Die andere Hierarchie
Teil 33
Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997
Fortsetzung von hier
§ 10 Die Pastoralreferenten
I. Entstehung und Beurteilung
1. Entstehung
In Deutschland gibt es seit etwa 30 (Anm.: in Deutschland seit 1971) den neuen Beruf des Pastoralassistenten bzw. -referenten. Diese neue Klasse spielt bei der Etablierung der anderen Hierarchie eine gewichtige Rolle. Auf das Zweite Vatikanische Konzil kann man sich dabei nicht berufen. Das Konzil hat nicht im Traum an das Heer von Pastoralassistenten und -referenten gedacht, das die deutschen Diözesen aus Kirchensteuermitteln unterhalten.
Der Grund seiner Entstehung ist in der Hauptsache der folgende: Viele Theologiestudierende wollten ursprünglich Priester werden. Aber die widrigen Umstände in der nachkonziliaren Kirche allgemein und an den theologischen Bildungsstätten im Besonderen haben sie um ihre Berufung gebracht. Nach der Beendigung ihres Theologiestudiums standen sie vor der Frage, wie es beruflich weitergehen sollte. Hätten sie einen nichttheologischen Beruf ergriffen, hätten sie dort als theologisch gebildete Laienapostel segensreich in der Welt wirken können. Doch zum Übergang in einen Beruf, in dem sie ihre bisher erworbenen Kenntnisse nicht hätten verwerten können, war die Mehrzahl nicht bereit.
Da kamen ihnen die deutschen Bischöfe zu Hilfe. Sie schufen den neuen Beruf des theologisch gebildeten Laien im Kirchendienst. Er wurde erstrangig in der Absicht ins Leben gerufen, für Theologiestudierende, die das Ziel des Priestertums aufgegeben hatten oder an den Zulassungsbedingungen für das Priestertum gescheitert waren, eine einträgliche Beschäftigung zu finden. Es ist statistisch erwiesen, dass zahlreiche Pastoralassistenten ursprünglich Priester werden wollten. (1). (A)
2. Beurteilung
Doch dieser Wechsel des Berufszieles ist vielen nicht gut bekommen. Wie so mancher von denen, die an der Hürde des Priestertums gescheitert waren, dem dienstlich übergeordneten Priester begegnen würde, ließ sich ahnen, und diese Ahnung hat nicht getrogen. Es gilt dies auch weithin für jene, die nach absolviertem Theologiestudium in Berufe der Erwachsenenbildung oder der Medienlandschaft übergegangen sind, sie arbeiten häufig in unkirchlichem oder kirchenfeindlichem Sinne.
Martin Kriele schreibt von vielen Theologiestudierenden, die ihr Ziel, Priester zu werden, aufgegeben haben, dass sie ihre "Aggressionen gegen die Kirche nach außen" tragen, dass sie das Ziel verfolgen, das Lehramt "ins Lächerliche zu ziehen", um damit "die christliche Lehre, die das Lehramt bewahrt und verkündigt, in ihrem Kern zu treffen" (2).
Die Einführung der Pastoralreferenten war die Eröffnung eines Weges, der eine Sackgasse darstellt. Sie hat dem Priestermangel nicht abgeholfen; sie hat ihn vermehrt. Statt zu überlegen, wie dem Priestermangel beizukommen ist, haben die Bischöfe einen (untauglichen) Ersatz für die fehlenden Priester geschaffen. Die Einführung der Pastoralreferenten und -referentinnen ist eine der vielen Fehlentscheidungen, die den deutschen Bischöfen anzulasten sind.
Die Pastoralreferenten mögen ein kirchlicher Beruf sein, ein geistlicher Beruf sind sie nicht. Dazu fehlt ihnen die Weihe oder das Gelübde bzw. Versprechen. Der Pastoralreferent ist eine Fehlkonstruktion.
II. Ausbildung
Das Rahmenstatut und die Rahmenordnung für die Pastoralreferenten in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland stammen vom 10. März 1987. Dazu treten Statut und Ordnung der jeweiligen Diözese (3). (Anm.: Das Rahmenstatut vom 10. März 1987 wurde ersetzt durch die "Rahmenstatuten und -ordnungen für Gemeinde- und Pastoral-Referenten/Referentinnen" vom 01. Oktober 2011, hier als pdf.)
Das von den deutschen Bischöfen erlassene Rahmenstatut ist ein phrasenreiches Dokument, das den Bezug zur Wirklichkeit verloren hat. Dieses Urteil gilt sowohl für die Ausbildung als auch für die Tätigkeit der Pstoralreferenten.
Die Pastoralreferenten absolvieren ein normales Theologiestudium an einer deutschen katholisch-theologischen Fakultät oder Hochschule. Es ist indes eine Illusion, zu meinen, sie seien allesamt gediegen für ihre Tätigkeit ausgebildet. Wer die Entwicklung der Theologenausbildung in den letzten 40 (Anm.: ca. 60) Jahren beobachtet hat, weiß, dass fortwährend weitere Abstriche gemacht und Erleichterungen gewährt wurden.
Diese angeblich so gut ausgebildeten Theologen wissen zwar über modernste Hypothesen der Schrifterklärung Bescheid, aber die Heilige Schrift selbst kennen sie zumeist nicht. Dazu kommt, das weitgehende Defizit an aszetischer und spiritueller Formung. Wer Disziplin und Frömmigkeit nicht spätestens im Priesterseminar gelernt hat, der lernt sie meist überhaupt nicht mehr. Man kann aber nicht einen anspruchsvollen kirchlichen Beruf ausüben, ohne gediegene und bewährte sittliche und religiöse Haltung.
Weiter ist die kirchliche Gesinnung bei nicht wenigen defizitär. Es fehlt ihnen ja die sakramentale Weihe, die sie unaufhebbar an Christus und die Kirche bindet. Der Mangel dieser ontischen Verwurzelung kann durch nichts wettgemacht werden. Daraus resultiert auch die weithin verbreitete Beamtenmentalität. In einem unkündbaren Verhältnis gesichert, versieht man seinen Job ohne den hohen persönlichen Einsatz, der vom Priester zu erwarten ist. (B)
III. Die Dienstordnung
Fast alle Diözesen haben Dienstordnungen für Pastoralreferenten erlassen. Sie unterscheiden sich nicht grundsätzlich, doch in manchen Einzelheiten. ich erwähne im Folgenden die Dienstordnung der Diözese Eichstätt (4). Da wird sogleich hervorgehoben, dass die Pastoralreferenten "eigenverantwortlich" wirken. Offensichtlich kennt man die Empfindlichkeit dieser Damen und Herren, die allergisch gegen die Unterstellung unter einen Pfarrer sind. Nach dem Rahmenstatut für Pastoralreferenten ist ihre spezifische Aufgabe "die eigenverantwortliche Übernahme einzelner pastoraler Sachgebiete". Dementsprechend sollen sie nicht in Pfarreien, sondern nur in Pfarrverbänden oder größeren Seelsorgeeinheiten zum Einsatz kommen.
Die Dienstordnung für Eichstätt sieht den Einsatz von Pastoralreferenten auf der Ebene der Diözese, des Dekanates, des Pfarrverbandes oder einer anderen überpfarrlichen Seelsorgeeinheit vor. Die Beauftragung in einer Pfarrei kommt danach nicht in Frage.
Als ihr eigentliches Arbeitsfeld gilt die sogenannte kategoriale Seelsorge, die sich an Menschen in besonderen Bezügen wendet. Sie stehen "im Dienst der Evangelisierung der Gemeinden und der Gesellschaft". Evangelisierung heißt Gewinnung für die Heilsbotschaft Christi und Verwurzelung in derselben. Im Einzelnen werden ihnen als mögliche Aufgabenfelder alle jene zugewiesen, die früher Kapläne übernommen haben, die sie aber teilweise nur in verstümmelter Form bearbeiten können, weil ihnen die Weihe fehlt. Es ist auch die "Übernahme einzelner Aufgaben des kirchlichen Amtes" vogesehen. Dazu rechnet u. a. der Predigtdienst. Richtmaß der Dienstzeit des Pastoralreferenten ist die Wochenarbeitszeit, wie sie für den öffentlichen Dienst festgelegt ist. Er hat einen vollen freien Tag in der Woche und einen freien Samstag/ Sonntag im Monat.
Vom Pfarrer ist in der ganzen Dienstordnung nicht mit einem einzigen Wort die Rede. An mehreren Stellen erscheint mit dunklen Worten der "unmittelbare Dienstvorgesetzte". Nirgends wird gesagt, dass dies der Pfarrer sein könnte.
(1) Herder Korrespondenz 51, 1997, 38
(2) Martin Kriele, Anthroposophie und Kirche 134
(3) z. B.: Statut und Ordnung für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten im Bistum Osnabrück vom 9. Juni 1992 (Pfarramtsblatt 65, 1992, 271-286)
(4) Dienstordnung für Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen in der Diözese Eichstätt vom 1. Mai 1995 (Pfarramtsblatt 68, 308-314)
(A) Anm.: hierzu s. auch: Beschluss der Gemeinsamen Synode z. B. unter 1.1.2
I. Entstehung und Beurteilung
1. Entstehung
In Deutschland gibt es seit etwa 30 (Anm.: in Deutschland seit 1971) den neuen Beruf des Pastoralassistenten bzw. -referenten. Diese neue Klasse spielt bei der Etablierung der anderen Hierarchie eine gewichtige Rolle. Auf das Zweite Vatikanische Konzil kann man sich dabei nicht berufen. Das Konzil hat nicht im Traum an das Heer von Pastoralassistenten und -referenten gedacht, das die deutschen Diözesen aus Kirchensteuermitteln unterhalten.
Der Grund seiner Entstehung ist in der Hauptsache der folgende: Viele Theologiestudierende wollten ursprünglich Priester werden. Aber die widrigen Umstände in der nachkonziliaren Kirche allgemein und an den theologischen Bildungsstätten im Besonderen haben sie um ihre Berufung gebracht. Nach der Beendigung ihres Theologiestudiums standen sie vor der Frage, wie es beruflich weitergehen sollte. Hätten sie einen nichttheologischen Beruf ergriffen, hätten sie dort als theologisch gebildete Laienapostel segensreich in der Welt wirken können. Doch zum Übergang in einen Beruf, in dem sie ihre bisher erworbenen Kenntnisse nicht hätten verwerten können, war die Mehrzahl nicht bereit.
Da kamen ihnen die deutschen Bischöfe zu Hilfe. Sie schufen den neuen Beruf des theologisch gebildeten Laien im Kirchendienst. Er wurde erstrangig in der Absicht ins Leben gerufen, für Theologiestudierende, die das Ziel des Priestertums aufgegeben hatten oder an den Zulassungsbedingungen für das Priestertum gescheitert waren, eine einträgliche Beschäftigung zu finden. Es ist statistisch erwiesen, dass zahlreiche Pastoralassistenten ursprünglich Priester werden wollten. (1). (A)
2. Beurteilung
Doch dieser Wechsel des Berufszieles ist vielen nicht gut bekommen. Wie so mancher von denen, die an der Hürde des Priestertums gescheitert waren, dem dienstlich übergeordneten Priester begegnen würde, ließ sich ahnen, und diese Ahnung hat nicht getrogen. Es gilt dies auch weithin für jene, die nach absolviertem Theologiestudium in Berufe der Erwachsenenbildung oder der Medienlandschaft übergegangen sind, sie arbeiten häufig in unkirchlichem oder kirchenfeindlichem Sinne.
Martin Kriele schreibt von vielen Theologiestudierenden, die ihr Ziel, Priester zu werden, aufgegeben haben, dass sie ihre "Aggressionen gegen die Kirche nach außen" tragen, dass sie das Ziel verfolgen, das Lehramt "ins Lächerliche zu ziehen", um damit "die christliche Lehre, die das Lehramt bewahrt und verkündigt, in ihrem Kern zu treffen" (2).
Die Einführung der Pastoralreferenten war die Eröffnung eines Weges, der eine Sackgasse darstellt. Sie hat dem Priestermangel nicht abgeholfen; sie hat ihn vermehrt. Statt zu überlegen, wie dem Priestermangel beizukommen ist, haben die Bischöfe einen (untauglichen) Ersatz für die fehlenden Priester geschaffen. Die Einführung der Pastoralreferenten und -referentinnen ist eine der vielen Fehlentscheidungen, die den deutschen Bischöfen anzulasten sind.
Die Pastoralreferenten mögen ein kirchlicher Beruf sein, ein geistlicher Beruf sind sie nicht. Dazu fehlt ihnen die Weihe oder das Gelübde bzw. Versprechen. Der Pastoralreferent ist eine Fehlkonstruktion.
II. Ausbildung
Das Rahmenstatut und die Rahmenordnung für die Pastoralreferenten in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland stammen vom 10. März 1987. Dazu treten Statut und Ordnung der jeweiligen Diözese (3). (Anm.: Das Rahmenstatut vom 10. März 1987 wurde ersetzt durch die "Rahmenstatuten und -ordnungen für Gemeinde- und Pastoral-Referenten/Referentinnen" vom 01. Oktober 2011, hier als pdf.)
Das von den deutschen Bischöfen erlassene Rahmenstatut ist ein phrasenreiches Dokument, das den Bezug zur Wirklichkeit verloren hat. Dieses Urteil gilt sowohl für die Ausbildung als auch für die Tätigkeit der Pstoralreferenten.
Die Pastoralreferenten absolvieren ein normales Theologiestudium an einer deutschen katholisch-theologischen Fakultät oder Hochschule. Es ist indes eine Illusion, zu meinen, sie seien allesamt gediegen für ihre Tätigkeit ausgebildet. Wer die Entwicklung der Theologenausbildung in den letzten 40 (Anm.: ca. 60) Jahren beobachtet hat, weiß, dass fortwährend weitere Abstriche gemacht und Erleichterungen gewährt wurden.
Diese angeblich so gut ausgebildeten Theologen wissen zwar über modernste Hypothesen der Schrifterklärung Bescheid, aber die Heilige Schrift selbst kennen sie zumeist nicht. Dazu kommt, das weitgehende Defizit an aszetischer und spiritueller Formung. Wer Disziplin und Frömmigkeit nicht spätestens im Priesterseminar gelernt hat, der lernt sie meist überhaupt nicht mehr. Man kann aber nicht einen anspruchsvollen kirchlichen Beruf ausüben, ohne gediegene und bewährte sittliche und religiöse Haltung.
Weiter ist die kirchliche Gesinnung bei nicht wenigen defizitär. Es fehlt ihnen ja die sakramentale Weihe, die sie unaufhebbar an Christus und die Kirche bindet. Der Mangel dieser ontischen Verwurzelung kann durch nichts wettgemacht werden. Daraus resultiert auch die weithin verbreitete Beamtenmentalität. In einem unkündbaren Verhältnis gesichert, versieht man seinen Job ohne den hohen persönlichen Einsatz, der vom Priester zu erwarten ist. (B)
III. Die Dienstordnung
Fast alle Diözesen haben Dienstordnungen für Pastoralreferenten erlassen. Sie unterscheiden sich nicht grundsätzlich, doch in manchen Einzelheiten. ich erwähne im Folgenden die Dienstordnung der Diözese Eichstätt (4). Da wird sogleich hervorgehoben, dass die Pastoralreferenten "eigenverantwortlich" wirken. Offensichtlich kennt man die Empfindlichkeit dieser Damen und Herren, die allergisch gegen die Unterstellung unter einen Pfarrer sind. Nach dem Rahmenstatut für Pastoralreferenten ist ihre spezifische Aufgabe "die eigenverantwortliche Übernahme einzelner pastoraler Sachgebiete". Dementsprechend sollen sie nicht in Pfarreien, sondern nur in Pfarrverbänden oder größeren Seelsorgeeinheiten zum Einsatz kommen.
Die Dienstordnung für Eichstätt sieht den Einsatz von Pastoralreferenten auf der Ebene der Diözese, des Dekanates, des Pfarrverbandes oder einer anderen überpfarrlichen Seelsorgeeinheit vor. Die Beauftragung in einer Pfarrei kommt danach nicht in Frage.
Als ihr eigentliches Arbeitsfeld gilt die sogenannte kategoriale Seelsorge, die sich an Menschen in besonderen Bezügen wendet. Sie stehen "im Dienst der Evangelisierung der Gemeinden und der Gesellschaft". Evangelisierung heißt Gewinnung für die Heilsbotschaft Christi und Verwurzelung in derselben. Im Einzelnen werden ihnen als mögliche Aufgabenfelder alle jene zugewiesen, die früher Kapläne übernommen haben, die sie aber teilweise nur in verstümmelter Form bearbeiten können, weil ihnen die Weihe fehlt. Es ist auch die "Übernahme einzelner Aufgaben des kirchlichen Amtes" vogesehen. Dazu rechnet u. a. der Predigtdienst. Richtmaß der Dienstzeit des Pastoralreferenten ist die Wochenarbeitszeit, wie sie für den öffentlichen Dienst festgelegt ist. Er hat einen vollen freien Tag in der Woche und einen freien Samstag/ Sonntag im Monat.
Vom Pfarrer ist in der ganzen Dienstordnung nicht mit einem einzigen Wort die Rede. An mehreren Stellen erscheint mit dunklen Worten der "unmittelbare Dienstvorgesetzte". Nirgends wird gesagt, dass dies der Pfarrer sein könnte.
(1) Herder Korrespondenz 51, 1997, 38
(2) Martin Kriele, Anthroposophie und Kirche 134
(3) z. B.: Statut und Ordnung für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten im Bistum Osnabrück vom 9. Juni 1992 (Pfarramtsblatt 65, 1992, 271-286)
(4) Dienstordnung für Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen in der Diözese Eichstätt vom 1. Mai 1995 (Pfarramtsblatt 68, 308-314)
(A) Anm.: hierzu s. auch: Beschluss der Gemeinsamen Synode z. B. unter 1.1.2
(B) Anm.: zu den selbstformulierten Perspektiven des Berufsbildes Pastoralreferent/-in siehe z. B. die "perspektivischen Überlegungen" des BV der PR in der Erzdiözese Köln (formuliert 2009). Dort heißt es z. B.:
unter Nr. 2: "... als „theologische Experten“ wollen wir auch teilhaben können an der Gesamtentwicklung der Pastoral im Erzbistum. Als Laien und theologische Fachmänner und Fachfrauen wollen wir unsere Kompetenzen einbringen können:- In der Verwaltung des Erzbistums – in der Leitung und inhaltlichen Arbeit von Abteilungen und Stabsstellen mit pastoralen Aufgaben- An besonderen Orten der Pastoral..."
"Wir setzen uns ein für eine klare und kooperative Leitung.- In der geistlichen Leitung, Begleitung und Weiterbildung von kirchlichen Gruppen und Gremien auf verschiedenen Ebenen-..."
unter Nr. 3: "Um als Pastoralreferentin – referent gut arbeiten zu können, brauchen wir Pfarrer, die unsere Charismen und Talente ernstnehmen und uns den Raum geben, eine Balance zwischen Aktion und Ruhe zu halten. Wir sind nicht allverfügbar."
unter Nr. 4: Pastoralreferentinnen und –referenten sind aufgrund ihrer bischöflichen Beauftragung und ihrer Kompetenzen in verschiedenen Formen der Kooperation an der Leitung eines Seelsorgebereiches zu beteiligen. Entsprechend gemeinsam entwickelter inhaltlicher Schwerpunktsetzungen der Pastoral übernehmen sie verantwortliche, eigenständige Leitung in Teilbereichen. Diese ist durch Delegation übertragen.
unter Nr. 2: "... als „theologische Experten“ wollen wir auch teilhaben können an der Gesamtentwicklung der Pastoral im Erzbistum. Als Laien und theologische Fachmänner und Fachfrauen wollen wir unsere Kompetenzen einbringen können:- In der Verwaltung des Erzbistums – in der Leitung und inhaltlichen Arbeit von Abteilungen und Stabsstellen mit pastoralen Aufgaben- An besonderen Orten der Pastoral..."
"Wir setzen uns ein für eine klare und kooperative Leitung.- In der geistlichen Leitung, Begleitung und Weiterbildung von kirchlichen Gruppen und Gremien auf verschiedenen Ebenen-..."
unter Nr. 3: "Um als Pastoralreferentin – referent gut arbeiten zu können, brauchen wir Pfarrer, die unsere Charismen und Talente ernstnehmen und uns den Raum geben, eine Balance zwischen Aktion und Ruhe zu halten. Wir sind nicht allverfügbar."
unter Nr. 4: Pastoralreferentinnen und –referenten sind aufgrund ihrer bischöflichen Beauftragung und ihrer Kompetenzen in verschiedenen Formen der Kooperation an der Leitung eines Seelsorgebereiches zu beteiligen. Entsprechend gemeinsam entwickelter inhaltlicher Schwerpunktsetzungen der Pastoral übernehmen sie verantwortliche, eigenständige Leitung in Teilbereichen. Diese ist durch Delegation übertragen.
Fortsetzung folgt
Übersicht: Zu den bisher erschienenen Fortsetzungen
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