Montag, 3. März 2014

Zur Konsistorium-Rede von Kardinal Kasper

Kardinal Kasper sieht das Sakrament der Barmherzigkeit, das Bußsakrament, als Lösungsweg für zivil wiederverheiratete zivil Geschiedene an (s. hier). Doch leider wird jetzt deutlich, dass seine Lösung einen Pferdefuß hat: Betroffene sollen eine Absolution erhalten, obwohl sie für die Zukunft nicht beabsichtigen, sich des Ehebruchs zu enthalten, also nicht den Vorsatz haben, Sünden in Zukunft zu unterlassen und zukünftig nach dem Willen und den Geboten Gottes zu leben. Dieser Vorsatz aber, der anzeigt, dass es dem Beichtenden ernst ist mit seinem Willen zur Umkehr, ist eine Voraussetzung zur Erteilung der Absolution.

Er stellt Folgendes zur Disposition:
„Die Frage ist: Ist dieser Weg der Umkehr, der ins Sakrament der Barmherzigkeit, der Busse mündet, auch der Weg, den wir in dieser Frage gehen können? Wenn ein wiederverheirateter Geschiedener 1. das Scheitern seiner ersten Ehe bereut, 2. den Verpflichtungen, die aus der ersten Ehe noch erwachsen, nachkommt, 3. die neue Zivilehe nicht aufgeben kann, ohne neue Schuld auf sich zu laden, 4. sich aber bemüht, seine zweite Ehe im Glauben zu leben und seine Kinder im Glauben zu erziehen, und 5. nach den Sakramenten als Kraftquelle in seiner Lage verlangt – müssen oder können wir ihm nach einer Zeit der neuen Orientierung das Sakrament der Busse und dann der Kommunion verweigern?“

Die entscheidende Frage aber, die erst eine eindeutige Antwort ermöglicht, fehlt. Sie lautet: Ist der/die zivil wiederverheiratete Geschiedene bereit, in Zukunft nicht mehr Ehebruch gegenüber seinem (ersten) Ehepartner, dem er ja durch das unauflösliche Eheband verbunden ist, zu begehen?

Die eine Antwort auf Kaspers Frage ist: "Nein, die Kirche kann die Sakramente nicht verweigern - vorausgesetzt, der Betroffene beabsichtigt, in Zukunft nicht mehr zu sündigen, d. h. in diesem Fall auch: nicht mehr mit dem neuen Partner ehelich zu verkehren. Das ist die Voraussetzung für den Sakramentenempfang."

Oder:
Die andere Antwort lautet: "Ja, die Kirche kann und darf den Empfang der genannten Sakramente nicht gewähren, weil der Vorsatz, umzukehren und sich von der Sünde abzuwenden, nicht vorhanden und damit die Voraussetzung für eine gültig abgelegte Beichte nicht gegeben ist, der/die Betroffene weiterhin in schwerer Sünde (Ehebruch) verharrt, deshalb nicht im Stande der heiligmachenden Gnade ist und deshalb auch nicht den Leib Christi in der Kommunion empfangen kann ohne damit weitere Schuld durch unwürdigen Sakramentenempfang auf sich zu laden.

Auszüge aus der Konsistoriums-Rede von Kardinal Walter Kasper
via domradio: bitte hier!

Mir dünkt es wie ein Eiertanz...


Siehe dazu auch die interessanten Überlegungen von sophophilo (hier und hier).


Update 15. April 2014:

In seinem Antwort-Leserbrief in der "Tagespost" am 15. April 2014, S. 12, stellt Walter Kardinal Kasper eine weitere Frage, die seinen Überlegungen Ausdruck verleiht. Kasper schreibt:
"Es stellt sich die Frage, auf welche die Kritiker bisher nicht geantwortet haben: Darf man in einer solchen Situation, in der ein Pönitent ehrlich bereut und den guten Wille bezeugt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben, die Absolution verweigern? Ist es bei Gott denkbar, dass jemand in ein Loch fällt, aus dem es keinerlei Ausweg gibt? Wenn das bei Gott unmöglich ist, warum dann nicht auch in der Kirche, die sich doch im Zweiten Vatikanischen Konzil als universales Sakrament des göttlichen Heils definiert hat? Gilt also das Bekenntnis von der Vergebung der Sünden, wie es im Credo steht?" (vgl. "Das Evangelium von der Familie" S. 64f)

Die Antworten darauf sind dieselben wie oben. Die Fragen Kaspers, die er für "neu" und bisher ungestellt (bzw. unbeantwortet) hält, sind neu höchstens in ihrer Absonderlichkeit. Sie zeigen ein unlogisches Denken und ein  sonderbares Sakramentenverständnis. In der letzten Frage kommt m. E. sogar das Wunschdenken einer (der Lehre der Kirche fremde) Allerlösungslehre zum Ausdruck.


Antworten auf den Vorschlag von Kardinal Kasper:

Weiteres zum Thema:


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6 Kommentare:

  1. Überlassen wir dich einfach in Ruhe der Kirche die Antwort. Nicht wir sind das Lehramt.

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    1. Vielen Dank für Deine Fürsorge :-) , Gabriele, aber die Lehre der Kirche kan man nachlesen: im Evangelium und in den Dokumenten des kirchlichen Lehramtes.
      Und die ist in dieser Frage ganz, aber ganz eindeutig. Deswegen kann und darf auch jeder Katholik darauf hinweisen, dass sich eine gewisse Position Kardinal Kaspers mit dieser Lehre nicht vereinbaren lässt, zumal diese Lehre (zuletzt durch Gerhard Ludwig Kardinal Müller) immer wieder deutlich gemacht wurde.

      Das ist freilich manchmal nicht einfach umzusetzen, das ist wahr, vor allem dann nicht, wenn man selber betroffen ist und sich schon lange mit der Situation, wie sie ist, abgefunden hat. Nicht selten wird deshalb davon ausgegangen, dass jemand, der - sei es selbst oder im Verwandten-/Bekanntenkreis Betroffene hat, befangen und zu einem klaren Urteil nicht mehr fähig ist. Halten wir uns einfach an das Lehramt der Kirche, dem stimmen wir vollumfänglich zu, wenn wir uns entschlossen haben, katholisch zu sein.

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    2. ich meinte natürlich nicht "dich" sondern "doch"…
      Ansonsten bin ich jedenfalls auf die Ergebnisse der Synode gespannt. Es ist schon interessant, dass das Konzil von Trient im Falle einer Wiedervereinigung mit der Orthodoxie deren anderslautende Auffassung nicht als kirchentrennend ansah und den dann "Reunierten" ihre Regelung lassen wollte, was zeitweise auch genau so praktiziert wurde. Die orthodoxen Kirchen verweisen übrigens nicht ganz zu Unrecht darauf, dass auch Jesus eine Ausnahme zugelassen hat, nämlich den Ehebruch. Ich frage mich schon lange, wieso das nicht in das Kirchenrecht bz die Lehre Eingang gefunden hat.

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    3. Ja, das dachte ich mir schon... ;-)

      "...dass das Konzil von Trient im Falle einer Wiedervereinigung mit der Orthodoxie deren anderslautende Auffassung nicht als kirchentrennend ansah" - Was meinst Du damit? Worauf beziehst Du Dich, welche Aussage des Konzils meinst Du? (Bitte eine Quellenangabe, damit man nachlesen kann, um was es geht...)

      Mir ist lediglich bekannt, dass das Trienter Konzil sich ausdrücklich gegen eine Wiederheirat - und zwar ausdrücklich auch im Falle eines Ehebruchs - wendet:

      Konzil zu Trient, in Sess. XXIV c.7, zitiert aus: Des heiligen und allgemeinen Concils von Trient Beschlüsse und Canones; Verlag Georg Joseph Manz, Regensburg; AD 1860:
      "Wenn jemand sagt, die Kirche irre (ecclesiam errare), da sie lehrte und lehrt, daß nach der evangelischen und apostolischen Lehre (iuxta evangelicam et apostolicam doctrinam)* wegen des Ehebruches des einen Ehegatten das Band der Ehe nicht aufgelöst werden könne, und daß keiner von beiden, nicht einmal der unschuldige, der nicht Ursache zum Ehebruche gab, eine andere Ehe eingehen könne, solange der andere Ehegatte lebt, und daß derjenige, welcher die Ehebrecherin entläßt und eine Andere ehelicht, und diejenige, welche den Ehebrecher entläßt und einen Andern ehelicht, einen Ehebruch begehe: der sei im Banne."


      Warum die sogenannte "Unzuchtsklausel" nicht in die Lehre Eingang gefunden hat, ist wohl damit zu begründen, weil es eben nicht kontinuierliche Lehre der Kirche war und eben nicht als Ausnahme vom strengen Verbot der Scheidung anzusehen war.

      Der Dogmatiker Leo Scheffzcyk schreibt:
      "Der Traditionsbefund scheint, besonders im Hinblick auf die ersten Jahrhunderte, eindeutig für eine strenge Unauflöslichkeitsauffassung der Kirche zu sprechen.
      Demgemäß hat G.Pelland (mit H.Crouzel) darauf aufmerksam gemacht, daß kein vornizäischer Vater Mt 19,9 zitiert, die Stelle damals offensichtlich also nicht im Sinne einer Milderung der strengen Praxis gedeutet wurde. Diesbezüglich wird hier dann sogar die Vermutung ausgesprochen, daß es sich bei diesem Text um eine Interpolation handeln könne."


      Wenn es mancherorts aus z. B. politischen Gründen (weil die Kirche sich z. B. den Stammesbräuchen eines Gebietes anpasste) die Duldung einer zweiten Simultan-Ehe gab, dann nicht aus dogmatischen Gründen, sondern eben aus politischen. Sie wurde immer nur GEDULDET und nicht als Ideal nach Gottes Plan gesehen. Auch in der Ostkirche war, z. B. lt. Prof Scheffczyk, die Lehre mit der der Westkirche bis ins 5.Jh. einig.

      Auf die von der grundsätzlichen Linie abweichenden Meinungen (z.B. aufgrund der Unzuchtsklausel) geht Scheffczyk in seiner Untersuchung des Sachverhalts ein (2. Geschichtliche Voraussetzungen).

      Wie dem auch sei, ist nicht zu erwarten, dass sich die Lehre der Kirche über die Ehe ändern wird. Papst Pius XII. sagte, dass keine Macht der Welt eine sakramental gültig geschlossene und vollzogene Ehe auflösen könne.

      Und mal ehrlich: Wenn die Kirche eine zweite Eheschließung zulassen oder dulden würde, wäre dann glaubwürdig zu vermitteln, dass man gleichzeitig behauptet, an der Unauflöslichkeit der Ehe festzuhalten? Das wäre die Quadratur des Kreises. Nein, die Kirche ict glaubwürdig, sie dient der Wahrheit. Papst und Bischöfe sind Sachwalter der Wahrheit, des Glaubensgutes, nicht Herrscher darüber.

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  2. Ich vermute, solange als die "Lösung" des Problems die Parole ausgegeben wird: "Ihr braucht euch gar nicht zu trennen, sondern ihr müßt nur euer Ehebett entsorgen und künftig zwei getrennte Schlafzimmer haben, wenn ihr eine 'Josefsehe' führt, sündigt ihr nicht mehr und dürft wieder die Sakramente empfangen" - solange also das als "Ausweg" angepriesen wird, geht der Eiertanz noch ewig so weiter.

    Denn das ist erstens heute kaum mehr vermittelbar. Und zweitens stellen die Menschen zu Recht die Frage an die Kirche, weshalb sie seinerzeit im Ehevorbereitungsseminar gelerht bekamen, daß die katholische Ehe mehr ist als Sex, wenn sie jetzt zu hören bekommen, daß alles gut ist, wenn sie in der "Zweitehe" auf den Sex verzichten. Die tiefe Liebe, die ja wohl auch zu Ehe und Partnerschaft dazugehört und die ja auch durch die horizontale Trennung nicht verschwindet und die - s. Bergpredigt! - eben auch "Ehebruch" darstellt, soll dann kein Hinderungsgrund für die Sakramente sein?? Wie muß sich da der evt. verlassene ursprüngliche Ehepartner fühlen?

    Nein, solche Eiertänze führen auch nicht weiter. Es wäre zwar auch keine wirklich überzeugende Lösung, aber es wäre immerhin ehrlicher, wenn die Kirche den "wiederverheiratet Geschiedenen" die klare Ansage machen würde: Ihr müßt eure "zweite Ehe" wieder zivil scheiden lassen, zumindest aber müßt ihr euch nicht nur bez. des Betts, sondern auch bez. des Tischs und des Dachs trennen!

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    1. Nun, das Evangelium richtet sich nicht danach, was "heute" vermittelbar ist, oder morgen vielleicht schon nicht mehr...

      Und es stimmt schon: die In-Aussicht-Stellung des Beisammen-Wohnenbleiben-Könnens kann nicht grundsätzlich und für jeden Fall als "Ausweg" angepriesen werden. Und wer das tun würde, würde auch nicht im Sinne der kirchlichen Lehre diese Option vorstellen. In der Tat wäre das ebenfalls ein Eiertanz, bzw. Feigheit, den Betroffenen reinen Wein einzuschenken.

      Nein, nur wenn zwingende Hindernisse vorliegen, dass man außer dem "Bett" auch den "Tisch" trennt, sprich: zusammen wohnt, nur dann wäre diese Option von der Kirche erlaubt. Ein solches Hindernis ist z. B. das Vorhandensein von Kindern, die sonst einen Elternteil entbehren müssten.

      Grundsätzlich: Sind solche schwerwiegende Hindernisse nicht vorhanden, empfiehlt bzw. erwartet die Kirche eine Trennung nicht nur von "Bett" sondern auch "von Tisch" und "Dach"- aus Liebe zum und aus Gehorsam auf das Wort Gottes. Da wie gesagt: da muss man den Einzelfall betrachten.

      Aber Sie haben ganz recht: Betroffenen die Hoffnung zu geben, sie könnten ohne schwerwiegenden Grund zusammenbleiben, wenn sie nur ihr Ehebett entsorgen, ist genauso ein Eiertanz, der der Wahrhaftigkeit der Sache nicht gerecht wird.

      Und noch etwas: Die katholische Ehe ist mehr als Sex, sagen Sie. Richtig: sie ist nicht NUR Sex, aber die Ehe ist AUCH Sex. Und sie ist für Katholiken der einzige legitime Ort, der geschlechtlichen Hingabe aneinander. Und deswegen spielt sie auch eine so wichtige Rolle.

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