Die andere Hierarchie
Teil 18
Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997
III. Die Ernennung der Theologieprofessoren
1. Das Recht der Selbstergänzung
In
Deutschland rechnet man mit einer Zahl von etwa 400 Professoren der
katholischen Theologie (Anm.: Stand 1997). Die Lehrstellen sind begehrt,
denn sie beinhalten eine interessante Tätigkeit, hohes Gehalt und
beträchtliche Unabhängigkeit.
Die theologischen
Fakultäten Deutschlands besitzen wie alle anderen Fakultäten das Recht
der Selbstergänzung. Das heißt: Sie stellen selbst eine Liste der
Personen auf, die nach ihrer Meinung für die Besetzung eines vakanten
Lehrstuhls in Frage kommen.
Nun werden aber die
theologischen Fakultäten Deutschlands, von wenigen Ausnahmen abgesehen,
durch die Matadore der progressistischen Theologie beherrscht. Das
bedeutet: Diese Theologen sorgen dafür, dass, soweit ihre Macht reicht,
nur Personen ihrer Couleur auf Berufungslisten gelangen und folgeweise
in Lehrstühle einrücken.
Dabei gehen sie rücksichtlos
vor. Das Establishment kennt weder Fairness noch Erbarmen mit anders
eingestellten Theologen. Wer ihm nicht passt, der wird ohne Rücksicht
auf Können und Leistung diffamiert, boykottiert oder totgeschwiegen.
Rezensionskartelle sorgen dafür, dass die Schriften des Establishments
günstig, jene von missliebigen Gelehrten ungünstig besprochen werden.
Die
Bischöfe haben wie immer diesem Treiben im Wesentlichen tatenlos
zugesehen. Es steht in ihrer Macht, auf die Auswahl der
Theologieprofessoren Einfluß zu nehmen. Die erforderte Bescheinigung der
lehrmäßigen und sittlichen Unbedenklichkeit ist eine scharfe Waffe in
ihrer Hand. Aber sie ist stumpf geworden. Es gibt Fälle, in deutschen Landen, in denen völlig korrekt lehrend und lebende Theologen von
deutschen Bischöfen von Lehrstühlen ferngehalten wurden, wohl aber
solche, gegen die starke Bedenken vorlagen, anstandslos in Lehrstellen
einrücken konnten.
Auch der Heilige Stuhl wird seiner
Aufgabe bei der Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bei
der erstmaligen Anstellung auf Lebenszeit einzuholen ist, häufig nicht
gerecht. Bei der Besetzung von Lehrstühlen werden manchmal von der
römischen Kongregation für das katholische Bildungswesen Gutachten von
rechtgläubigen Theologen angefordert. Wenn sie eine zum Establishment
gehörige Persönlichkeit ungünstig beurteilen, bleiben sie in der Regel
unbeachtet. So nimmt das Unheil weiter seinen Lauf. Eines ist sicher:
Eine Kirche, die Leute zu theologischen Lehrern macht, die Lehre und
Ordnung der Kirche unterwühlen, gräbt sich selbst das Grab.
2. Die fortschreitende Laisierung
Die
vornehmste Aufgabe der theologischen Fakultäten und die Grundlage ihrer
Existenz war und ist die Ausbildung von Priestern. Der Rückgang der
Zahl der Priesteramtskandidaten, der auf den innerkirchlichen
Zusammenbruch zurückzuführen ist, ändert daran nichts.
Das
Zweite Vatiklanische Konzil erwartete, dass Priesteramtskandidaten
durch Priester ausgebildet werden (Presbyterorum ordinis Nr. 19). Auch
der regierende Papst (Anm.: Johannes Paul II.) setzte am 30.August 1994 als
selbstverständlich voraus, dass die Priesteramtskandidaten durch
gelehrte und vorbildliche Priester ausgebildet werden.(8) Diese
Forderung steht wie viele andere in der nachkonziliaren Kirche
Deutschlands lediglich auf dem Papier.
Die
theologischen Fakultäten unterliegen einer rasch fortschreitenden
Laisierung. An manchen Orten lehren nur noch wenige Priester. In der
katholisch-theologischen Fakultät der Universität Mainz sind von 13
Professoren acht Laien und fünf Priester; vier dieser Priester sind
älter als 60 Jahre. So sieht es also um die Priesterbildung in der
Diözese des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (Anm.: im Jahre 1997 war das der Mainzer Bischof Karl Lehmann) aus.
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