Das Seelsorgeamt der Erzdiözese Freiburg hat eine neue „Handreichung
für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung“ herausgegeben, in welcher, ähnlich wie in einer
Verlautbarung der oberrheinischen Bischöfe im Jahr 1993, unter bestimmten
Umständen zivil wiederverheiratete Geschiedene zum Kommunionempfang zugelassen
werden und unter Umständen auch kirchliche „Segensfeiern“ für eine zweite „Partnerschaft“
angeboten werden sollen.
Peter Winnemöller meint, es wäre eine „Entwarnung“
angemessen, denn in der Handreichung stehe „nix dramatisches“ drin. Er sehe in
dem Vorgang kein „Skandalisierungspotential".
Was das "Skandalisierungspotential" angeht, so
liegt das z. B. in einer Selbstbezichtigung von mehr als 200 Priestern und Diakonen
des Erzbistums Freiburg, die im Ungehorsam gegen die kirchliche Normen im
Ehebruch lebenden Geschiedenen zum Empfang der Kommunion zulassen:
In unseren Gemeinden gehen wiederverheiratet Geschiedene mit unserem Einverständnis zur Kommunion und empfangen das Bußsakrament und die Krankensalbung. Sie sind tätig als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im PGR, in der Katechese und in anderen Diensten.
Es ist offensichtlich, dass es sich hier nicht um Ausnahmesituationen
handelt, sondern um einen generalisierten Verstoß gegen die Lehre der Kirche,
die, das wollen wir nicht vergessen, immer das Seelenheil der Gläubigen zum Ziel
hat. Es ist deswegen zynisch, mit "Barmherzigkeit" für deren
Missachtung zu argumentieren. Dabei muss ehrlicherweise auch zur Kenntnis genommen werden, dass das Verständnis und die Akzeptanz für die katholische Lehre in weiten Teilen des Kirchenvolkes nicht mehr vorhanden ist.
Der Bischof (seit 17.09.2013 emeritus) der Erzdiözese, Dr. Robert Zollitsch, hat es
bisher nicht für nötig gehalten, gegen die rebellierenden Priester und die
sakriliegische Sakramentenpraxis in den betroffenen Gemeinden einzuschreiten
und die Gläubigen vor diesen Wölfen im Schafspelz zu warnen und zu schützen,
wie es Aufgabe eines guten Hirten wäre. Im Gegenteil: er teilt die
"Grundintention" der Unterzeichner des Memorandums; lediglich den
Zeitpunkt des Outings (Mai 2012) hält er für "kontraproduktiv".
Beteuerungen des Erzbischofs oder seiner Mitarbeiter, man
bewege sich „auf dem Boden der kirchlichen Lehre und des Kirchenrechts“ und die
Lehre von der „Unauflöslichkeit der Ehe“ werde nicht angetastet, sind reine
Lippenbekenntnisse. „Segensfeiern“, bei denen peinlichst Elemente einer
Trauungsliturgie vermieden werden sollen, bei der aber das „neue Lebensprojekt“
der zivil Wiederverheirateten unter den Schutz Gottes gestellt werden soll,
sind eine Farce und offenbaren ein magisches Verständnis der Segenskraft der
Kirche. Hier wird eine "doppelte Wahrheit" (Kard. Scheffczyk) vermittelt.
Die nun herausgegebene "Handreichung" ist ein
weiterer Schritt auf dem Weg, unbußfertigen Ehebrechern und damit Gläubigen,
die objektiv in schwerer Sünde leben, eigenmächtig den Empfang der Kommunion zu
ermöglichen. Damit wird den Betroffenen ein wesentlicher Anreiz zur Umkehr genommen
und zugelassen, dass sie neue Schuld durch den unwürdigen Sakramentenempfang
auf sich laden wodurch sie nicht nur sich selbst, ihrem Seelenheil, sondern
auch der kirchlichen Gemeinschaft Schaden zufügen. Damit wird das
Unrechtsbewusstsein noch mehr verdunkelt, als es durch fehlende Katechese und
mangelnde wirklich kirchlich-orientierte Pastoral an den Gläubigen ohnehin
schon verdunkelt ist.
Deutlich beschreibt „Familiaris consortio“ die Lage der betroffenen Gläubigen:
Sie stehen insofern selbst ihrer Zulassung im Weg, als ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche sind, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.
Apost. Schreiben "Familiaris consortio" von Papst Johannes Paul II. vom 22.11.1981; 84: AAS 74 (1982) 185-186
Dass sich auch in anderen Bistümern Priester in sogenannten „Priester- oder Pfarrerinitiativen“ organisieren, und offenen Ungehorsam gegen kirchliche Weisungen praktizieren – auch in Bezug auf den Sakramentenempfang von zivil wiederverheirateten Geschiedenen - , zeigt, dass es sich nicht um ein Problem eines einzelnen Seelsorgeamtes bzw. einer einzelnen Diözese handelt, sondern eine flächendeckende Unsicherheit und Verwirrung bezüglich des Kirchen- und Sakramentenverständnisses innerhalb der Kirche besteht.
Die Diözese Freiburg sieht sich nach Angaben ihres Pressesprechers mit ihrer „Pastoral“ als Vorreiter für andere Diözesen. Die Seelsorgeamtsleiter der anderen Diözesen seien „bereits über die Handreichung informiert“. "Die anderen Bistümer werden sicher auf uns schauen" sagte Bistumssprecher Robert Eberle am 07.10.2013 dem bischöflichen Internetportal katholisch.de.
Die Aussagen und Handlungen Jesu bezüglich Ehescheidung und
Ehebruch sind allgemein bekannt und in jedem Neuen Testament nachzulesen. Auf
diese menschenfreundlichen wenn auch in mancher Hinsicht harten und unbequemen Aussagen
Jesu stützt sich die Lehre der Kirche, die den Auftrag hat, allen Menschen das
Heil zu bringen indem sie die Lehre unverkürzt und unverfälscht verkündet und
den Gläubigen durch die Spendung der Sakramente das göttlichen Leben schenkt. Jedem,
der die Lehre annimmt und nach ihr leben will, jedem, der sich bekehrt und
umkehrt und Buße tun will, steht dieser Lebensbrunn zur Verfügung.
Update :
- Vatikan irritiert über Freiburger Initiative
- Vatikan gegen deutsche Sonderwege für wiederverheiratete Geschiedene (08.10.2013)
- Stellungnahme zur neuen "Handreichung" von Hubert Gindert, Forum deutscher Katholiken (FdK) (08.10.2013)
- Theologe Prof. E.Schockenhoff: Bedeutender Schritt im katholischen Reformprozess (08.10.2013)
- Prof. Helmut Hoping: "Ein solches Vorgehen ist eher fragwürdig"(09.10.2013)
- (Nichts) Neues aus dem Erzbistum Freiburg (11.10.2013)
Wichtiges und Anderes zum Thema:
- Leo Kardinal Scheffczyk zu: "Wiederverh. Geschiedene" und Zulassung zum Kommunionempfang
- Erzbischof Gerhard Ludwig Müller: Bekräftigung der kirchlichen Lehre zur rechten Zeit (18.06.2013)
- Linkliste: "Wiederverheiratete Geschiedene" und Zulassung zum Kommunionempfang
- Kardinal Bergoglio rät zivil wiederverheirateten Geschiedenen
- Konradsblatt: Offen für die Betroffenen: Eine Handreichung...(27.09.2013)
- Konradsblatt: "Es ist jetzt eine Tür geöffnet": Michael Schweiger über die neue Handreichung (27.09.2013)
Meldungen von Radio Vatikan:
- Handreichung zu wiederverheirateten Geschieden sorgt für Diskussion
- Zurückhaltung aus Köln
- Woelki: Wiederverheiratete Geschiedene sind willkommen
- Bode und Marx begrüßen Handreichung
- Schweiz: Kommunion für Wiederverheiratete ist bereits Praxis
Stimmen aus der Blogoezese:
- sophophilo: "Wiederverheiratete" im EB Freiburg...
- sophophilo: Welche Geisteshaltung steht da dahinter?
- Alipius: "Der Spiegel" und EB Freiburg: Mehr für's Geld...
- Kreuzknappe: Was man den Freiburger Handreichern allerdings auch sagen sollte
- Kreuzknappe: Erklärungen zu den Erklärungen und endlich ein Ausweis für Gläubige aus Freiburg...
- Zwischen Kirche, Kreuz und Kreuzkümmel
- Ester vom Beiboot Petri: Non possumus oder nur falscher Zeitpunkt?
- clamormeus: Vox populi - die zweite Staffel
- Martina Katholik:Über den jüngsten Coup für „wiederverheiratete Geschiedene“ des Erzbistums Freiburg
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