In einem interessanten Artikel befasst sich Pater Engelbert Recktenwald FSSP mit dem Verhältnis von Tradition und Lehramt in der kaholischen Kirche und dem Traditionsbegriff als solchem.
Er erklärt den Unterschied zwischen göttlicher Tradition (göttlichen Ursprungs) und kirchlicher Tradition (menschlichen Ursprungs), die in der öffentlichen Diskussion oft nicht voneinander unterschieden werden (s. Piusbruderschaft), wodurch es dann zu folgenschweren Missverständnissen kommen kann.
Die göttliche Tradition verpflichtet die Gläubigen aller Orte und Zeiten unwandelbar zum Glaubensgehorsam, die kirchliche Tradition bindet die Gläubigen solange, wie sie von der kirchlichen Autorität aufrechterhalten wird.
Nur die göttliche Tradition ist Glaubensquelle. (...) Ein Abfall von dieser Tradition oder ein Bruch mit dieser Tradition würde - immer, aber auch nur dann - einen Abfall oder einen Bruch mit dem Glauben darstellen.
Weiter schreibt P. Recktenwald über die göttliche Tradition:
Sie wurde mündlich weitergegeben in der Verkündigung und Predigttätigkeit der Apostel. Der hl. Paulus schreibt, dass der Glaube vom Hören komme: “Fides ex auditu” (Röm 10,17).
Aber selbstverständlich wurde die mündliche Überlieferung auch immer wieder schriftlich fixiert, und zwar zweifach: in der Hl. Schrift und außerhalb der Hl. Schrift. Die Hl. Schrift, also die Bücher des Neuen Testaments, sind schriftlicher Niederschlag der Tradition, und zwar geschrieben unter dem inspirierenden Beistand des Hl. Geistes. Aber auch danach ging es weiter mit dem schriftlichen Niederschlag der Tradition. Was gehört alles dazu? Unter anderem:
1. Die Glaubensbekenntnisse (Symbola), besonders das Apostolische, das Athanasianische und das Nizänisch-Konstantinopolitanische Glaubensbe-kenntnis: das erste beten wir vor dem Rosenkranz, das letztere in der hl. Messe.
2. Die Liturgien.
3. Die Konzilien und die Erlässe der Päpste.
4. Die Schriften der Kirchenväter.
Alle diese Schriften sind je auf ihre Weise Zeugnisse oder Dokumente oder Urkunden der Tradition. Wenn man also wissen will, was zur Tradition gehört, muss man auf diese Zeugnisse zurückgreifen.
Aber nicht alles, was in der Hl. Schrift und anderen Quellen zu finden ist, so P. Recktenwald, gehöre zu den Offenbarungswahrheiten, vielmehr enthielten diese Quellen auch kirchliche Traditionen. Deshalb sei es notwendig, Kriterien zu kennen, um zwischen den einen und den anderen unterscheiden zu können. Aber selbst solche Kriterien vermögen oftmals nicht eindeutig alles zu erfassen, was zur eindeutigen Beurteilung der Aussagen vonnöten wäre und könnte zu unterschiedlichen Beurteilungen führen. Hier sei nun das kirchliche Lehramt gefragt, das, geleitet durch den Heiligen Geist, letztgültig entscheiden könne:
Um zu einem endgültigen Urteil zu kommen, bedarf es deshalb einer göttlich legitimierten Entscheidungsinstanz, und das ist das kirchliche Lehramt. Es bedarf eines Urteils, das kein Privaturteil ist, sondern ein offizielles und autoritatives Urteil, also das Urteil einer sichtbaren, d.h. öffentlich greifbaren Instanz, die über den Parteien einer theologischen Kontroverse steht und von Gott eingesetzt und legitimiert ist. Genau das ist der Sinn des kirchlichen Lehramtes. (...)
Das kirchliche Lehramt ist die nächste und unmittelbare Glaubensregel, Schrift und Tradition sind entferntere Glaubensregeln.
Mit Glaubensregel ist hier die Norm gemeint, nach der wir unterscheiden können, was zum Glauben gehört und was nicht. Wir wissen, dass wir alles glauben müssen, was Gott geoffenbart hat, und wenn wir die Tugend des Glaubens besitzen, wollen wir auch alles glauben, was Gott geoffenbart. Aber woher wissen wir, was zum Offenbarungsgut gehört? Dazu können wir Schrift und Tradition befragen. Aber diese beiden sind nur die entferntere Glaubensregel, weil sie selber der Auslegung bedürfen. Viele Stellen, Passagen und Lehren der Hl. Schrift können verschieden verstanden und gedeutet werden, und die Geschichte zeigt uns, dass dies auch tatsächlich oft geschah und geschieht. Wer entscheidet, welches die richtige Auslegung ist? Damit in einer geschichtlich konkreten Auseinandersetzung eine Entscheidung möglich ist, bedarf es einer Entscheidungsinstanz, die hic et nunc eingreifen, Stellung beziehen und einen Richterspruch fällen kann. Das ist das lebendige Lehramt. (...)
Natürlich ist das Lehramt seinerseits rückgebunden an Schrift und Tradition. Es steht, wie das II. Vatikanum sagt, unter dem Wort Gottes, nicht über ihm. Das I. Vatikanum lehrt: “Die Glaubenslehre, die Gott geoffenbart hat, wurde dem menschlichen Geist nicht wie eine philosophische Erfindung zur Vervollkommnung vorgelegt, sondern als göttliches Gut der Braut Christi übergeben, damit sie dieselbe treu bewahre und irrtumslos erkläre. Deshalb muß auch immer jener Sinn der Glaubenswahrheiten beibehalten werden, der einmal von der heiligen Mutter der Kirche dargelegt worden ist; nie darf man von diesem Sinn unter dem Schein und Namen einer höheren Erkenntnis abweichen...” (...)
In dem Moment, wo die Glaubensquelle, sei es die Schrift, sei es die Tradition, dem Privaturteil des Einzelnen unterworfen wird, wird sie der Subjektivität unterworfen. Die protestantischerseits ins Feld geführte Berufung auf den Heiligen Geist, der dem Einzelnen bei der Lektüre der Schrift beisteht, nützt nichts, sobald eine Streitfrage über das rechte Verständnis entsteht. Da sich beide Parteien auf den Heiligen Geist berufen und es außerhalb des Einzelnen keine Entscheidungsinstanz mehr gibt, kann es auch keine Vermittlung und keine Beilegung des Streits geben. Der Glaube bleibt der Subjektivität des Einzelnen überlassen. Nur wenn es außerhalb des Einzelnen eine Entscheidungsinstanz gibt, nämlich ein göttlich eingesetztes und legitimiertes Lehramt, können die Glaubensquellen dem demütigenden Schicksal, Spielball subjektiver Auslegungen zu sein, entrissen werden.
So lehrt das I. Vatikanum:
"Weil der römische Bischof durch das göttliche Recht des apostolischen Vorrangs an der Spitze der gesamten Kirche steht, lehren und erklären wir auch: Der römische Bischof ist oberster Richter aller Gläubigen, und man kann in allen Streitsachen, die kirchlicher Untersuchung zustehen, an dieses Gericht Berufung einlegen. Über das Urteil des Apostolischen Stuhles jedoch darf niemand aufs neue verhandeln, da es keine höhere Amtsgewalt gibt, und niemandem ist es erlaubt, über dieses Gericht zu richten."
Das kirchliche Lehramt, so das Fazit, ist unabdingbar, um die Einheit im Glauben zu bewahren. Schrift und Tradition sind dem kirchlichen Lehramt unterworfen - auch und gerade deswegen, weil das kirchliche Lehramt "unter dem Wort Gottes, nicht über ihm" steht und jede Willkür ausgeschlossen ist. Es ist die von Gott eingesetzte legitimierte Entscheidungsinstanz. Für den Gläubigen ist es die erste und nächste Glaubensregel (regula proxima), aus der er sicher den authentischen Glauben erkennen kann.
Sehr herzliche Leseempfehlung für den gesamten Text!
Zitate P. Recktenwalds aus einem Vortrag vom 11. November 2012 in Trier, gehalten auf Einladung des Trierer Initiativkreises; veröffentlicht in UNA VOCE Korrespondenz 1. Quartal 2013, S. 59 ff
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So steht denn fest, Brüder, und haltet euch an die Überlieferungen, die ihr mündlich oder schriftlich von uns empfangen habt.
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- Die Kirche vor den Herausforderungen der Zeit (Teil1)
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