Sonntag, 4. November 2012

Fehlentwicklungen nicht dem Konzil anlasten

"Dass die nachkonziliare Liturgieform mit ihren Fehlentwicklungen und Umbrüchen nicht dem Konzil und seiner – nach wie vor noch nicht wirklich umgesetzten – Liturgiekonstitution anzulasten ist, sei ausdrücklich bemerkt.

Die weithin erfolgte Entfernung des Latein und des Gregorianischen Chorals wie auch die nahezu flächendeckende Aufstellung von Volksaltären können sich keinesfalls auf Vorschriften des Konzils berufen.

Die Etablierung von Pfarrgemeinde-, Dekanats- und Diözesanräten hat – wo nicht mit gesundem Hausverstand durchgeführt – zu einer, wie schon Klaus Mörsdorf kritisch bemerkte, Parallelhierarchie, zu einer mit der sakramental-hierarchischen Struktur nicht zu vereinbarenden „Demokratisierung“ der Kirche und damit zu großen Problemen geführt."

Kirchenhistoriker Walter Kardinal Brandmüller im Gespräch mit Guido Horst; Die Tagespost Nr.128, 25.10.2012



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