Entscheidungen vom Pfarrgemeinderat abgenommen werden oder wenn er sich hinter ihnen verstecken kann. Er ist dadurch der Last enthoben, selbst entscheiden zu müssen, und kann unangenehmen Entscheidungen ausweichen. Für den bequemen und feigen Pfarrer ist der Pfarrgemeinderat eine willkommene Bedeckung seiner charakterlichen Blöße.

Es ist immer so gewesen. "Die Furcht vor der Verantwortung begünstigt die Flucht in die Abhängigkeit" (Erich Limpach). Eine führende Persönlichkeit muss aber den Mut haben, ungedeckt zu handeln, oder sie ist fehl am Platze.

Andere Pfarrer, die den protestantischen Aufstellungen der progressistischen Theologen erlegen sind, benutzen den Pfarrgemeinderat sogar als Multiplikator ihrer eigenen verwirrten Ansichten und Forderungen. Was sie sich zu sagen oder zu tun (noch) nichtg trauen, das lassen sie durch den Pfarrgemeinderat beschließen und durchführen.

Um ein Beispiel zu erwähnen: Der Pfarrgemeinderat von St. Jakobus in Mannheim lädt Christen jeder Konfession zum eucharistischen Mahle in dieser Kirche ein. Gleichzeitig überlässt er jedem Katholiken die Entscheidung,ob er am protestantischen Abendmahl teilnehmen will (30). Dahin ist es mit der anderen Hierarchie gekommen, dass sie Lehre und Ordnung der Gesamtkirche über den Haufen wirft und aus eigener Machtvollkommenheit neue Tafeln schreibt.


VI.  Im Pfarrverband und im Dekanat

1.  Im Pfarrverband

Was in der Pfarrei beginnt, setzt sich im Pfarrverband fort, nämlich die Einrichtung einer Doppelherrschaft (31). Der Pfarrverband ist der Zusammenschluss rechtlich selbständig bleibender benachbarter Pfarreien zu wechselseitiger Anregung, gemeinsamer Planung, gegenseitiger Hilfe und gemeinsamer Durchführung von Aufgaben.

In der Diözese Speyer gibt es drei Organe des Pfarrverbandes: den Pfarrverbandsrat, den Leiter des Pfarrverbands und das Pfarrverbandsteam (§4). Auch hier ist nicht etwa der Pfarrverbandsleiter, also ein Pfarrer, die entscheidende Person, wenngleich es heißt, ihm obliege die Leitung des Pfarrverbandes (§6). Vielmehr liegt die Beschlussfassung bei dem Pfarrverbandsrat, dessen Beschlüsse für alle Gemeinden des Verbandes verbindlich sind (§5). In diesem Rat sind die Priester in einer hoffnungslosen Minderheit.

2.   Im Dekanat

Ähnlich ist die Lage im Dekanat (32). Der Dekan ist ein Organ der ordentlichen Hierarchie. Er ist Vorsteher eines Dekanates, der Vertrauensmann des Bischofs auf der mittleren Ebene zwischen Bistum und Pfarrei. Der Dekan ist der Beauftragte des Bischofs im Dekanat. Er vertritt kraft Amtes den Bischof im Dekanat und das Dekanat beim Bischof und gegenüber der Öffentlichkeit.

Der Dekan hat die unmittelbare Dienstaufsicht über die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Dekanat. Der Dekan hat hat das Dekanat und die Geistlichen des Dekanates zu leiten.Er trägt Sorge für die gute Amts- und Lebensführung der haupt- oder nebenamtlich angestellten kirchlichen Bediensteten.

Doch neben ihn tritt der Dekanatsrat. Im Dekanatsrat sitzen der Herr Dekan, sein Stellvertreter, bis zu zwei Vertreter jedes Kirchengemeindrates, ein Vertreter der ausländischen Missionen, Vertreter aus kategorischen Seelsorgebereichen, Organisationen, Verbänden und Einrichtungen (33).

Der Dekanatsrat fasst Beschlüsse. Diese sind für die Gemeinden des Dekanates verbindlich. Das heißt: Die Leitung des Dekanates durch den Dekan bekommt Konkurrenz. Neben das priesterliche Haupt des Dekanats tritt die Hydra des Dekanatsrates. Zwar gibt es auch im Dekanatsrat die Möglichkeit des Einspruchs gegen Beschlüsse. Aber wer mag sich schon als einzelner gegen eine große Mehrheit zu wenden? 

Mut ist eine seltene Eigenschaft, und der Mutige muss seinen Mut oft teuer bezahlen. Wenn ein Einspruch erfolgt, ist eine neuerliche Beratung und Beschlussfassung vorgesehen. Wer wird dabei an seiner Position festhalten auf die Gefahr hin, als Querkopf angesehen zu werden? Wenn er daran festhält, ist die Sache der kirchlichen Aufsichtsbehörde vorzutragen. Wird diese wagen, gegen eine Mehrheit zu entscheiden?

Man sieht an diesen Beispielen: Die freie führende Persönlichkeit in der Kirche wird in den Apparat der Ratsfunktionäre eingemauert. Die andere Hierarchie hat sich neben die Hierarchie göttlichen Rechtes gesetzt und deren Glieder teilweise entmachtet.



(30)  Informationen aus Kirche und Welt. Hrsg.: Initiativkreis katholischer Laien und Priester in der Diözese Augsburg e.V. Nr. 5/97 S. 2
(31)  Gemeinsame Synode 664; Ordnung für die Pfarrverbände im Bistum Speyer vom 15. August 1995 (Archiv für katholisches Kirchenrecht 164, 1995, 514-518)
(32)  Gemeinsame Synode 665;Ordnung für die Dekanate im Bistum Speyer vom 15. August 1995 (Pfarramtsblatt 69, 1996, 24ff); Ordnung für die Dekane und deren Mitarbeiter im Bistum Speyer vom 15. August 1995 (Pfarramtsblatt 69; 1996, 28-30)
(33)  Ordnung für Dekanate und Dekanatsverbände in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 26. Juli 1995 (Pfarramtsblatt 68, 1997, 338-346) §8 Abs. 1



Fortsetzung folgt

Übersicht: Zu den bisher erschienenen Fortsetzungen

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