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Freitag, 9. August 2013

Kardinal Kasper sieht Beichtsakrament als Rettungsanker für umkehrwillige zivil wiederverheiratete Geschiedene

Bei der Predigt zum Festgottesdienst anlässlich des 75. Geburtstags des Freiburger Erzbischofs Robert Zollitsch erinnerte der Festprediger Walter Kardinal Kasper daran, dass auch in schwierigen Fällen das Gebot Gottes gelte. Auch im Hinblick auf die Problematik von zivil wiederverheirateten Geschiedenen gelte dies. In der Kirche gebe es aber für Umkehrwillige immer eine zweite, eine neue Chance. Vielleicht sei gerade in diesem Fall das Sakrament der Buße eine Lösung, die man vielleicht noch nicht deutlich genug gesehen oder auch übersehen habe.

Nach der Predigt erhielt der Kardinal Applaus von den Gottesdienstbesuchern.

Erzbischof Zollitsch lässt seit Jahren zahlreiche Priester (es bekennen sich mehr als zehn Prozent seines Diözesanklerus dazu) gewähren, die zivil wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zulassen, obwohl dies nach dem Glauben der Kirche und folglich durch das Kirchenrecht untersagt ist. Unter dem Ungehorsam der Priester und der betroffenen Gläubigen leidet die ganze Kirche abgesehen von der Verwirrung, die er unter allen Gläubigen stiftet.

Katholiken, deren Ehe zivil geschieden wurde und die (obwohl der erste Ehepartner noch unter den Lebenden weilt) vor dem Standesamt eine zweite zivile Ehe eingegangen sind, leben in fortgesetztem Ehebruch, den die Kirche als öffentliche schwere Sünde erkennt. Das hat zur Folge, dass diese Gläubigen nicht im Stand der heiligmachenden Gnade sind und sich folglich aus der Kommuniongemeinschaft selbst ausschließen. Die Kirche verwehrt Gläubigen, die nicht im Stand der heiligmachenden Gnade sind, die Teilnahme am Sakrament der Einheit, also den Empfang der hl. Kommunion. Diese Situation kann nur durch Umkehr des Betroffenen, das heißt durch die Absolution durch den Priester im Namen der Kirche nach Bereuen und Beichten der Verfehlungen geheilt werden.

Ebenso klärt Erzbischof Zollitsch auch die Gläubigen nicht über die Zusammenhänge dieser Problematik auf, sondern macht ihnen Hoffnungen, dass sie ohne Bekehrung und trotz Verharrens in einem ungeordeneten eheähnlichen Verhältnis auch mit kirchlichem Segen zur Kommunion zugelassen werden könnten. Erst vor wenigen Tagen (am 06.08.2013) wiederholte er seine Ansicht in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung", dass er "Veränderungen in der katholischen Kirche beim Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen für möglich" halte.

Vor wenigen Wochen (s. "Tagespost" vom 15. Juni 2013) hatte der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, nochmals ausführlich die Lehre der Kirche bezüglich des Umgangs mit zivil wiederverheirateten Geschiedenen dargelegt. Dennoch unternimmt Erzbischof Zollitsch immer wieder neue Vorstöße in Richtung einer abweichenden Lösung von dieser Lehre und macht Betroffenen damit falsche Hoffnungen. Der Schaden für die Kirche und der daraus resultierende Vertrauensverlust werden erst dann zutage treten, wenn auch Erzbischof Zollitsch in dieser Angelegenheit klar die Lehre der Kirche vertreten und damit seinen Versprechungen untreu werden wird oder wenn seinem Nachfolger die schwere Aufgabe zukommen wird, die so irregeleiteten Gläubigen, vor allem Betroffene, zu desillusionieren...


3 Kommentare:

  1. http://kleinewelt.xobor.de/blog-e16299-Freitag-August-Kardinal-Kasper-sieht-Beichtsakrament-als-Rettungsanker-fuer-umkehrwillige-zivil-wiederverheiratete-Geschiedene.html

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  2. Der Kardinal weiß aber schon, dass man als wiederverheirateter Geschiedener kein Sakrament, auch nicht das der Beichte empfangen kann, es sei denn man beschlösse die zweite EHe aufzulösen bzw wie "Bruder und Schwester" zusammehnzuleben.
    Warum? NUn der Geschlechtsverkehr in der zivilen zweiten Ehe ist Sünde wider das 6te Gebot (und zwar ein schwere) und wenn man nicht den festen Vorsatz hat, nicht mehr zu sündigen, ist die Beichte ungültig.
    (Damit wir uns recht verstehen die einfache Tatsache, dass man immer wieder sündigt (auch immer wieder in der gleichen Sache) kann nicht gegen die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu Beichte, ins Feld geführt wird, geht es bei der Beichte, um die aktuelle Absicht.
    Auch bei anderen Dingen ist die Beichte nur dann gültig, wenn soweit als möglich die Möglichkeit zum Sündigen aus der Welt geschafft wird.
    ALso wenn man beichtet "Ich habe meiner Tante Agathe eine goldene Uhr geklaut"und ergänzt "aber zurückgeben will ich sie nicht, die gefällt mir so gut" dann ist die Beichte ungültig

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  3. @Ester
    Ich gehe mal davon aus, dass der Kardinal das weiß. ;-)

    Selbstverständlich gehört zu einer gültigen Beichte außer der Gewissenserforschung und dem Bekenntnis der Schuld auch das Bereuen der Sünden und der feste Wille, nicht mehr zu sündigen und sich zu bessern (!).
    In diesem Falle wäre damit verbunden eine Auflösung des eheähnlichen Verhältnisses oder eben, wie Du sagst, wie "Bruder und Schwester" zusammenzuleben. Hierbei die Gläubigen zu unterstützen und ihnen Mut zu machen ist sicher eine wichtige Aufgabe in der Gemeindepastoral. Alles Verstecken und Verdrängen hilft in Wirklichkeit doch niemandem weiter und irgendwann muss msn sich doch die Frage stellen: Glaube ich - oder glaube ich nicht. Und dann sollte man auch ehrlich damit umgehen.

    Wenn jemand ernsthaft die Frage dahingehend beantwortet, dass er die Lehre der Kirche nicht annehmen will - oder kann (weil er nicht glaubt), dann muss man die Konsequenzen ziehen. Es wird ja niemand zum Glauben gezwungen. Und solange noch nicht aller Tage Abend ist, besteht ja immer noch die Hoffnung auf eine Bekehrung und Umkehr. Allerdings sollte man es sich nicht zu lange überlegen: man weiß ja nie... Und mit der Hilfe Gottes gilt noch mehr als sonst schon: Wo ein Wille, da ein Weg...

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