Oft hört man in Kommentaren zu der Erklärung des Erzbischofs von Köln zur "Pille danach" die Aussage, Kardinal Meisner habe "eine korrigierte und differenzierte Position zur Abgabe der „Pille danach“ im Fall einer Vergewaltigung" bezogen (z.B. hier).
Kardinal Meisner hat in der Frage, "Was versteht man unter 'Pille danach'?" eine Differenzierung vorgenommen. Er stellt fest, dass unter diesen Begriff Präparate fallen (können), die entweder empfängnisverhindernd wirken (Wirkweise) oder, auf der anderen Seite, solche, die zumindest zusätzlich eine Wirkweise haben, die der bereits befruchteten Eizelle (Embryo, Mensch, Person) die Lebensgrundlage entziehen, sei es durch Verlangsamung des Eizellen-Tranportes oder durch Verhindern der Nidation (Implantation).
Zur Abgabe (bzw. Verschreibung) der „Pille danach“ im Fall einer Vergewaltigung" durch Ärzte an kath. Kliniken hat er in diesem genannten Sinne differenziert. Insofern stimmt es, dass der Kardinal eine differenzierte Position bezogen hat.
Er hat aber NICHT die Position, die die Kirche bisher in dieser Frage hatte, korrigiert! Im Gegenteil hat er die Position der Kirche zur Abgabe (bzw. Verschreibung) der „Pille danach“ im Fall einer Vergewaltigung" absolut bestätigt und bekräftigt:
"Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht vertretbar, weil damit der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukommt, die Lebensgrundlage aktiv entzogen wird." (Kard. Meisner in der Erklärung vom 31.01.2013)
Die Ärzte an kath. Krankenhäusern sind also weiterhin in ihrem Gewissen gebunden, ein Medikament, das frühabtreibend wirkt, NICHT zu verschreiben. Sie geben damit Zeugnis für das unveräußerliche Lebensrecht und die Unantastbarkeit der Würde des - wenn auch noch ungeborenen - Kindes.
Das bedeutet nicht, dass sie die Entscheidung der bertroffenen Frau nicht respektieren. ABER sie werden, (wie bei der kirchlichen Schwangerschaftskonflikt-Beratung) keine Beihilfe zur Tötung des Kindes leisten: So wie niemand die betroffene Frau dazu zwingen kann, das Kind anzunehmen, so kann auch niemand einen katholischen Arzt dazu verpflichten, sich an der Tötung Ungeborener zu beteiligen. In diesem Fall ist es üblich, dass die Frau einen weiteren Arzt ihres Vertrauens hinzuzieht, der ihr das Abtreibungspräparat verschreibt. Das ist zumutbar und vereinbar mit einer uneingeschränkten ganzheitlichen Betreuung der Frau wie es z. B. die Stellungnahme des Ethikkommitees der Cellitinnenstiftung postuliert.
Inzwischen hat sich Dr. Simón Castellví, der Vorsitzende des „Weltverbandes Katholischer Ärztevereinigungen" dahingehend geäußert, dass Hersteller der „Pille danach“ zugeben, dass diese Hormongabe möglicherweise die Einnistung des Embryos in die Gebärmutter verhindern. Doch genau das sei nicht zu „akzeptieren, da sogar ein mikroskopisch
kleiner Embryo eine Person mit Rechten, Würde und ein Kind Gottes ist“ (vgl. kath.net am 07.02.2013)
Jeder gewissenhafte katholische Arzt (oder einer der im Auftrag einer katholischen Einrichtung praktiziert) wird deshalb zum jetzigen Zeitpunkt keinesfalls eines der beiden Produkte, die z. Z. (noch?) als "Pille danach" eingesetzt werden, verschreiben. So klar die Erklärung des Kardinals in den Prinzipien ist, so unklar ist es, welche Präparate konkret die Bedingungen für eine "katholische Pille danach" - eine die definitiv nicht abtreibend wirkt - erfüllt.
Weiteres zum Thema:
Weiteres zum Thema:
- Ralf von "pax et bonum": Stellungnahme eines katholischen Arztes (08.02.2013)
- Arzneimittel-Information für EllaOne (Ulipristalacetat) mit Hinweis auf Wirkung auf das Endometrium (Gebärmutter-schleimhaut) (2009)
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