Am 10/12. März 2014 äußerten sich Norbert und Renate Martin (Vallendar) in der "Tagespost" erneut zu der nun in Schriftform in einem kleinen Bändchen vorliegenden Rede "Das Evangelium von der Familie" von Walter Kardinal Kasper, die dieser Ende Februar auf Geheiß von Papst Franziskus und im Hinblick auf die sich mit dem Thema Ehe und Familie befassende, außerordentliche Bischofssynode im Oktober 2014 vor dem Kardinalskonsistorium vorgetragen hatte.
Norbert und Renate Martin kommen aus der Schönstattbewegung und sind seit 1982 Mitglieder des "Päpstlichen Rates für die Familie" in Rom. Sie äußerten sich schon mehrmals zu den verschiedenen Vorstößen von Theologen und/oder Bischöfen gegen die Unversehrtheit der katholischen Ehelehre, z. B. im
September 2011 zu Vorstellungen des damaligen Erzbischofs von Freiburg, Robert Zollitsch oder im Zusammenhang mit der vom Vatikan initiierten Fragebogenaktion
im Februar diesen Jahres u. a. über die Gefahr falscher Erwartungen und entsprechend zu erwartender Enttäuschungen, die Veröffentlichungen wie z. B. der "Freiburger Handreichung" zur Pastoral für zivil wiederverheiratete Geschiedene bei manchen Gläubigen hervorrufen müssen. Die Martins sehen für so Enttäuschte die Gefahr einer Verstärkung der Distanzierung von der Kirche und den Grund für eine weitere
Entkirchlichung.
Norbert und Renate Martin stellen fest, dass Kardinal Kasper "[e]indrucksvolle Worte findet (...) über die Bedeutung des Glaubens
für die Ehe als Sakrament und als Grundlage für ein christliches
Familienleben. Kenntnisreich und differenziert seien seine Überlegungen, um "nach neuen und bisher auch nicht genügend bedachten Wegen zu suchen". Zweifellos sagt Kardinal Kasper in seiner Rede viel Gutes, Schönes und Wahres zur christlichen Ehe, was aus kirchlischer Sicht unstrittig ist.
Dennoch steckt der Teufel im Detail. Neben dem vielen Richtigen ging der Kardinal auch auf das Problem der zivil wiederverheirateten Geschiedenen ein. Das Ehepaar Martin kann dem Lösungsansatz von Kardinal Kasper nicht zustimmen, der den zivil wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zu den Sakramenten, hier vor allem zum Bußsakrament eröffnen soll. Vor allem stellen sie die Frage "ob – umgekehrt wie es der Autor vorschlägt – nicht die Wahrheit das hermeneutische Prinzip für die Barmherzigkeit" darstelle. "Das Barmherzigkeitsverständnis in Kardinal Kaspers Vortrag wirft Fragen auf" titelt die "Tagespost" denn auch. Kasper schlägt vor, Betroffene unter bestimmten Bedingungen und nach einer gewissen Bußzeit zu den Sakramenten zuzulassen.
Die Martins erinnern an die Synode im Jahr 1980 und das nachsynodale Schreiben
"Sacramentum caritatis" aus dem Jahre 2007 Nr. 29, in denen bereits die Problematik diskutiert und entschieden bzw. der kirchliche Standpunkt bestätigt und bekräftigt wurde, dass zivil wiederverheiratete Geschiedene nicht zu den Sakramenten zugelassen werden können, "… weil der Status und die Lebenslage (der wiederverheirateten
Geschiedenen) objektiv jener Liebesvereinigung zwischen Christus und
seiner Kirche widersprechen, die in der Eucharistie bedeutet und
verwirklicht wird". Zum Empfang der Absolution ist der aufrichtige Vorsatz notwendig, sich zukünftig von Sünden zu enthalten und Gelegenheiten zur Sünde zu meiden, was bedeuten würde, die unrechtmäßige eheähnliche Gemeinschaft mit einem anderen Partner aufzugeben. Ist der/die Betroffene dazu nicht bereit, wäre eine solche Beichte ungültig und eine Lossprechung nicht möglich. Hier trifft das Wort des Herrn an die Ehebrecherin zu: "Gehe hin und sündige nicht mehr!"
In der Ausgabe der "Tagespost" vom 15. April 2014 antwortet Kardinal Kasper in einem ausführlichen Leserbrief auf die kritische Hinterfragung seines Vorschlags bezüglich der Möglichkeit für zivil wiederverheiratete Geschiedene, die Absolution im Bußsakrament und im Anschluss daran - nach einer bestimmten Zeit der Buße - auch die heilige Kommunion empfangen zu können. Er nimmt vor allem Bezug auf die Äußerungen von Norbert und Renate Martin am
12. März 2014 in der "Tagespost".
Aber auch in seinem Leserbrief wirft Kardinal Kasper noch mehr Fragen auf als er beantwortet. So schreibt er: "Es geht nicht um eine generelle Lösung der sehr unterschiedlichen Situationen (S. 57f). Schon gar nicht geht es darum, abzusegnen was in einer kirchenfernen Gesellschaft weithin geschieht. Es geht um Christen, welche in unseren Pfarreien und Einrichtungen leben und teilweise engagiert tätig sind oder um solche, die bei uns Rat und Hilfe suchen, nachdem sie in ihrer Ehe gescheitert sind, ein Zurück in die gescheiterte Ehe wie ein Ausstieg aus der neuen Situation ohne neue Schuld nicht möglich sind, die aber gerade in dieser schwierigen Situation die heilende und stärkende Kraft der Sakramente suchen und ernsthaft danach verlangen (S. 65f; 81f)."
Heißt das nun, Kasper meine, engagierte Pfarreiangehörige hätten eine andere Behandlung verdient als andere Gläubige? Ändert allein das Verlangen nach der heilenden und stärkenden Kraft der Sakramente - aber unabhängig von dem ernsthaften Vorhaben einer Umkehr und Abwendung von der Sünde - , ändert also allein das Verlangen schon den "Status" dieser Gläubigen und erlaubt eine Dispens vom Ausschluss von den Sakramenten? Sind Gläubige, die nicht in Pfarreien engagiert sind, Gläubige zweiter Klasse, denen nicht dieselben Möglichkeiten offenstehen, wie "engagierten" Gläubigen?
Was bedeutet, dass ein Zurück in die gescheiterte Ehe nicht ohne "neue Schuld" möglich ist? Und dass ein Ausstieg aus der neuen Situation ohne "neue Schuld" nicht möglich ist? Meint Kardinal Kasper, dass die Fortsetzung der "neuen Situation" - sprich: einer unrechtmäßigen, kirchlich gesehen ungültigen "Ehe" - keine neue Schuld bedeutet? Wie kann man logisch behaupten, das Eheband mit dem (ersten) Ehepartner bleibe bestehen, wenn man gleichzeitig duldet, dass eine weitere "Ehe" mit einem anderen Partner gelebt wird? Ist das nicht Bigamie - oder gar - bei einer weiteren zivilen Ehescheidung und Wiederverheiratung, serielle Polygamie? Warum sind dann andere außereheliche aber eheähnliche Verhältnisse nicht erlaubt, es besteht doch kein wesentlicher Unterschied zu einer Zweit"ehe"?
Kardinal Kasper kommt wieder auf seine
entscheidende Frage zu sprechen: "Der entscheidende Satz dazu lautet im Vortrag: 'Die Buße und das Sakrament der Buße sind der Weg, um beide Aspekte zu verbinden: die Verpflichtung auf das Wort des Herrn und die nie endende Barmherzigkeit Gottes' (S..65). Es stellt sich die Frage, auf welche die Kritiker bisher nicht geantwortet haben: Darf man in einer solchen Situation, in der ein Pönitent ehrlich bereut und den guten Wille bezeugt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben, die Absolution verweigern? Ist es bei Gott denkbar, dass jemand in ein Loch fällt, aus dem es keinerlei Ausweg gibt? Wenn das bei Gott unmöglich ist, warum dann nicht auch in der Kirche, die sich doch im Zweiten Vatikanischen Konzil als universales Sakrament des göttlichen Heils definiert hat? Gilt also das Bekenntnis von der Vergebung der Sünden, wie es im Credo steht? (S. 64f)"
Darauf ist klar zu antworten: Selbstverständlich gilt das Bekenntnis von der Vergebung der Sünden. Aber diese Sünden müssen als solche vom Pönitenten (an-)erkannt sein, um vergeben werden zu können. "Darf man in einer solchen Situation, in der ein Pönitent ehrlich bereut
und den guten Wille bezeugt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu
leben, die Absolution verweigern?" Bereut der Pönitent ehrlich und bezeugt guten Willen sich künftiger Sünden (hier also des Ehebruchs) zu enthalten, kann der Beichtvater ihm gerechterweise die Absolution nicht verweigern. Ist er aber willens, das ehebrecherische Verhältnis, die zivil geschlossene Zweitehe, wie eine eheliche Gemeinschaft fortzuführen und so immer wieder Ehebruch gegenüber seinem (ersten) Ehepartner zu begehen, dann muss der Beichtvater ihm die Absolution verweigern, da hier kein wirklich guter Wille vorliegt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu
leben.
Der Ausweg besteht immer in der Umkehr: Der Umkehr hin zu einem Leben nach dem Willen Gottes, d.h. nach Gottes Geboten. Der Ausweg ist also die Loslösung von der Sünde des Ehebruchs. Diesen Weg kann man, wenn man ehrlich ist, nicht verleugnen oder ausschließen, nur weil er nicht bequem ist. Ganz sicher verlangt diese Umkehr eine tiefe Einsicht, Liebe und Vertrauen in Gott und die Kirche, die den Umkehrwilligen auf seinem sicher nicht einfachen Weg begleitet. Dennoch darf man gewiss sein, dass Gott aus dieser Situation tiefen Frieden erwachsen lässt und alles zum Guten wendet.
Schließlich bestätigt sich die Fragwürdigkeit des Barmherzigkeitsverständnisses bei Kasper, die Herr und Frau Martin in ihrem Beitrag vermuteten. Kasper schreibt in Entgegnung zu dem Schreiben der Martins: "Vollends entlarvend finde ich den letzten Einwand, dass sich diejenigen, welche sich nach einer Scheidung redlich und treu an die Weisung der Kirche gehalten haben, sich als Dummköpfe vorkommen, würde ein Wiederverheirateter von der Kirche „vom Ehebruch faktisch freigesprochen.“ Ganz abgesehen davon dass die Absolution nicht vom Ehebruch, sondern von der Schuld des Ehebruchs freispricht, würde sich ein solcher „Dummkopf“ in der Tat wirklich dumm in die Rolle des brav im Hause gebliebenen älteren Sohnes im Gleichnis Jesu begeben, der dem barmherzigen Vater Vorwürfe macht, weil er dem verlorenen Sohn Barmherzigkeit zuteil werden lässt (Lk 15,11–32). Wer so argumentieren würde, hat von Gottes Barmherzigkeit noch gar nichts verstanden."
Kasper merkt offensichtlich nicht, dass die Sache hier ganz anders liegt als bei Rückkehr des verlorenen Sohnes. Der Pönitent, der an seiner zivilen Zweitehe festhalten will, würde dem verlorenen Sohn gleichen, der nach Hause kommt, um den Vater dazu zu nötigen, seinen liderlichen Lebenswandel und die Verschwendung seines Vermögens gutzuheißen. Dass er von zu Hause fortgegangen war, das bedauerte er, nicht jedoch das, was er dann erlebte und tat. Er fordert vom Vater weitere Gelder, um seinen Lebensstandard weiterzuleben. Der Vater ist ihm voll Freude entgegengelaufen und wollte ihn umarmen, aber der Sohn zeigte keine Einsicht, dass sein Lebenswandel nicht gut war. Der Vater schickt seinen Sohn wieder fort und geht voller Trauer zurück in sein Haus, darauf hoffend, dass sein verlorener Sohn doch noch irgendwann, bevor er in der Fremde stirbt, seinen Fehler einsieht und voller Scham und Reue zu ihm zurückkehrt, damit er ihm verzeihen kann...
Und in der Tat würde sich der ältere Sohn wie ein Dummkopf vorgekommen sein, wenn sein Vater dem heimgekehrten Sohn freundlich zugestimmt und seinen schlechten Lebenswandel gutgeheißen hätte; wenn er ihm weiteres Vermögen mitgegeben hätte, das eigentlich sein Erbteil gewesen wäre. Er hätte das Handeln des Vater wohl nicht verstanden und hätte wahrscheinlich an seinem Verstand gezweifelt. Aber Gott sei Dank nimmt das Gleichnis Jesu vom verlorenen Sohn eine andere Wendung...
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