Die heute üblich gewordene Entgegensetzung von Lehre und Pastoral kann nicht der Weg der Kirche sein, da ein solcher Gegensatz dem Wesen des Kircheseins widerspricht. Neue Wege der Pastoral können nur im Licht der Wahrheit der Glaubenslehre gefunden werden.
Kurienkardinal Kurt Koch am 16.12.2013 in einem lesenswerten Interview mit dem katholischen Nachrichtenportal kath.net
Ähnlich hatte sich der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, in seiner Darlegung der kirchlichen Lehre zur Zulassung von zivil wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion ("Zeugnis für die Macht der Gnade") geäußert:
Eine verantwortungsvolle Pastoral setzt eine Theologie voraus, die sich "dem sich offenbarenden Gott mit Verstand und Willen voll unterwirft und seiner Offenbarung willig zustimmt" (II. Vatikanisches Konzil, Konstitution Dei Verbum, Nr. 5). Um die authentische Lehre der Kirche verständlich zu machen, müssen wir vom Wort Gottes ausgehen, das in der Heiligen Schrift enthalten, in der kirchlichen Tradition ausgelegt und vom Lehramt verbindlich interpretiert wird.
Viele ungehorsame Priester und hauptamtlich in der Kirche Tätige und sogar katholische deutsche Bischöfe (z. B. Reinhard Kardinal Marx (München), Bischof Stephan Ackermann (Trier), Erzbischof em. Robert Zollitsch (Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz), Bischof Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart), Bischof Ludwig Schick (Bamberg) und Kurienbischof Walter Kasper...) widersetzen sich der Lehre der Kirche und widersprechen der evangelischen Lehre Jesu Christi, indem sie auch hartnäckig in objektiv schwerer Sünde Verharrenden (z. B. zivil wiederverheirateten Geschiedenen) ohne Zeichen einer Bekehrung zur Kommunion zulassen. Die Praxis, dass zivil wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion hinzutreten, ist nach Aussage vieler Priester und Bischöfe die Normalität in deutschen Pfarreien.
Dass der Empfang der heiligen Kommunion aber nur dann in der Seele des Kommunizierenden wirksam werden und sein Heil wirken kann, nicht aber wenn der Kommunizierende nicht im Stand der heiligmachenden Gnade steht (z. B. durch Unbußfertigkeit nach einer Todsünde), wird den Betroffenen verschwiegen. Vielmehr handelt es sich dann um ein Sakrileg, eine unwürdige Kommunion, die wie die Todsünde weiterhin vom Reiche Gottes ausschließt (vgl. KKK 1385, 1395 und 1861). Der Ernst dieser Gefahr scheint den Betroffenen oft nicht klar zu sein, auch deswegen, weil sie von den ungehorsamen Seelsorgern verschwiegen oder gar bestritten wird.
"Das Grundsätzliche ist nicht, wie so mancher angebliche "Praktiker" meint, überflüssige Theorie, sondern Klärung und Festigung des "Grundes", auf dem alles ruht - auch die rechte Praxis." (Romano Guardini)
Als ob diese verallgemeinernden Pauschalisierungen des KKK über den konkreten Fall einer gescheiterten Ehe urteilen könnte. Vielleicht ist Anmaßung und die Vereinnahmung Gottes die schwerwiegendere Sünde als die Sehnsucht des gescheiterten Christen nach Christus in der Kommunion!
AntwortenLöschen@Anonym
AntwortenLöschen1. Ich sehe keinen Grund, warum die „Sehnsucht eines gescheiterten Christen nach Christus in der Kommunion“ eine Sünde sein sollte. Aber vielleicht meinen Sie etwas ganz anderes?
2. Rein theoretisch: Wenn „Anmaßung und die Vereinnahmung Gottes Sünde“ wäre, wie könnte diese Sünde noch schwerwiegender sein, als eine Todsünde? Schlimmer geht nimmer…
3. Die oben angeführten Artikel aus dem KKK handeln nicht über die Ehe, sondern sprechen von den Voraussetzungen und Wirkungen des Kommunionempfangs, bzw. erläutern, was eine Todsünde ist. Sie erheben also gar nicht den Anspruch, über eine gescheiterte Ehe zu urteilen.
4. Der KKK enthält keine „verallgemeinernden Pauschalisierungen“ (was übrigens auch noch ein Pleonasmus ist) um über irgendwelche konkreten Fälle zu urteilen, sondern er ist „Bezugstext für eine aus den lebendigen Quellen des Glaubens erneuerte Katechese“. Eine Zusammenfassung und Erklärung dessen, was wir glauben und was aus diesem Glauben folgt. Man könnte auch sagen: ein Nachschlagewerk über unseren Glauben, den wir in die Tat umzusetzen berufen sind. In der Tat befasst sich der Katechismus in der Regel nicht mit konkreten Fällen, sondern ist deshalb allgemein gehalten, weil er die Grundlagen christlichen Handelns darlegt.
Um den „konkreten Fall“ zu klären, ist das Kirchenrecht (CIC) besser gerüstet.
5. Sie können trefflich über meinen Gnadenstand oder den von Erzbischof Müller oder Kardinal Kasper oder von wem immer sie wollen, spekulieren, und selbst wenn ich in Todsünde lebte: würde das an oben genannten Tatsachen nichts ändern. Diese Tatsachen haben weder mit „Anmaßung“ zu tun, noch mit der „Vereinnahmung Gottes“, es ist schlicht die Lehre der Kirche.
Niemandem wird der katholische Glaube aufgezwungen. Es steht Ihnen frei, zwischen diesem und anderen zu wählen. Wir sollten uns von der Empörung freimachen, derer sich manche bemächtigt fühlen, sobald ihnen jemand diesen Hinweis gibt. Es ist ein Akt der Wahrhaftigkeit, einzugestehen, dass man den Glauben der katholischen Kirche nicht teilt (wenn denn dem so ist). Das andere wäre m. E. Heuchelei oder (Selbst-)Täuschung. Es ist auch eine Gewissensentscheidung. Wenn für Sie die Lehre der Kirche, so wie sie das Lehramt zu glauben vorlegt, nicht richtig zu sein scheint und deshalb für Sie nicht maß-geblich (!) ist, so müssen Sie ihrem Gewissen folgen und dem folgen, was Sie stattdessen als richtig und wahr erkannt haben (die katholische Religion scheint für Sie ja dann nicht wahr zu sein). Wenn Sie demnächst die Wahrheit in der katholischen Religion erkennen (wieder entdecken), so können Sie auch jederzeit wieder zum Glauben der Kirche zurückkehren. Es ist doch keine Schande, seinem Gewissen zu folgen, nur: ehrlich sollte man sein. Nicht möglich ist, dass die Kirche den katholischen Glauben Ihrem Geschmack anpasst.
Seiner (!) Kirche hat Jesus Christus aufgetragen, zu allen Völkern zu gehen, sie zu seinen Jüngern zu machen und zu taufen und er fügte hinzu: „…und lehrt sie alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. Seid gewiss: Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt.“ Mt 28,19f
Wo sagt Jesus denn, dass eine geschiedene Frau nicht mehr heiraten darf? Und diese wiederverheiratete Frau zu verurteilen, da bleibe ich dabei, ist anmaßend!
AntwortenLöschenNiemand verurteilt die Frau, aber es steht fest, dass der Ehepartner (ob Mann oder Frau, hier sind beide gleich betroffen) gegen Gottes Gebot handelt. Gott hat aber die Gebote gegeben, damit der Mensch lebe, zum Heil des Menschen (vgl. http://www.kath.net/news/41614).
AntwortenLöschenHandelt der Mensch Gottes Geboten entgegen (sündigt er), muss er auch die Konsequenzen daraus tragen und alle Gläubigen hoffen mit ihm, dass er bald zu Gott zurückkehren möge. Die ganze Kirche betet für die Sünder, die wir alle sind – für ihre Umkehr, aber sie maßen sich nicht an (und jetzt sind wir bei dem, was „anmaßend“ ist bzw. wäre!), Gottes Gebote außer Kraft zu setzen oder zu ignorieren.
Es hat gar nichts mit „verurteilen“ zu tun, vielmehr ist es ein geistliches Werk der Barmherzigkeit, den Mitbruder, die Mitschwester über den Sachverhalt aufzuklären und zu warnen.
http://frischer-wind.blogspot.de/2011/09/die-werke-der-barmherzigkeit.html
Nun zu Ihrer Frage, wo denn Jesus sagt, dass eine geschiedene Frau nicht mehr heiraten dürfe. Folgende Textstellen z.B. sprechen hier ganz unzweideutig:
Mk 10,11f:
„Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet. Mk 10,11f
und
1 Kor 7,10:
Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Mann nicht trennen - wenn sie sich aber trennt, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich wieder mit dem Mann - und der Mann darf die Frau nicht verstoßen.
Die Kirche hat im Jahre 1563 nach evangelischer und apostolischer Lehre folgendes Dogma, d h.. einem Glaubenssatz, dem jeder Gläubige zustimmen kann, über die Unauflöslichkeit der Ehe (bis zum Tode des einen Ehepartners) verkündet:
“Wer sagt, die Kirche irre, wenn sie gelehrt hat und lehrt: Nach evangelischer und apostolischer Lehre (Mt 19, 6 ff; Mk 10, 6 ff; 1 Kor 7, 10 ff) könne wegen eines Ehebruchs des einen Ehegatten das eheliche Band nicht gelöst werden und beide, auch der unschuldige Teil, der keinen Anlaß zum Ehebruch gegeben hat, könne zu Lebzeiten des andern Ehegatten keine andere Ehe eingehen; und der Mann begehe einen Ehebruch, der nach Entlassung der ehebrecherischen Frau eine andere heirate, ebenso die Frau, die nach Entlassung des ehebrecherischen Mannes sich mit einem anderen vermähle, der sei ausgeschlossen.”
(Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger, 12. Auflage, Regensburg 1986, S. 473)
Sie wissen hoffentlich, dass es jüdischen Frauen unmöglich war, ihre Männer aus der Ehe zu entlassen. Wenn wir auf diesem kindlichen Niveau diskutieren, können wir es auch sein lassen. Dieser Vers ist Jesus aus heidenchristlicher Perspektive in den Mund gelegt! Und wenn Sie das 7. Kapitel des Korintherbriefes einmal weiter lesen, dann erfahren Sie von Paulus auch, dass Ehen aufgelöst werden können. So viel zum Gesetz Gottes!
AntwortenLöschen@Anonym
AntwortenLöschenIm Judentum hatte - durch eine von Mose gegebene Dispens - nur der Mann das Recht, einen Scheidebrief auszustellen und die Frau aus der Ehe zu entlassen (von Mose gegen die ursprünglich von Gott gegebene Absicht erlaubt, „nur weil ihr so hartherzig seid“, wie Jesus betont).
„In der griechisch-römischen Welt zur Zeit Jesu aber war auch der Frau das Recht zuerkannt, Scheidung zu beantragen und den Mann zu verlassen. Dies fand auch in Judentum Eingang.“ Denken Sie nur an das Beispiel der Herodias, die mit König Herodes in verbotener Ehe lebte. Das war ja auch der Grund, weshalb Johannes der Täufer letztlich auf „Wunsch“ der Herodias hingerichtet wurde: Er hatte es gewagt, festzustellen, dass es dem Herodes nicht erlaubt war, die (geschiedene) Frau seines Bruders zu ehelichen. „Daher ist es nicht nötig im Vers Mk 10,12 eine Beifügung des Evangelisten zu sehen, der damit Jesu Lehre auf die Verhältnisse in Rom übertragen habe.“ (Zitate vgl. Echter-Bibel)
Entgegen einer unwissenschaftlichen und mit nichts zu erhärtender Spekulation, der Verfasser des Evangeliums (oder gar jemand anderes) habe den Vers Mk 10,12 Jesus „aus heidenchristlicher Perspektive in den Mund gelegt“, ist es vielmehr denkbar und wahrscheinlich, dass Jesus öfter auch von dieser Scheidungspraxis im Umfeld des Judentums gesprochen hat, Markus die Worte Jesu in diesem Zusammenhang wichtig erachtete und sie deshalb auch überlieferte. Es ist also davon auszugehen, dass es ein authentisches Wort Jesu ist. In Respekt vor der Inspiration der Heiligen Schrift ist Ihre Theorie mehr als fragwürdig, ich möchte sagen, sogar merkwürdig (und eben unwissenschaftlich).
Was Ihren zweiten Einwand angeht, man solle den Korintherbrief weiterlesen, um festzustellen, „dass Ehen aufgelöst werden können!“, dann stelle ich fest, ist es an der Zeit, sich klarzumachen, wovon wir hier überhaupt reden.
Das, was Paulus nämlich im Anschluss beschreibt ist das, was man das „Paulinische Privileg“ nennt. Kurz gefasst heißt das, dass eine (naturrechtliche, nichtsakramentale, weil von Ungläubigen miteinander geschlossene) Ehe aufgelöst werden kann, wenn sich von den beiden nichtchristlichen Ehepartnern der eine zum Christentum bekehrt, der andere aber nicht, und dieser zweite nun durch das Glaubensleben seines Ehepartners beeinträchtigt ist, und deshalb die Ehe nicht weiterführen will. Von solcherart Ehe geht es aber in der Diskussion um die Ehescheidung im kirchlichen Bereich nicht.
Es geht in der Diskussion um Ehescheidung und Wiederverheiratung im kirchlichen Bereich (also das, wovon z.B. die im Oktober veröffentlichte Handreichung des Bistums Freiburg handelt) nur um die sakramentale, gültig geschlossene und vollzogene Ehe! Alles andere sind (seltene) Sonderformen, die hier nicht behandelt werden. Dies zu vermischen, kommt dem Werfen von Nebelkerzen gleich.
Nochmals: das, was Paulus im Anschluss an 1 Kor 7,11 sagt, betrifft nicht die Diskussion die wir hier führen. Uns interessiert bei der Diskussion die sakramentale, gültig geschlossene und vollzogene Ehe. Diese ist von keiner Macht der Welt auflösbar, denn Gott selbst hat das Eheband geknüpft und es nicht in die Verfügbarkeit des Menschen gelegt, so wie Jesus es vor den Pharisäern bestätigt:
„Am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie als Mann und Frau geschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen, und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (Mk 10,6-9)
Diese Verbindung ist ein Abbild der Verbindung von Gott mit den Menschen, von Christus und der Kirche, und auch das zeigt, dass eine Trennung und die Vereinigung mit einem Anderen nichts anderes als Untreue und Ehebruch wäre. Die Unauflöslichkeit der sakramentalen, gültig geschlossenen und vollzogenen Ehe ist ein göttliches Gebot und deswegen nicht verhandelbar – und nicht zu vergessen, auch wenn das in der konkreten Situation oft nicht einzusehen ist – zum Wohle und zum Heil des Menschen.
Ihre Ausführungen sind ein Ausbund an Übertragungen unserer Zeit in die des frühen Christentums, all Ihre Vokabeln und Vorstellungen gab es da noch gar nicht. Sakramentale Ehe, wo gab es die zur Zeit Jesu? Zur Zeit des Paulus? Ihr Beleg der Herodias belegt nur, dass die Scheidung durch eine Frau gerade nicht möglich war, ohne gegen das jüdische Recht zu verstoßen. Alles in allem legen Sie sich die Dinge so zurecht, wie Sie sie aus heutiger Sicht gerne hätten. Hier ein authentisches Jesuswort zu sehen ist grotesk und hat mit Exegese nichts zu tun. Es gibt absolut keinen historischen Beleg für ein Scheidungspraxis von Frauen im Judentum.
AntwortenLöschen@Anonym
AntwortenLöschenNun, jetzt geht es ein wenig bei Ihnen durcheinander. (Macht aber nichts.) ;-)
Natürlich hat sich der Glaube und seine Ausdrucksweise im Laufe der Zeit unter dem Beistand des Heiligen Geistes entfaltet und ent-wickelt. Deshalb sind manche „Vokabeln“ erst später entstanden, sie drücken aber das aus, was schon im frühen Christentum angelegt war. Ebenso ist es mit den „Vorstellungen“, die sich zwar ausge-bildet haben, aber auch schon im frühen Christentum vorhanden waren (vgl. Joh 14,26). Das ist das, was man in der Kirche auch als "lebendige Tradition" bezeichnet.
Schließlich war das Christentum nicht so gedacht, auf dem Stand des Jahres 33 oder 50 stehenzubleiben, sondern es war ein Keim gelegt, der sich ausformt, um sich über die ganze Erde in allen Völkern und Kulturen auszubreiten und diejenigen zu sammeln, die sich Christus anschließen wollen um mit ihm durch sein Leiden und Sterben in die Herrlichkeit der Auferstehung zum ewigen Leben mit Gott einzugehen. Wir bleiben nicht im Frühchristentum stehen, sondern sind ein pilgerndes Gottesvolk auf dem Weg zum Himmel.
(Was Sie vertreten, das Verharren auf "Vokabeln und Vorstellungen" der frühchristlichen Zeit, das wäre die Position eines toten, starren Traditionalismus.)
Die Mittel, auf dem Weg voranzukommen, erfüllt mit Gottes lebendigmachendem Geist und heiligmachender Gnade, diese Mittel hat Gott der Kirche anvertraut in den Sakramenten.
Sie fragen: „Sakramentale Ehe, wo gab es die zur Zeit Jesu? Zur Zeit des Paulus?“
Ich schließe aus Ihrer Frage, dass Sie nicht katholisch sind, denn sonst wüssten Sie, dass Jesus Christus selbst sieben Sakramente (darunter auch das der Ehe!) eingesetzt hat. Er ist Ursprung und Urgrund der Sakramente des Kirche:
„Im Anschluß an die Lehre der heiligen Schriften, die apostolischen Überlieferungen und die übereinstimmende Auffassung ... der Väter" bekennen wir, daß „die Sakramente des Neuen Bundes ... alle von unserem Herrn Jesus Christus eingesetzt" sind (Konzil von. Trient: DS 1600-1601) (KKK 1114)
Durch den Geist, der sie „in die ganze Wahrheit" führt (Joh 16, 13), hat die Kirche nach und nach dieses von Christus erhaltene kostbare Vermächtnis erkannt und dessen „Ausspendung" genauer bestimmt, so wie sie dies als treue Verwalterin der Mysterien Gottes [Vgl. ML 13,52; 1 Kor 4, 1] in bezug auf den Kanon der heiligen Schriften und der Glaubenslehre getan hat. So hat die Kirche im Laufe der Jahrhunderte erkannt, daß es unter ihren liturgischen Feiern sieben gibt, die im eigentlichen Sinn vom Herrn eingesetzte Sakramente sind. (KKK1117)
Das Ehesakrament bildet hier also keine Ausnahme. Es bezeichnet die Liebe zwischen Christus und der Kirche, bezeichnet dessen Gnade und teilt diese mit. Die „christliche Ehe ist eine Frucht des Kreuzes Christi“. (KKK1612-1617) Folglich war auch zu frühchristlichen Zeiten eine Ehe zwischen Getauften eine sakramentale Ehe, auch wenn es diese Bezeichnung dafür noch nicht ausdrücklich gab. das Bewusstsein dafür, und das sieht man an den Ausführungen des hl. Paulus, war bereits da.
Fortsetzung:
AntwortenLöschenZu Ihrer Meinung, ich würde mir die Dinge so zurechtlegen, wie ich sie aus heutiger Sicht gerne hätte, muss ich Ihnen widersprechen. Ich behaupte lediglich, was die Kirche in Ihrer durch zwei Jahrtausende gereiften Weisheit dazu sagt. Sie können das alles im Katechismus oder anderen einschlägigen Werken erfahren und vertiefen.
Sie allerdings, das muss in diesem Zusammenhang denn doch gesagt werden, biegen sich Ihre eigene Auslegung des Glaubens und sogar der Heiligen Schrift zurecht. Die Kirche folgt aber nicht den privaten Meinungen irgendwelcher selbsternannten Ausleger, sondern folgt dem vom Heiligen Geist geleiteten Lehramt. Das ist die Garantie für den authentischen von den Aposteln überkommenen Glauben. Wenn man sieht, wie zerstritten und uneins die Theologen in ihren Meinungen sind, so können wir doch sehr froh sein über die göttliche Einrichtung des katholischen Lehramtes.
Ich bin ein wenig überrascht, dass Sie nicht gleich mitgeteilt haben, dass Sie nicht katholisch sind. Das macht die Diskussion etwas schwieriger, da wir kein gemeinsames Fundament haben, auf dem wir einig wären und aufbauen könnten. Wenn Sie guten Willens sind, werden Sie aber die hier angeführten Argumente erwägen und verstehen können. Versuchen Sie, sich einfach für das Wirken des Heiligen Geistes in Ihnen zu öffnen.
Da ich Ihnen hier nicht den gesamten Glauben erklären kann – soweit man ihn überhaupt erklären kann – halte ich es für am sinnvollsten, dass Sie sich einen Katechismus (Katechismus der katholischen Kirche oder Youcat) kaufen, falls Sie noch keinen haben, oder ihn sich z. B. zu Weihnachten schenken lassen. Vielleicht wird Ihnen dann die Schönheit und Stimmigkeit des katholischen Glaubens aufleuchten. Bei Interesse am Katholisch-Werden wenden Sie sich am besten an einen rechtgläubigen Priester in Ihrer Nähe, der Ihnen ganz bestimmt gerne weiterhilft.
Noch kurz zum „Beleg der Herodias“: Herodias hatte ihren Mann verlassen, um ihren Schwager Herodes Antipas zu heiraten, der seinerseits eine Frau verstieß, um frei zu sein für Herodias. Das zeigt, dass es in – wenn auch nicht sehr frommen – jüdischen Kreisen (zu denen die Familie Herodes gehörte) offensichtlich vorkam, dass Frauen ihre Männer verließen. So wie heute die Ehescheidung und Wiederverheiratung bei vielen keine Reaktion mehr auslöst und nachgeahmt wird, in anderen, vielleicht gottesfürchtigeren Kreisen aber doch noch Widerstand findet, so wird es auch damals gewesen sein. Johannes der Täufer, der sich noch des Willens Gottes bewusst war und diesen laut verkündete, protestierte deshalb gegen die Missachtung des göttlichen Willens in weniger frommen Kreisen (heute würde man den lästigen heiligen Rufer der Unbarmherzigkeit zeihen…).
Damit, denke ich, beenden wir diesen Dialog. Herzlichen Dank für Ihre Fragen und Ihr Interesse. Sollten Sie die Diskussion weiterführen wollen oder noch Fragen haben, können Sie sich gerne über meine eMail-Adresse (s. Profil in der Sidebar) melden.
Ihnen und allen noch eine gesegnete Adventszeit und schon jetzt ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest!
Diese Diskussion (Disput?) gibt mir Anlaß, eine technische Änderung anzuregen. Auf der Home-Seite werden ja immer nur die aktuellsten Einträge angezeigt. Nun liegt aber der Sinn eines (dieses) Blogs nicht ausschließlich in der Verkündigung, sondern mindestens gleichwertig darin, dem Publikum eine Gegenrede zu ermöglichen, die ihrerseits wiederum fruchtbare Anregung zu Präzisierung, Vertiefung und Erweiterung der Gedanken sein kann. Viele Blog-Autoren halten die Kommentarfunktion nur eine gewisse Zeitspanne aktiviert, sicher auch um auszuschließen, daß ihnen ein späterer Beitrag entgeht. Das scheint hier - erfreulicherweise - nicht zu sein. Allerdings kann es dann eben passieren, daß solche Diskussionen im Archiv und nicht coram publico geführt werden. Schön wäre daher eine zusätzliche Anzeige, die auf die aktuellsten Diskussionsbeiträge hinweist und verlinkt.
AntwortenLöschenIn der Sache haben Sie - wie gewohnt - meine volle Unterstützung.
Lieber JoVolkmar,
AntwortenLöschendasselbe habe ich mir auch schon öfter gewünscht. Leider hat speziell diese Vorlage von blogger nicht die Funktion "Neueste Kommentare", wie sie bei manch einem anderen Blog möglich ist. Ich vermisse sie fast schmerzlich. Sollte ich einmal mit meinem Blog "umziehen", so wird die Möglichkeit dieser Anzeige sicher ein Kriterium für das neue Layout sein. Ganz gewiss würde das zu einem lebendigeren Austausch beitragen.
Für Ihre Unterstützung, die natürlich immer willkommen ist, herzlichen Dank!
Ihnen nochmals gesegnete Tage!