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Freitag, 11. Oktober 2013

(Nichts) Neues aus dem Erzbistum Freiburg


Der Apostolische Administrator und ehemalige Erzbischof des Bistums Freiburg, Dr. Robert Zollitsch, unterstützt die „Handreichung für die Seelsorge zum Begleiten von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederheirat". Der emeritierte Kirchenrechtler Klaus Lüdicke (Münster) bezeichnete das Freiburger Papier als "Reprise" des Vorstoßes der oberrheinischen Bischöfe aus dem Jahre 1993 Hirtenwort der oberrheinischen Bischöfe 1993 , der mit einem Schreiben aus dem Jahre 1994 durch die Glaubenskongregation als nicht mit dem Glauben vereinbar abgelehnt worden war.

Die laut der Website der Diözese Freiburg seit Anfang Oktober allen Seelsorgern vorliegende 14-seitige Broschüre widerspricht also der katholischen Lehre, wie sie z. B. in "Familiaris consortio" von Papst Johannes Paul II., in zahlreichen anderen lehramtlichen Schreiben zu diesem Thema und zuletzt noch am 15. Juni 2013 vom Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, dargelegt wird. Danach sind wiederverheiratete Geschiedene vom Kommunionempfang ausgeschlossen, weil sie in einer neuen außerehelichen aber eheähnlichen Verbindung und damit in objektiv schwerer Sünde leben, da das Eheband mit dem ersten Ehepartner lebenslang bestehen bleibt.

So werden in der "Handreichung" unter anderem den Betroffenen Segensfeiern für ihr "neues Zukunftsprojekt" durch Seelsorger des Bistums Freiburg angeboten, in denen der Schutz und Segen Gottes für die neue Verbindung erbeten wird. Wie aber könnte Gott das Verharren in schwerer Sünde schützen, stärken und segnen?

Ebenso wird den zivilrechtlich wiederverheirateten Geschiedenen suggeriert, es wäre möglich und kirchlicherseits erlaubt, nach einer "Versöhnung mit der eigenen Lebensgeschichte" und einer entsprechenden autonomen Gewissensentscheidung wieder den Leib des Herrn in der Kommunion zu empfangen. Nach Lehre der Kirche bezeichnet man das als "unwürdige Kommunion", da der Empfänger nicht im Stand der heiligmachenden Gnade ist. Das Verharren in schwerer Sünde und der Empfang der Eucharistie schließen sich aus.

Erzbischof Zollitsch sieht die in  den zusammengestellten Überlegungen, die in die Handreichung Eingang gefunden haben, "einen guten Beitrag" in der Diskussion über die Pastoral für zivil wiederverheiratete Geschiedene. Das Freiburger Ordinariat bestätigte am Donnerstag (10.10.2013), dass Erzbischof Zollitsch die "Handreichung" allen Mitgliedern der deutschen Bischofskonferenz zugeschickt habe. Am 07.10. 2013 sagte schon Bistumssprecher Robert Eberle gegenüber katholisch.de, dass die "Seelsorgeamtsleiter der anderen Bistümer (...) bereits über die Handreichung informiert" seien.

Nun sieht der Bischof die Veröffentlichung des Schreibens als Indiskretion: das Papier hätte der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden sollen. Anders als sein Diözesanfamilienseelsorger Pfr. M. Schweiger will Erzbischof  Zollitsch das Papier lediglich als einen "vorläufigen Impuls" für die Debatte der Bischofskonferenzonferenz verstehen. Schweiger dagegen spricht von einem "offiziellen Dokument", von dem Gestaltungsvorschlag für eine "Kerzenfeier" für zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene spricht er als von einer "offiziellen Liturgie, die Gültigkeit für alle pastoral Verantwortlichen im Erzbistum Freiburg" habe. 

Letztlich ist die „Handreichung für die Seelsorge zum Begleiten von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederheirat" eine Mischung aus offizieller Abwendung von kirchenrechtlichen Bestimmungen und Widerspruch zum katholischen Ehe- und Eucharistieverständnis. Man will sich eben definitiv nicht mehr "hinter Paragrafen verschanzen" wie Bistumssprecher Eberle sagt.

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Leiter der Familienpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt, Diözesanfamilien-seelsorger Pfarrer Michael Schweiger am 27.09.2013 im Konradsblatt:

"...legen wir jetzt ein offizielles Dokument vor, das eine gute Arbeitsgrundlage für die Seelsorge darstellt. Ich hoffe, dass viele Paare, die in einer neuen Partnerschaft leben und für sich eine kirchliche Liturgie anlässlich ihrer Wiederheirat wünschen, erreicht werden. Nach jahrzehntelangem Stillstand ist jetzt eine Tür geöffnet, die sich hoffentlich nicht wieder schließt." 

"...wir legen hier eine offizielle Liturgie vor, die Gültigkeit hat für alle pastoral Verantwortlichen im Erzbistum Freiburg. Und wenn Sie den Ablauf der liturgischen Feier und das Segensgebet anschauen, werden Sie sehen, dass wir um Gottes Nähe und sein Licht für das Paar beten. Die Kerze ist das Symbol für dieses Licht, das wir für den gemeinsamen Lebensweg des Paares erbitten."

"... mutige Wege mit Menschen in zweiter Ehe gegangen sind und gehen. (...) Außerdem hoffe ich auf die politische Unterstützung der diözesanen Räte und der Diözesanversammlung im kommenden Jahr. Konkret bietet das Familienreferat Ende November eine Werkstatttagung zur Handreichung an, wo es um deren konkrete Umsetzung gehen wird.



    Siehe auch:

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      3 Kommentare:

      1. Die Freiburger sind zwar umgehend vom Vatikan zurückgepfiffen worden, mit Verweis auf die Sondersynode im nächsten Jahr, aber die derzeitige Konstellation im Vatikan lässt mich für die Ergebnisse der Synode Schlimmes befürchten.
        Abwarten und Beten. Ist ja noch ein Jahr bis dahin.

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      2. Ich verstehe nicht, was das ganze soll? Nach meinen Beobachtungen geht es doch vielen Wiederverheirateten weniger um den Kommunionempfang sondern mehr um die öffentliche Rechtfertigung ihres Tuns. Und viele Priester und Bischöfe spielen mit. Sie werfen alle Gebote und den von Christus gezeigten Weg über Bord, um ihre eigene Barmherzigkeit zu demonstrieren. Sie leiden anscheinend unter Menschenfurcht und trauen sich nicht den Glauben zu verkünden. Von einem Priester erwarte ich eigentlich, daß er mir den richtigen Weg zeigt und mir nicht nach dem Mund redet,

        Da lobe ich mir doch den Pfarrer von Ars und Pater Pio. Auch heute gibt es noch solche Priester, Gott sei Dank. Aber sie haben gegenüber den anderen einen schweren Stand.

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