Dienstag, 26. Juni 2012

Eine neue "Königsteiner Erklärung"?

Die Diskussion über den kirchlichen Umgang mit sogenannten "wiederverheirateten Geschiedenen" wird darauf hinauslaufen, dass manche Theologen und ihre Anhängerschaft, darunter auch Bischöfe, eine weitere "Königsteiner bzw. Maria-Troster-Erklärung" wollen.

D. h., sie wollen, wie schon nach der Enzyklika "Humanae vitae" von Paul VI. (1968), erklären, dass jeder Mensch nach seinem "selbständigen Gewissen" selbst entscheiden kann, ob er die hl. Kommunion empfangen darf oder nicht, unabhängig von den Weisungen des kirchlichen Lehramtes.

Die damaligen "Erklärungen", die eine Reaktion auf das Lehrschreiben Pauls VI. waren, das katholische Eheleute auf den Verzicht jeglicher künstlicher Geburtenregelung verpflichtete, enthielten (wenn auch wenige) Sätze, die die Weisungen des Papstes relativierten und den Eheleuten die Entscheidung über den Gebrauch künstlicher Verhütungsmittel selbst überließen.

Während die deutschen (und Schweizer) Bischöfe bis heute keinen Widerruf der fraglichen Passagen der  "Königsteiner Erklärung" zustande brachten, haben die österreichischen Bischöfe anlässlich des Papstbesuches in Österreich im Jahre 1988 die fraglichen Sätze und ihre Auswirkungen auf das kirchliche Leben bedauert:

„Der Versuch, ein irrendes und im Widerspruch zur Lehre der Kirche stehendes Gewissen als rechtes Gewissen dennoch zuzulassen und ihm eine gewisse allgemeine und objektive Gültigkeit zuzugestehen, war die bedauerliche Inkonsequenz der sogenannten ‚Maria-Troster-Erklärung’ der österreichischen Bischöfe vom 22. September 1968.“

Weiter erklären die österreichischen Bischöfe in dem Schreiben vom 29. März 1988:

Das II. Vatikanische Konzil nennt das Gewissen des Menschen „die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen“ (GS 16). Entgegen der Meinung, die Kirche hätte sich von der Verpflichtung zur Bildung des Gewissens zurückgezogen und hätte die Entscheidung in der sittlichen Beurteilung der ehelichen Akte allein den Ehegatten überlassen, ist auf die Erklärung der Bischöfe Österreichs von 1968 hinzuweisen, die sagt:
„Auch unser Gewissen sagt uns von sich aus nicht alles. Es geht also um die rechte Gewissenbildung. Die kirchliche Autorität hilft uns, dazu zu kommen. Das zuständige kirchliche Lehramt erstreckt sich nicht nur auf die übernatürliche Offenbarung, sondern auch auf natürliche Wahrheiten, weil das Licht der Offenbarung auch auf diese fällt, sie bestätigt und verdeutlicht.
Der Gott der Offenbarung ist auch der Gott der Schöpfung. Daraus folgt: Es gibt Gewissensfreiheit – aber nicht Freiheit der Gewissensbildung. Das heißt: die Bildung des Gewissensurteils ist abhängig vom Gesetz Gottes, das bei der konkreten Urteilsbildung nicht übersehen werden darf.
Und weil nun Gottes Gesetz auf tausenderlei verschiedene Umstände und Lebensverhältnisse angewendet werden muß, so spricht hier auch die Kirche in ihrem Lehramt ein bestimmendes und klärendes Wort, das der Verwirklichung unseres wahren Menschentums dient.
Diese Hilfe des Gesetzes Gottes und des Lehramtes der Kirche für seine eigene Lebensgestaltung wird nur der erfahren, der sich um immer bessere Erfassung dieser Normen bemüht und sich eine ständige Bildung seines Gewissens angelegen sein läßt“.

Es ist zu hoffen, dass die Fehler, die vor mehr als 40 Jahren in den bischöflichen Schreiben gemacht wurden und die Verwirrung, die dadurch unter den Gläubigen entstanden ist - und bis heute anhält -, sich nicht wiederholen.



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