"Es gibt Gewissensfreiheit – aber nicht Freiheit der Gewissensbildung. Das heißt: die Bildung des Gewissensurteils ist abhängig vom Gesetz Gottes, das bei der konkreten Urteilsbildung nicht übersehen werden darf.
Und weil nun Gottes Gesetz auf tausenderlei verschiedene Umstände und Lebensverhältnisse angewendet werden muß, so spricht hier auch die Kirche in ihrem Lehramt ein bestimmendes und klärendes Wort, das der Verwirklichung unseres wahren Menschentums dient."
Oder wie schon Prof. Hauke nach Leo Kardinal Scheffczyk sagt:
"Ein weiterer beliebter Einwand macht die "persönliche Gewissensentscheidung" geltend, worin ein jeder über den Kommunionempfang entscheiden könne.
Diese Argumentation ist unsinnig, weil das Gewissen für einen Christen ein praktisches Urteilen im Horizont des Glaubens bedeutet. Das Gewissen ist kein Organ für die Beurteilung von Glaubenswahrheiten." (s. HIER)
Gott sei DANK, sowas gibt's auch. Habe schon gedacht, dazu gibt es nur die berühmt-berüchtigte Königsteiner Erklärung:
AntwortenLöschenDie Kirche hat ja so recht, aber im Fall der Empfängnisverhütung musst du unbedingt auf DEIN GEWISSEN hören.
Grauenvoll ...
Ja, und jetzt versuchen gewisse Gentlemen (Kard. O'Boyle 1968), gemeint sind Theologen einer antikirchlichen Ausrichtung und ihre Anhänger, das gleiche Spielchen in Bezug auf den Sakramenten- bzw. Kommunionempfang von sogenannten "wiederverheirateten Geschiedenen".
LöschenNur der "Gläubige" selbst könne nach seinem Gewissen entscheiden, ob er von "seinem Recht", die Eucharistie zu nehmen, Gebrauch mache.
Damit wird die eigene subjektive Meinung für unfehlbar erklärt und suggeriert, dass das Gewissen eine Entscheidung darüber fällen könne, was sittlich gut und böse ist.
Das aber ist dem Gewissen nicht möglich, da sich das Gewissen immer auf ein bereits bestehendes prinzipielles Wertsystem bezieht.
Für einen Katholiken besteht dieses Wertsystem in der (der Offenbarung Gottes entstammenden) Sittenlehre, "die vom unfehlbaren Lehramt der Kirche auf detaillierte Probleme angewandt wird und so seinem Gewissen die notwendige Unterlage bietet" (Dietrich von Hildebrand).
Einem Moslem wird sein Gewissen in bestimmten Situationen anders raten als das Gewissen des Katholiken diesem in der gleichen Situation (z. B. Konsum von Alkohol, Polygamie...).