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Samstag, 16. November 2013

Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 11: Das Rätesystem auf Ebene des Bistums - Der Priesterrat

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie
Teil 11


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997




§ 4  Das Rätesystem auf der Ebene des Bistums

Weil die maßgebenden Glieder der Hierarchie, die Bischöfe, in erschütterndem Ausmaße vor ihrer Aufgabe versagt haben, kam es zum Entstehen einer anderen Hierarchie. Ich meine das Rätesystem. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde vom Pfarrgemeinderat über den Dekanatsrat sowie das Zentralkomitee bis zum Päpstlichen Laienrat eine ungeheure Organisation von Gremien geschaffen, die sich neben die Hierarchie göttlichen Rechtes setzt und eine Aktivität entfaltet, die in Konkurrenz, teilweise in Gegensatz zu jener tritt.


I.  Der Priesterrat

1.  Rechtliche Ausgestaltung

Im bischöflichen Bereich entstand zuerst der Priesterrat. Er wurde vom Zweiten Vatikanischen Konzil etabliert, offenbar als Konzession an die demokratische Bewegung in der Öffentlichkeit. Der Priesterrat ist nach dem Priesterdekret "Presbyterorum ordinis" Nr. 7 in jeder Diözese pflichtmäßig einzurichten. Er soll die Priesterschaft der Diözese repräsentieren und den Bischof in der Leitung der Diözese beraten. Das Wort "repräsentieren" bedeutet an dieser Stelle soviel wie sichtbar machen, darstellen, vertreten.

Die Grundordnung des Priesterrates ist in den cc. 495-502 CIC niedergelegt. Dazu treten die Satzungen der einzelnen diözesanen Priesterräte (1). Der Priesterrat ist "ein Kreis von Priestern, der als Repräsentant des Presbyteriums gleichsam Senat des Bischofs ist". Die Aufgabe besteht darin, den Bischof bei der Leitung der Diözese nach Maßgabe des Rechtes zu unterstützen (c. 495 §1). Der Diözesanbischof ist der Vorsitzende des Priesterrates (c. 500 §1). Dieser kann nicht ohne den Bischof handeln (c. 500 §3).

Dem Priesterrat "obliegt die Sorge um Dienst und Leben der Priester, um den Priesternachwuchs sowie die Aus- und Weiterbildung der Priester". Er hat die Aufgabe, "über die pastorale Tätigkeit in der Diözese zu beraten und sie zu fördern". Der Priesterrat hat lediglich beratende Funktion. Der Bischof muss ihn aber bei Angelegenheiten von größerer Bedeutung anhören und in wenigen, vom Recht festgelegten Fällen sogar seine Zustimmung einholen. Nicht zu verstehen ist, dass nach dem Würzburger Statut dem Priesterrat auch Nichtpriester, nämlich Diakone und ein Theologiestudent angehören (2). Die Mitgliedschaft im Priesterrat ist zeitlich begrenzt. Der gesamte Rat oder ein Teil muss innerhalb von fünf Jahren erneuert werden (c. 501 §1).


2. Beurteilung

Zur Beurteilung der neuen Einrichtung ist folgendes zu bemerken. Ich halte sie für überflüssig und schädlich. Dass sich der Bischof mit seinen Priestern besprechen soll, ist unbestritten. Doch dafür gibt es viele Möglichkeiten. Einmal soll der Bischof engen Kontakt nicht bloß zu einigen, sondern zu allen Priestern und jedem einzelnen pflegen. Er ist der Seelsorger seiner Seelsorger. Von ihnen kann er erfahren, wie die Lage und was zu tun ist. Freilich muss er sich dazu in seiner Diözese aufhalten und nicht fortwährend auf Reisen oder in Konferenzen sein. Der Diözesanbischof, der seine Pflicht erfüllt, hat andauernde,  unmittelbare Verbindung mit seinen Priestern; er benötigt keine Vermittlungsstelle in Gestalt des Priesterrates. Er ist in seinem Bistum anwesend und besucht Pfarrei um Pfarrei, hört selbst die Priester an und vernimmt ihre Anliegen.

Sodann soll der Bischof in die Dekanatskonferenzen gehen. Hier hat er die Priester eines überschaubaren Teils seiner Diözese vor sich und kann sich über regionale Fragen und Desiderate unterrichten.

Weiter gibt es die Konferenz der Dekane. Wenn diese ihr Amt richtig verstehen und verwalten, dann bündeln sich in ihnen gleichsam die Anregungen und Wünsche, Probleme und Schwierigkeiten der Diözese. Von ihnen kann der Diözesanbischof Informationen und Beratung empfangen.

Schließlich besitzt der Bischof in seinem Domkapitel ein qualifiziertes Beratungsorgan. Sein unschätzbarer Vorteil liegt darin, dass es nicht auf Wahl oder Wiederwahl angewiesen und daher unabhängig ist. Von ihm kann und muss der Bischof Dinge hören, die er vielleicht nicht hören will. Außerdem sammeln sich in den Domkapiteln die Nachrichten aus der gesamten Diözese. Seine Mitarbeiter erwerben durch ihre regelmäßige jahrzehntelange Tätigkeit eine umfassende Kenntnis der diözesanen Angelegenheiten und eine breitgestreute Erfahrung bei ihrer Behandlung, die den temporären Angehörigen des Priesterrates unmöglich sind.

Den meisten Mitgliedern der Priesterräte fehlen Vorbildung und Kompetenz zur Beratung in den Fragen, die anstehen, wie sie den jahrzehntelang in der Verwaltung der Diözese tätigen Domkapitularen eigen sind. Den Mitgliedern des Priesterrates, die von Wahlperiode zu Wahlperiode wechseln, fehlt die bleibende Verantwortung. Der vielbeschäftigte Seelsorger hat gar keine Zeit, sich um Angelegenheiten, die seinen Sprengel übersteigen, zu kümmern; einen Überblick über die gesamte Diözese zu gewinnen ist ihm unmöglich.

Der Priesterrat ist auch in der Regel kein Querschnitt der Priesterschaft eines Bistums, sondern überwiegend eine Ansammlung von Klerikern, die meinen, Zeit für die mehrfach im Jahre abgehaltenen Sitzungen erübrigen zu können. Gerade die wertvollsten Seelsorger, die sich im unermüdlichen Dienste der ihnen anvertrauten Gläubigen verzehren, bleiben den Priesterräten regelmäßig fern.

Sodann sammeln sich im Priesterrat nicht ganz selten unzufriedene Elemente der Priesterschaft einer Diözese und bilden evtl. dessen Mehrheit oder jedenfalls dessen agilsten Teil. Es gibt Priesterräte, in denen progressistisch aufgeheizte Geistliche, welche die katholische Orientierung verloren haben, den Ton angeben; sie benutzen ihre Position, um die kirchliche Entwicklung in Richtung auf den Protestantismus voranzutreiben.

Ich fasse mein Urteil dahin zusammen: Der Priesterrat ist kein Fundament, auf dem sich etwas Solides erbauen ließe, sondern Treibsand, der von den Fluten der Zeitströmung hin- und herbewegt wird. In den Sitzungen wird viel Zeit vertan, unerleuchtete Meinungen melden sich häufig zu Wort. Der bürokratische Aufwand, den Priesterräte verursachen, ist beträchtlich. Ich komme um das Urteil nicht herum: Der Priesterrat ist eine eklatante Fehlkonstruktion.


(1)  Z. B. Statut des Priesterrates im Bistum Erfurt vom 15. Mai 1995 (Archiv für katholisches Kirchenrecht 164, 1995, 158-160); Satzung des Priesterrates des Erzbistums Hamburg vom 4. Dezember 1995 (Pfarramtsblatt 69, 1996, 61-63)
(2)  Statut des Priesterrates der Diözese Würzburg vom 17. Juni 1996 (Pfarramtsblatt 69, 1996, 268-273) Art. 2



Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen

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