Ein (...) Vorschlag für die Zulassung wiederverheirateter
Geschiedener zu den Sakramenten plädiert mit dem Argument der
Barmherzigkeit. Da Jesus sich selbst mit den Notleidenden solidarisiert
und ihnen seine erbarmende Liebe geschenkt habe, sei die Barmherzigkeit
ein besonderes Zeichen wahrer Nachfolge.
Dies ist richtig, greift aber
als sakramententheologisches Argument zu kurz. Denn die ganze
sakramentale Ordnung ist ein Werk göttlicher Barmherzigkeit und kann
nicht mit Berufung auf dieselbe aufgehoben werden. Durch die sachlich
falsche Berufung auf die Barmherzigkeit besteht zudem die Gefahr einer
Banalisierung des Gottesbildes, wonach Gott nichts anderes vermag, als
zu verzeihen.
Zum Geheimnis Gottes gehören neben der Barmherzigkeit auch
seine Heiligkeit und Gerechtigkeit. Wenn man diese Eigenschaften Gottes
unterschlägt und die Sünde nicht ernst nimmt, kann man den Menschen
letztlich auch nicht seine Barmherzigkeit vermitteln. Jesus begegnete
der Ehebrecherin mit großem Erbarmen, sagte ihr aber auch: „Geh und
sündige von jetzt an nicht mehr“ (Joh 8, 11). Die Barmherzigkeit Gottes
ist keine Dispens von den Geboten Gottes und den Weisungen der Kirche.
Sie verleiht vielmehr die Kraft der Gnade zu ihrer Erfüllung, zum
Wiederaufstehen nach dem Fall und zu einem Leben in Vollkommenheit nach
dem Bild des himmlischen Vaters.
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