Pressemitteilung des Bundesverbands Lebensrecht e. V.
„Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ –
Ausverkauf der Menschenwürde im Namen der Freiheit
Ausverkauf der Menschenwürde im Namen der Freiheit
Berlin. – Im Vorfeld des „Marsches für das Leben“ am 21. September 2013 hat sich das Berliner „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ zu Wort gemeldet. Den Teilnehmern des Marsches warf das Bündnis „ein reaktionäres, christlich-fundamentalistisches Weltbild, in dem der Schwangerschaftsabbruch als eine „vorgeburtliche Kindstötung“ dargestellt [sic!] wird“, vor. Zu den Forderungen des Bündnisses gehört u.a. der uneingeschränkte Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch.
Hierzu kommentierte der BVL-Vorsitzende Martin Lohmann: „Einige Mitbürger haben heute offensichtlich noch immer nicht begriffen, dass wir in einem Rechtsstaat auf der Grundlage von Menschenwürde, Freiheit und Gerechtigkeit und mit Toleranz und Meinungsfreiheit leben. Wer einer schwangeren Frau eine Abtreibung als einen angeblich legalen folgen- und problemlosen Abbruch einer Schwangerschaft „verkauft“, nimmt weder sie in ihrer Würde als Frau noch die Menschenwürde des ungeborenen Kindes wirklich ernst.
Menschliches Leben beginnt nicht erst mit der Geburt, sondern mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. So stellt das Bundesverfassungsgericht fest: Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu. Es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewusst ist und sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an in der menschlichen Existenz bestehende Einzigartigkeit jeder Person, auch schon in den ersten Monaten, genügt, um dessen Menschenwürde zu begründen und zu achten.
Eine Gruppierung, die in eklatanter Weise die Freiheit der Mutter „zu Kindern“ in eine „Freiheit von Kindern“ pervertiert und dabei die Würde des ungeborenen Lebens ganz ausklammert, missachtet den Fundamentalgrundsatz unserer Verfassung, die Menschenwürde. Gerade in einer Gesellschaft, die ihre christlich-jüdische Tradition zunehmend vergisst, erscheint es mir mehr als gefährlich, wenn die Stärkeren den schwächsten und „unerwünschten“ Menschen am Beginn oder Ende ihres Lebens die Menschenwürde absprechen. Der Artikel 1 des Grundgesetzes heißt in der Übersetzung eigentlich nichts anderes als: Jeder Mensch ist liebenswürdig, egal in welchem Alter. Und genau das umzusetzen ist gelebte Freiheit!“
V.i.S.d.P.: Martin Lohmann
Bonn/Berlin, den 13.09.2013
Bundesverband Lebensrecht e. V.
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