„Dass die nachkonziliare Liturgieform mit ihren Fehlentwicklungen und Umbrüchen nicht dem Konzil und seiner – nach wie vor noch nicht wirklich umgesetzten – Liturgiekonstitution anzulasten ist, sei ausdrücklich bemerkt. Die weithin erfolgte Entfernung des Latein und des Gregorianischen Chorals wie auch die nahezu flächendeckende Aufstellung von Volksaltären können sich keinesfalls auf Vorschriften des Konzils berufen."
Kirchenhistoriker Walter Kardinal Brandmüller am 28. August 2012 in einem Gespräch mit Guido Horst (Vatican Insider, La Stampa) über das Konzils-Jubiläum
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