"Wenn die Kirche dieser Haltung (Anm.: daß dem Gläubigen suggeriert wird, er könne nach seinem irrigen Gewissen entscheiden; s. hier)
stattgeben und die Kommuniongemeinschaft erlauben würde, gäbe es in der
Kirche Eheleute, die die Unauflöslichkeit der Ehe mit allen ihren
bisweilen bis zur menschlichen Tragik reichenden Konsequenzen um der
göttlichen Wertordnung willen festhalten, und andere, die überzeugt
einer anderen Wertordnung folgen.
Hier stehen sich tatsächlich nicht mehr zwei verschiedene Gewissensentscheidungen gegenüber (was auch schon für das Wesen der Kirche manche peinliche Frage zuließe), sondern zwei veschiedene Wert- und Glaubensordnungen. Es stehen sich im Grunde Glaube und Unglaube (oder Glaubensmangel) gegenüber.
Die Kirche kann es nicht zulassen, daß in ihr völlig verschiedene Wertordnungen Geltung haben und verschiedene Glaubensauffassungen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Es ist dann nicht nur die Gefahr gegeben, daß die leichtere Praxis zahlenmäßig die Oberhand gewinnt, sondern daß aus dem materiellen Unglauben ein formaler wird.
Die Kirche könnte sich aber auch bei Gleichstellung des Glaubens mit dem materiellen Unglauben nicht mehr als Gemeinschaft der Glaubenden, der an einem Glauben Festhaltenden (vgl. Eph 4,5) bezeichnen."
Leo Scheffczyk in: Eucharistie und Ehesakrament; Glaube als Lebensinspiration - Gesammelte Schriften zur Theologie; Johannes Verlag Einsiedeln AD1980
Weiteres zum Thema:
- Links zum Thema: "Wiederverheiratete Geschiedene" und Zulassung zum Kommunionempfang
- Eine neue "Königsteiner Erklärung"?
- Aus gegebenem Anlass...
- Nochmals zum Thema Ehe nach christlichem Verständnis...
- ...keine bloße kirchenrechtliche Bestimmung
- Ihr Bischöfe, habt Mut!
- Aus dem Hirtenwort des (ehem.) Erzbischofs von Zagreb, Franjo Kuharic, AD1973: Die Wahrheit wird euch frei machen
- Erzbischof Zollitsch und Prof. Lüdicke zum ersten...(13.09,2011)
- Hilfsangebote für zivil (wiederverheiratete) Geschiedene (05.09.2011)
- Schreiben er Kongregation für die Glaubenslehre an die Bischöfe über den Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen vom 14.09.1994
- Wiederverheiratete Geschiedene und Zulassung zum Kommunionempfang (20.06.2012)
- Pfr. Jolie: Wider eine falsche "Barmherzigkeit"
Sehr empfehlenswert und unmissverständlich auch ein Artikel von Prof. Johannes Stöhr:
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