Freitag, 25. Oktober 2013

"Handreichung" aus Freiburg gegen die Lehre der Kirche in zweiter verschlimmbesserter Auflage

Die "Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung in der Diözese Freiburg" (pdf s. u.) gibt es nun - gut zwei Wochen nach der Veröffentlichung - in einer zweiten, überarbeiteten Auflage. Bei der zweiten Auflage handle es sich um eine "Nachjustierung", da man die erste Fassung von vornherein als "nicht perfekt" betrachtet habe, so Bistumssprecher Robert Eberle laut katholisch.de.

Nun also ist die Handreichung perfekter. Was heißt das? Orientiert sich die pastorale Arbeit mit zivil wiederverheirateten Geschiedenen in der Diözese Freiburg und darüber hinaus (denn das Papier hat Vorbildcharakter für andere Bistümer) nun doch an der Lehre der Kirche, nachdem maßgebliche Stimmen aus dem Vatikan und von anderswo den Freiburger Sonderweg in der Sakramentenpastoral teilweise scharf kritisiert hatten? Weit gefehlt. Die geänderten Passagen des Textes machen die Handreichung für die Seelsorge nur schlimmer, weil nun auch noch zwei Päpste als Kollaborateure für den Freiburger Weg Pate stehen sollen.

Was wurde geändert?

1. Im Vorwort der Broschüre wurde das Wort "ziviler" eingefügt. Der Satz lautet jetzt: 
Die vorliegende Handreichung richtet sich an Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Erzdiözese Freiburg, die Paare bei Trennung, Scheidung oder ziviler Wiederheirat begleiten.
Das ist eine wichtige Präzesierung, da es keine kirchliche, sondern nur eine zivile, standesamtliche Wiederheirat gibt. Nach kirchlicher, unveränderbarer, weil göttlicher Lehre ist das Eheband einer einmal gültig geschlossenen und vollzogenen Ehe unauflösbar, solange der Ehepartner noch unter den Lebenden weilt. Würde hier also nicht auf den zivilen Charakter der "Wiederheirat" hingewiesen, so müsste man eine Irreführung der Gläubigen, die oft die kirchliche Lehre zum Ehesakrament nicht genau kennen, fürchten.


2. In dem Kapitel "Zur Situation" (S. 4 bzw. 5) wurde ein Zitat von Papst Franziskus eingeschoben, offensichtlich, um den Eindruck zu erwecken, dass der Weg des Seelsorgeamtes Freiburg dem Gedankengut und dem Weg des Papstes in dieser Sache entspreche. Der Einschub lautet:
Darauf wies Papst Franziskus in seinem Interview auf dem Rückflug vom Weltjugendtag in Brasilien hin, wenn er auf die Frage nach dem Zugang wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten antwortete: "Ich glaube, dass das die Zeit der Barmherzigkeit ist! [...] Die Kirche ist Mutter: Sie muss herausgehen und die Verletzten mit Barmherzigkeit heilen.

Das "Darauf" am Anfang des Einschubs bezieht sich auf die Aussage in  der Handreichung, dass die "Treue und die Barmherzigkeit Gottes auch für diejenigen" gelte, "deren Lebensentwurf gescheitert ist". Selbstverständlich ist es richtig, dass die Treue und die Barmherzigkeit Gottes auch Sündern gilt - in dem Sinne, wie es die Kirche immer verstanden hat: dass jedem Sünder, der aufrichtig bereut und Vergebung sucht, diese Vergebung Gottes zuteil wird. So versteht es selbstverständlich auch Papst Franziskus im Interview (Frage von Gianguido Vecchi vom "Corriere della Sera") auf dem Rückflug vom Weltjugendtag, verweist er doch selbst in diesem Zusammenhang auf die Spiritualität der Schwester Faustyna, die vor allem die Barmherzigkeit Gottes betont, die jedem Sünder, der umkehrt, im Beichtsakrament offen steht.

Hier aber, in der Freiburger Handreichung nun, ist der Kontext ein ganz anderer. Hier wird nicht zur Umkehr des Sünders (hier des im Ehebruch lebenden zivil Wiederverheirateten) eingeladen, sondern die Zustimmung Jesu (und des Papstes) zur Sünde behauptet -  mehr noch deren Gutheißung. Barmherzigkeit besteht demnach nicht im göttlichen Heilsplan für den Menschen, sondern in der Duldung und Zustimmung zur Übertretung der Gebote Gottes. Eine Perversion im wahrsten Sinne des Wortes. Von Gottes Geboten, von Umkehr und Abwendung von der Sünde, vom Sakrament der Barmherzigkeit wird in dem ganzen Papier nicht einmal ansatzweise gesprochen.


3.  Ähnlich wie unter 1. die Einfügung des Wortes "zivil" im Kapitel "Teilnahme am kirchlichen Leben" (S. 9 bzw. 10). Der Satz im Kontext lautet nun:
Was die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat angeht, sind geschiedene wiederverheiratete Personen gegebenenfalls wählbar. Zivil wiederverheiratete Kandidatinnen und Kandidaten können vom Erzbischöflichen Ordinariat (vgl. PGRS § 7,1) zugelassen werden.

4. In dem Kapitel "Teilnahme am kirchlichen Leben" (S. 10 bzw. 11) wurde ein Zitat Papst Benedikt XVI. eingefügt:
Denn "Christus achtet nicht so sehr darauf, wie oft wir im Leben straucheln, sondern wie oft wir mit seiner Hilfe wieder aufstehen", so rief Papst Benedikt den jungen Menschen in seiner Ansprache bei der Jugendvigil in Freiburg im September 2011 ermutigend zu.

Unmittelbar vor dem Zitat Papst Benedikt XVI. ist die Rede davon, dass Betroffene sich (angeblich) dazu entscheiden können, die Sakramente trotz Verharrens in schwerer Sünde zu empfangen (im Gegensatz zum ausdrücklichen Gebot der Kirche, dies nicht zu tun) und von einem Appell an Priester und Gemeinde, diese Entscheidung zu respektieren und so (!) "das barmherzige Handeln Jesu Christi am eigenen Leib zu erfahren." Es ist gerade nicht davon die Rede, von der Sünde aufzustehen und sich zu Jesus Christus und gemäß seinem Wort zu bekehren.

Auf diese Schilderung des kirchlichen Ungehorsams folgt das Zitat Benedikt XVI., das dieser im konkreten Fall im September 2011 bei der Jugendvigilfeier in Freiburg sagte und zwar nachdem er die Jugendlichen dazu aufgerufen hatte, die ihnen in der Taufe geschenkte heiligmachende Gnade zu bewahren und nach einem Fall in die Sünde mit Hilfe Jesu Christi wieder aufzustehen, d. h. nach katholischem Verständnis: zu bereuen, in der Beichte zu bekennen und zu büßen.

Auch hier wird wieder suggeriert, das in der Handreichung Dargelegte könne mit einem Zitat des Papstes untermauert werden. Das Gegenteil ist der Fall. Der Papst wird instrumentalisiert, um die falschen Lehren dieser Pastoralanweisung seriös erscheinen zu lassen und ihm einen Touch von lehramtlicher Weisung zu verleihen. Ein heuchlerisches Unterfangen.


5. Als Schlusswort des Kapitels "Ausblick" (S. 15 bzw. 16) wird wiederum ein Wort von Papst Benedikt XVI. zitiert:
Sie gehören, wie Papst Benedikt XVI. beim VII. Weltfamilientreffen in Mailand am 3. Juni 2012 in seiner Predigt sagte, wirklich zur Gemeinschaft der Kirche: "Ich ermutige euch, mit euren Gemeinden verbunden zu bleiben, und wünsche mir zugleich, dass die Diözesen geeignete Initiativen ergreifen, um euch aufzunehmen und Nähe zu vermitteln."

"Sie", bezeichnet hier in der Handreichung "Paare, von denen zumindest ein Teil die schmerzhafte Erfahrung des Scheiterns kennt" und die "dankbar und offen [sind] für Angebote, die ihre Partnerschaft begleiten und die laut der Handreichung "ein Recht darauf [haben], in ihrem Bemühen durch die Pastoral gut unterstützt zu werden". Mit anderen Worten, gemeint sind hier Personen, die nach einer Trennung von ihrem Ehepartner eine zweite (oder weitere) eheähnliche Gemeinschaft bilden und also nach kirchlichem Verständnis in einer außerehelichen, geschlechtlichen Verbindung und damit in objektiv schwerer Sünde leben.

An wen aber richtet sich Papst Benedikt XVI. mit dem angeführten Zitat? Hören wir ihn selbst:
Ein Wort möchte ich auch den Gläubigen widmen, die zwar die Lehre der Kirche über die Familie teilen, jedoch von schmerzlichen Erfahrungen des Scheiterns und der Trennung gezeichnet sind. Ihr sollt wissen, daß der Papst und die Kirche euch in eurer Not unterstützen. Ich ermutige euch, mit euren Gemeinden verbunden zu bleiben, und wünsche mir zugleich, daß die Diözesen geeignete Initiativen ergreifen, um euch aufzunehmen und Nähe zu vermitteln. (BXVI. am 3.Juni 2012)
Benedikt XVI. wendet sich an jene, die "von schmerzlichen Erfahrungen des Scheiterns und der Trennung gezeichnet sind". Keine Hinweis auf zivil wiederverheiratete Geschiedene oder solche, die in neuer Partnerschaft leben. In der ganzen Predigt ist nicht von ihnen die Rede (weshalb Benedikt XVI. in dieser Predigt auch nicht sagt, dass "sie" "wirklich zur Gemeinschaft der Kirche" gehören, wie die Autoren der Handreichung behaupten). 

Nebenbei: Natürlich gehören auch Menschen zur Gemeinschaft der Kirche, die in schwerer Sünde (auch "Todsünde") leben. Das ist eine Binsenweisheit, die die Kirche noch nie bestritten hat. Allerdings sind diese Gläubigen sogenannte "tote Glieder" des mystischen Leibes, der die Kirche ist, denn in ihnen ist das göttliche Leben, die heiligmachende Gnade erloschen. Diese kann aber jederzeit durch Reue und den Vorsatz zur Beichte wieder entfacht werden. Gottes Barmherzigkeit steht jedem offen, der bereit ist, dieser Barmherzigkeit zu vertrauen und sie anzunehmen (vgl. Botschaft an Schwester Faustyna)!
 
Die Handreichung 2. Auflage: Handreichung 10-2013.pdf


Eine nicht von der Hand zu weisende Analyse der "Handreichung..." und ihrer Folgen liefert der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke (nicht zu verwechseln mit dem Münsteraner Klaus Lüdicke!) am 11.10.2013 in der Kölner Rundschau: 


Weiteres zum Thema "Freiburger Handreichung":



Backlink:
Invenimus Messiam: Das Seelsorgeamt lügt und betrügt! (24.10.2013)



(erste Veröffentlichung dieses Beitrags: am 24.10.13; 08:00)
(zweite Veröffentlichung am 25.10.13; 07:10)

3 Kommentare:

  1. Vielen Dank für die Mühe der Aufbereitung! Das erspart das aufwendige Parallellesen der kompletten Texte.

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  2. Dem schließe ich mich an, danke für diesen informativen Beitrag.

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  3. Auch ich danke für die Mühe. Und auch für das Herausarbeiten eines merkwürdigen Effekts.
    Die Kirche redet von denen deren Ehe gescheitert ist, die sich getrennt haben und die selbstverständlich weiter zur Kirche gehören, und alle Welt, auch die Handreichung, versteht drunter "Wiederverheiratete Geschiedene"
    Man tut so, als ob wir in einer Gesellschaft leben würden, wo es einfach undenkbar ist, dass eine Frau oder ein Mann alleine lebt.

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