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Freitag, 15. Februar 2013

Wiener IMABE-Institut bestätigt abtreibende Wirkung der "Pille danach"

Das „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE) in Wien hat aktuell die Wirkweisen der als "Pille danach" auf dem Markt befindlichen Präparate aufgeschlüsselt. Die Ergebnisse sind sehr differenziert und machen eine Anwendung der "Pille danach" im Sinne der Erklärung von Kardinal Meisner auch in katholischen Häusern und für katholische Ärzte unter Berücksichtigung einiger Bedingungen möglich:

Wir begrüßen die Erklärung des Erzbischofs von Köln, SE Joachim Kardinal Meisner, in der er in aller Kürze auf drei zentrale Prinzipien in dieser Frage verweist, wie sie die katholische Kirche immer schon gelehrt hat:
  1. Die Verordnung eines Antikonzeptivums nach einer Vergewaltigung ist moralisch unbedenklich.
  2. Aus der Erklärung geht klar hervor, dass sie sich auf Vergewaltigungsfälle bezieht. D. h. die Grundprinzipien der katholischen Ehemoral bleiben voll und ganz gültig.
  3. In der Erklärung wird zweifelsfrei festgestellt, dass auch im Falle einer Vergewaltigung keine Präparate mit der Absicht eingesetzt werden dürfen, die die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle (Keimling) verhindern.
Diese Erklärung lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Bedauerlicherweise wurde vom Presseamt des Erzbistums Köln fast gleichzeitig mit der Erklärung des Kardinals eine Erläuterung abgegeben, die leicht missverstanden werden kann. In dieser ist nämlich die Rede von einem neuen Stand der Wissenschaft, nach dem die „Pille danach“ offensichtlich keine abortive Wirkung mehr haben soll, wie dies bisher der allgemeine Wissensstand war und auch in den offiziellen Dokumenten (Arzneimittelverzeichnis, Beipackzettel der Hersteller) dargelegt wurde. Damit wird indirekt behauptet, dass im Falle einer Vergewaltigung auch nach der katholischen Lehre die „Pille danach“ ohne jegliche Bedenken verschrieben werden kann.

Im Folgenden stellt die Stellungnahme dar, dass "die abortive Wirkung dieser Präparate in ihrem Umfang präzisiert" und "jetzt mit größeren Fallzahlen im Wesentlichen bestätigt" werden konnten (hier).

In der von IMABE verfassten Aktualisierung der Erkenntnisse zur Wirkweise der „Pille danach“ wird festgestellt, dass die „Pille danach“, wenn sie bis zirka 2 Tage vor dem Eisprung gegeben wird, ausschließlich antikonzeptiv wirkt, kurz vor der Ovulation und knapp danach wirkt sie nidationshemmend und damit als Abtreibungsmittel, nach der Ovulation verabreicht wird die „Pille danach“ zunehmend unwirksam oder sogar schwangerschaftsschützend. (...)

Aus ethischer Sicht und auch ärztlicher Sorgfaltspflicht ergibt sich, dass sich jemand, der die Absicht hat, die „Pille danach“ nur zu verabreichen, wenn sie die Ovulation verhindert, nicht aber wenn sie abtreibend wirkt, mit Hilfe medizinischer Methoden vergewissern muss, dass sich die Frau im entsprechenden Stadium des Zyklus befindet. Ab zwei Tage vor dem Eisprung (im Fall von Ulipristal einen Tag davor), sollte die „Pille danach“ wegen ihrer nidationshemmenden Wirkung nicht mehr verschrieben werden. 

Hier sind nun also die Ethikkommissionen bzw. die Leitungen katholischer Einrichtungen gefragt, um eine einwandfreie und angemessene Versorgung (hier auch die Bestimmung des Zyklusstadiums) der betroffenen Frau im Sinne der Erklärung des Kölner Kardinals und der Lehre der Kirche zu gewährleisten bevor gegebenenfalls eine "Pille danach" verschrieben wird. Unverantwortlich dagegen und falsch wäre es, die Verabreichung der "Pille danach" generell als ethisch unbedenklich anzusehen.


Update 17.02.2013:
Auch die Vereinigung "Ärzte für das Leben e. V." stellt fest, dass die derzeitig verfügbaren als "Pille danach" verabreichten Präparate potentiell abtreibend wirken: zur Pressemeldung - bitte klicken!


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