Freitag, 20. Dezember 2013

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 16: Die Theologieprofessoren - Lehramt und Theologie

Prof. Dr. Georg May


Die andere Hierarchie
Teil 16


 Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997



§ 6  Die Theologieprofessoren

Die andere Hierarchie ist vielgestaltig. Sie tritt bald in Einzelpersonen, bald in Gremien, bald in Gruppen in Erscheinung. Besondere Beachtung verdient das Neben- und Ersatzlehramt der Theologieprofessoren.


I.  Lehramt und Theologie

1. Lehramt

Was zu glauben und zu tun ist, bestimmt Gott. Er macht uns seinen Willen kund durch den menschgewordenen Gottessohn. Jesus Christus hat seine Lehre der von ihm gegründeten Kirche anvertraut. In der Kirche gibt es ein Lehramt, das von Amtes wegen und mit Autorität die verbindliche Lehre vorträgt (Dignitatis humanae Nr. 14). Die Träger dieses Lehramtes sind die Bischöfe mit dem Papst an der Spitze (Lumen gentium Nr. 22). Die Gläubigen schulden ihm religiösen Gehorsam des Verstandes und des Willens (LG 25).

Die Autorität des Lehramtes geht auf die Sendung Christi und der Apostel zurück; sie gründet im Sakrament und im Amt (LG 21 und 22). Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil verkündet Christus den Völkern vorzüglich durch den Dienst der Bischöfe Gottes Wort (LG 21). Sie haben die Aufgabe Christi, des Lehrers, inne. Die Bischöfe sind authentische, d. h. mit der Autorität Christi ausgerüstete Lehrer (LG 25). Mögen sie noch so sehr versagen, sie bleiben Inhaber des Lehramtes. Es ist den Gläubigen unbenommen, ihnen ihr Versagen vorzuhalten. Aber damit werden sie nicht aus der Unterstellung unter das Lehramt entlassen, wann immer dieses seiner gottgesetzten Aufgabe nachkommt.

Man kann sich auf das gesunde Lehramt gegen das kranke Lehramt berufen, aber an das Lehramt bleibt der katholische Christ gebunden. Die Vollmacht, authentische Urteile über die Glaubenslehre abzugeben, erwächst nicht aus der thologischen Bildung, die jemand genossen hat, sondern aus der Befugnis des kirchlichen Amtes. Wer dies bestreitet, unterstellt die Amtsträger den Theologen und liefert sie damit der Vielfalt der theologischen Meinungen aus. Dem Lehramt ist das autoritative, d. h. verbindlich urteilende und gegebenenfalls richtende Zeugnis des Glaubens anvertraut.

Es ist falsch, die Aufgabe des Lehramtes auf das Bemühen um friedlichen Umgang von Christen unterschiedlicher Auffassung einzuschränken, wie es Ottmar Fuchs tut, der dem Lehramt die Hauptaufgabe zuweist, Konsens und Koexistenzmöglichkeiten bei Dissens zu suchen (1). Das Lehramt besitzt jurisdiktionelle Befugnisse, die es berechtigen, Weisungen zu geben und Gehorsam zu fordern. Im Lehramt verbinden sich priesterliche Vollmacht und Hirtengewalt.

Das Lehramt hat die heilige Pflicht, die Glaubenshinterlage unversehrt zu bewahren. Das Zweite Vatikanische Konzil schreibt den Bischöfen die Aufgabe zu, "die ihrer Herde drohenden Irrtümer" wachsam fernzuhalten (LG 25). Sie dürfen also zu Irrlehren nicht schweigen oder sie verharmlosen. Die hartnäckige Leugnung oder Bezweiflung einer mit göttlichem und katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit ist Häresie (c. 751). Wer dies tut, ist ein Häretiker. Er verfällt ohne weiteres der Exkommunikation (c. 1364 §1). Den Eintritt dieser Strafe von Amtes wegen festzustellen, ist Sache der Oberhirten.


2.  Theologie

Theologische Arbeit ist wissenschaftlicher Dienst am Glauben. Sie hat die Lehre aus dem Glauben und für den Glauben vorzutragen. Die theologische Wissenschaft leistet den Trägern des Lehramtes einen gewichtigen Dienst, indem sie die Glaubenslehre aus den Urkunden der Offenbarung erhebt und rational durchdringt.

Die Autorität der Theologen beruht auf der Kraft ihrer Erkenntnis und der Übereinstimmung ihrer Lehre mit dem Glauben der Kirche. Ihnen kommt weder Weisungsrecht noch Leitungsbefugnis zu. Die Theologen sind außerstande, den Glauben verbindlich vorzulegen. Ihnen fehlt das Amtscharisma, und deswegen können sie niemals als gleichberechtigte Partner des Lehramtes auftreten. Es ist falsch, wenn Greinacher die Forderung erhebt, "dass eine Entscheidung in Fragen des Glaubens und der Sitte nur im Einvernehmen von theologischer Wissenschaft und kirchlichem Lehramt gefunden werden kann" (2). Theologie und Lehramt können nicht auf derselben Ebene der Parität stehen. Vielmehr bedarf der Theologe zur Erfüllung seiner Aufgabe der kanonischen Sendung, die ihm von den Trägern des Lehramtes erteilt und u. U. entzogen wird.

Der Glaube kommt nicht aus der Theologie, sondern aus der glaubenden und lehrenden Kirche. Die Theologie empfängt den Glauben vom lebendigen Zeugnis, hinter dem die kirchliche Lehrautorität steht. Deswegen muss sie ihre Lehre stets in der Bindung an die Vorgaben des Lehramtes vortragen. Eine Theologie, die sich diesen Bindungen entzieht, ist unfähig, den Dienst am Glauben zu leisten. Das heißt: Sie hebt sich selbst als Glaubenswissenschaft auf.


(1)  Fuchs, Zwischen Wahrhaftigkeit und Macht 183
(2)  Norbert Greinacher, Kirchliches Lehramt und Theologen: Theologische Quartalsschrift 160, 1980, 139







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