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Donnerstag, 2. Januar 2014

Warum zivil wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion gehen

Zum Problem des Kommunionempfangs bei zivil wiederverheirateten Geschiedenen hat Mag. theol. Michael Gurtner einen sehr klar verständlichen und differenzierenden Beitrag geschrieben, der aufzeigt, warum es der Kirche unmöglich ist, zivil wiederverheiratete Geschiedene - und zwar auch nicht in Einzelfällen, wie es einzelne kirchliche Würdenträger, wohl in Ermangelung der kirchlichen Lehre über das hl. Altarsakrament, gefordert haben - zur Kommunion zuzulassen.

Voraussetzung für den Empfang des Leibes Christi in der hl. Kommunion ist und bleibt, dass sich der Kommunizierende im Stand der heiligmachenden Gnade befindet, d. h. dass er frei ist von schwerer Schuld, die den geistlichen Tod des Gnadenlebens, und somit für das ewige Leben der Person bedeutet.

Gurtner räumt manches Missverständnis aus, das heute aufgrund der mangelhaften Katechese der vergangenen Jahrzehnte entstanden ist. So wird die Unmöglichkeit des Kommunionempfangs für zivil wiederverheiratete Geschiedene oft als "Exkommunikation" bezeichnet, ein Begriff, der im Kirchenrecht eine ganz andere Bedeutung hat; eine Fehldeutung, aus der dann geschlossen wird, der Betroffene sei der Kirchengliedschaft beraubt.  Auch wenn das nicht zutrifft, so ist die Situation in Wirklichkeit nicht weniger dramatisch: Der Verlust des Gnadenstandes durch das Verharren in schwerer Sünde, als das die Kirche immer schon den Ehebruch erkannt hat, zieht den Verlust der Errettung vom ewigen Tode durch die manifestierte Abwendung von Gott nach sich. Die Kirche hat die Aufgabe, die Gläubigen vor dieser tödlichen Gefahr zu warnen und zur Umkehr zu rufen. Mit offenen Armen empfängt sie jeden, der umkehrt zu Gott.

Gurtner schreibt:
"[D]ie Eucharistie ist nicht das gemeinschaftsstiftende Sakrament, sondern es ist das Sakrament jener, welche bereits in voller Gemeinschaft mit Christus stehen. Freilich stärkt es das Band der Gemeinschaft mit Christus und seiner Kirche in gewisser Weise, doch kann es das nur, wenn diese Gemeinschaft bereits vorausgehend hinreichend besteht. Diese Gemeinschaft wird zunächst durch das Taufsakrament grundlegend hergestellt, indem es den Menschen von der Erbschuld reinwäscht, und ihn so in den mystischen Leib Christi, die Kirche, eingliedert, wodurch er mit Gott in eine besondere Beziehung und daher Gemeinschaft tritt. Diese kann allerdings vorübergehend oder dauerhaft soweit verletzt werden, daß sie für den Empfang der Eucharistie nicht mehr ausreicht.

Die Eucharistie verfestigt im Letzten das Vorhandene, so können wir etwas vereinfacht sagen. Wo es an der notwendigen Gemeinschaft fehlt und daher Trennung besteht, verfestigt sie diese, wenn sie abusiv empfangen wird (Paulus spricht vom „sich das Gericht essen“). Wo die Gemeinschaft mit Christus hingegen besteht, dort wird auch diese gestärkt. Zwar ist es nicht der Hauptzweck des eucharistischen Sakramentes eine bestehende Gemeinschaft zu manifestieren, aber es ist ein wichtiger Nebenaspekt. Es ist insofern ein Sakrament der Gemeinschaft, als es das Sakrament derer ist, die in voller Gemeinschaft mit Gott stehen. Es ist nicht das Sakrament, welches diese herstellt oder wiederherstellt.

Das Sakrament, welches die Gemeinschaft herstellt, ist die heilige Taufe. Das Sakrament, welches die verlorene Gemeinschaft wiederherstellt, ist das Beichtsakrament. Das Sakrament, welches die hergestellte und wiederhergestellte Gemeinschaft stärkt, ist die hochheilige Eucharistie". 

Hier der komplette Beitrag von Michael Gurtner:


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