Vom 3.-18. Juli findet das fünfte Generalkapitel der Priester-bruderschaft St. Petrus (diesmal im Pristerseminar "Unsere liebe Frau von Guadalupe" in Denton in den USA) statt. Der Generalobere P. John Berg ruft deshalb die Gläubigen zum Gebet auf:
“Weil ich auf die wirksame Fürsprache Ihrer Gebete vertraue, möchte ich Sie ganz besonders in den kommenden Wochen vor und während des Generalkapitels um Ihr Gebet und Opfer bitten. Um uns bei diesem für die Gemeinschaft so wichtigen Ereignis ganz der Führung des Heiligen Geistes anzuempfehlen, werden wir das Generalkapitel mit einem Einkehrtag beginnen, der von Bischof Fabian Bruskewitz und Prälat Guido Pozzo von der päpstlichen Kommission Ecclesia Dei gepredigt werden wird. Wir werden auch eine Reihe von Ordensgemeinschaften bitten, während dieser Zeit in diesem Anliegen für uns zu beten. Seien Sie bereits jetzt unseres aufrichtigen Dankes versichert, und möge unser Patron, der heilige Petrus, für uns alle Fürsprache am göttlichen Throne halten.”
Brief des Generaloberen an die Konfraternität St Petrus: bitte HIER klicken!
Samstag, 30. Juni 2012
Tugend ist gefragt!
Von P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad
Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS)
Weiteres zum Thema Tugendlehre:
Johannes Roger Hanses:
Die neue Lehre in der neuen Kirche (bitte HIER klicken!)
Bei dem Philosophen Plotin (ca. 205-270 n.Chr.), einem Heiden, ist folgender, gegen die Gnostiker gerichteter Absatz zu lesen:
„Und das gilt wider sie als Zeugnis: Sie haben keinerlei Untersuchung über die Tugend angestellt. Die Behandlung dieser Fragen fehlt überhaupt bei ihnen. Sie lehren nicht, was ihr Wesen ist und wie viele Teile sie hat; nichts von den vielen hervorragenden Untersuchungen, die die Schriften der Alten enthalten, nicht, woraus die Tugend sich ergeben soll und erworben werden kann, nicht, wie die Seele geheilt und gereinigt wird. Zu sagen: ‘Schaue auf Gott’, das richtet nichts aus, wenn man nicht auch unterweist, wie man dazu gelangen kann. Denn man kann ja recht wohl auf Gott blicken, ohne sich irgendeine Lust zu versagen oder seine Aufwallung zu zügeln; man kann in alle Leidenschaften verstrickt sein, braucht gar nicht den Versuch zu machen, sie irgendwie auszutreiben, und kann dabei doch des Namens ‘Gott’ gedenken. In Wahrheit aber zeigt den Weg zu Gott die Tugend, die in der Seele sich fortschreitend entwickelt im Bunde mit der Einsicht. Wenn man ohne die echte Tugend von Gott redet, so ist das ein leerer Name.“ (Enneaden II 9,33)
Abgesehen von der Ausdrucksweise des antiken Philosophen, könnte man den Eindruck gewinnen, diese Worte seien in unserer Zeit und für unsere Zeit geschrieben worden. Vieles, was uns heute als Spiritualität angeboten wird, weist eine erstaunliche Ähnlichkeit mit den gnostischen Strömungen auf, gegen die Plotin sich wendet. Wer kennt nicht die gewiss gutgemeinten, aber doch wenig hilfreichen geistlichen Impulse und Animationen von der Art: „die Seele baumeln lassen“, „einfach nur da sein“, „sich ohne Zweck und Ziel dem Licht Gottes aussetzen“…?
Diese Anregungen sind ja nicht in sich falsch, gehört es doch sehr wohl auch zum christlichen Leben, schlicht und gelassen vor Gott zu wandeln und im Licht Seiner Liebe zu verweilen. Und dass sich der ohnehin gestresste Mensch der Gegenwart eher zu einer Wellness-Religiosität hingezogen fühlt als zum geistlichen Kampf, lässt sich leicht nachvollziehen.
Dennoch, die christliche Berufung zur Heiligkeit ist zu konkret, die Nachfolge des Herrn jener Wohlfühl-Mentalität zu sehr entgegen und die echte Mystik zu präzise, um in einen derartig allgemeinen Befindlichkeitsbrei aufgelöst werden zu können.
„Wenn man ohne die echte Tugend von Gott redet, so ist das ein leerer Name.“ Plotin hat recht: Erst durch die Überwindung des alten Menschen, durch die Reinigung von seinen Lastern und schlechten Gewohnheiten wird in wachsendem Masse der Blick auf Gott frei, so wie Er wirklich ist. Diesen Weg können wir nicht aus eigenem Vermögen abkürzen und uns sogleich in eine höhere Beschauung katapultieren, die eher am Ende geistlichen Fortschrittes als am Anfang steht!
Darum wissend, waren die herausragenden Lehrer der Spiritualität und Mystik immer auch Lehrer der Tugend. Sie hielten die Menschen dazu an, sich durch wiederholte, gezielte Übung zum Guten geneigt und fähig zu machen, ähnlich einem Musiker, der so lange auf seinem Instrument übt, bis ihm das Schwere leicht geworden ist und er es spielend meistert. Neigung und Fähigkeit zum Guten, Gewöhnung daran, verbunden mit spielerischer Leichtigkeit: das ist ja mit „Tugend“ gemeint, ob es nun um die Klugheit, die Gerechtigkeit, die Tapferkeit, die Maßhaltung oder welche Tugend auch sonst gehen mag.
In der Tat, auch heute wieder müssen wir wie Plotin bedauern, dass man die „vielen hervorragenden Untersuchungen, die die Schriften der Alten enthalten“, links liegen lässt und ihnen die vordergründigen Inspirationen religiöser Modeautoren vorzieht.
Wie reich und tiefsinnig, dabei genau und lebensnah z.B. die Ausführungen des hl. Thomas von Aquin über die Tugenden sind, das hat der katholische Philosoph Josef Pieper in seinen Büchern eindrucksvoll gezeigt. Versteht man mit ihm die Tugend als ein „Im-Sprunge-Sein zum Guten hin“, so verliert der Begriff alles Langweilige und Altbackene, das ihm nach Meinung mancher anhaftet, und offenbart seine innere Dynamik, seine brennende Aktualität. Menschen, die in diesem Sinne tugendhaft sind, brauchen wir so sehr! Sie heranzubilden, ist das Ideal aller christlichen Erziehung und Bildung.
Gerade wer ein geistliches Leben führen will, wer sich zum Gebet und zur Betrachtung hingezogen fühlt, muss sich auch um Wachstum in der Tugend bemühen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass seine religiösen Regungen Schall und Rauch sind, fromme Illusionen, die vor der Wahrheit Gottes, den Ansprüchen der Menschen und vor der eigenen Berufung nicht standhalten werden.
Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS)
Weiteres zum Thema Tugendlehre:
Johannes Roger Hanses:
Die neue Lehre in der neuen Kirche (bitte HIER klicken!)
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Freitag, 29. Juni 2012
Zum Nachdenken - Glaube (1)
Nemo credit nisi volens.
Niemand glaubt, es sei denn freien Willens.
Kirchenlehrer Augustinus im Kommentar zum Johannes-Evangelium
Bild: Pietro Perugino; Fresko in der Sixtinischen Kapelle, Vatikan; Szene: Christus übergibt Petrus den Schlüssel zum Himmelreich; um 1480
Ihr heiligen Apostelfürsten Petrus und Paulus, bittet für uns!
Heute bestieg Simon Petrus das Kreuzesholz, alleluja!
Heute ging der Schlüsselträger des Himmelreiches frohlockend zu Christus!
Heute neigte der Apostel Paulus,
das Licht des Erdkreises,
für den Namen Christi das Haupt und empfing
die Krone des Martertums,
alleluja!
Magnificat-Antiphon zur 2.Vesper
Fotos: P. Lawrence OP
Donnerstag, 28. Juni 2012
Priesterweihen in Wigratzbad, Samstag, 30.06.2012
Herzliche Einladung
Am kommenden Samstag, den 30. Juni 2012,
werden im Westallgäuer Wigratzbad
vier Diakone der Petrusbruderschaft (FSSP)
zu Priestern geweiht.
Weihespender ist
in der Herz Jesu und Mariä - Sühnekirche.
Die Weihekandidaten stellen sich
"Das II. Vatikanische Konzil lädt die Priester ein, auf Maria als vollkommenes Vorbild für das eigene Leben zu blicken und sie als „Mutter des höchsten und ewigen Priesters, die Königin der Apostel und Schützerin ihres Dienstes” anzurufen. (...)
Liebe Brüder und Schwestern, beten wir, auf dass Maria alle Priester in allen Problemen der heutigen Welt dem Bild ihres Sohnes Jesus gleich werden lasse, Spender des unermesslichen Schatzes seiner Liebe: der des Guten Hirten.
Maria, Mutter der Priester, bitte für uns!"
Papst Benedikt XVI. bei der Generalaudienz am 12. August zum Anlass des aktuellen Priesterjahres und des bevorstehenden Hochfests der Aufnahme Mariens in den Himmel (15. August); zitiert nach Zenit: bitte hier klicken!
Foto: Priesterweihe in Wigratzbad, 02.07.2011 mit Jean-Pierre Cardinal Ricard; FSSP
Lehramt und Gewissen, Teil 3
5. Gewissenlosigkeit, Gewissen des Einzelnen und Lehramt
Das Gegenteil vom Gewissen ist die Gewissenlosigkeit. Gewissenlos ist der Mensch, der bezüglich der Frage, ob etwas gut oder böse, ob es Sünde oder erlaubt sei, gleichgültig ist. Gewissenlos ist der Mensch, der für den letzten Ernst des Sittlichen, für die Beleidigung Gottes durch die Sünde blind ist. Gewissenlos ist derjenige, der sich der Stimme des Gewissens ausdrücklich verschließt, der leichtsinnig, ohne zu prüfen, ob etwas gut oder böse ist, seinem Impuls im Handeln folgt.
Aber die wahre Kooperation des Gewissens, seine zur vollen Verantwortlichkeit aufrufende Stimme setzt die Kenntnis dessen voraus, was prinzipiell gut oder böse, gottgefällig oder Sünde, erlaubt oder unerlaubt ist, und derjenige, der sich der Täuschungsmöglichkeit des Menschen, der Gefahr der sittlichen Wertblindheit nicht bewußt ist, ist auch gewissenlos und handelt unverantwortlich.
Nur derjenige, der das von Gott geoffenbarte Sittengesetz, die von der Kirche eindeutig proklamierte sittliche Erlaubtheit und Unerlaubtheit einer Sache demütig und dankbar aufnimmt, ist der wahrhaft Gewissenhafte, der wahrhaft Verantwortliche.
Die Stimme der heiligen Kirche tritt nicht an die Stelle des Gewissens, sie erstickt unser Gewissen nicht, sie ruft uns nicht auf, die Verantwortlichkeit abzuschieben, sondern sie bietet dem Gewissen die notwendige Unterlage dessen, was gut und böse ist. Sie behütet und stützt unser Gewissen gegenüber all den Tendenzen unserer gefallenen Natur, die es zu übertönen versuchen.
aus: Dietrich von Hildebrand, Die Enzyklika "Humanae Vitae" - ein Zeichen des Widerspruchs; Verlag Josef Habbel Regensburg; AD 1968
Foto: privat
Mittwoch, 27. Juni 2012
Lehramt und Gewissen, Teil 2
2. Auslegung des objektiven Sittengesetzes durch das Lehramt der Kirche und die Aufgabe des Gewissens des Einzelnen
Wer seine subjektive Auffassung des sittlich Erlaubten für unfehlbar hält, fällt einer großen Selbsttäuschung zum Opfer. Jeder gläubige Katholik ist aber überzeugt, daß über seiner subjektiven Auffassung in allen sittlichen Dingen die der Offenbarung entstammende Sittenlehre steht, die vom unfehlbaren Lehramt der Kirche auf detaillierte Probleme angewandt wird und so seinem Gewissen die notwendige Unterlage bietet.
Die Behauptung, über die Frage, ob die künstliche Geburtenkontrolle* sittlich erlaubt sei, soll das Gewissen des Einzelnen entscheiden, ist also irreführend, weil sie vom Gewissen etwas verlangt, was dieses niemals leisten kann.
Diese Behauptung heißt in Wirklichkeit: Nicht die Kirche weiß, was sittlich gut und böse ist, sondern der Einzelne kann dies allein entscheiden - eine Auffassung, die sowohl die Offenbarung als auch das Lehramt der Kirche leugnet, aber letzten Endes überhaupt jede objektiv gültige Moral auflöst und zu einem völligen Amoralismus führt.
3. Gewissen und Willkür
Darum ist die Behauptung, die Kirche solle es dem Gewissen des einzelnen Christen überlassen zu entscheiden, ob ihm künstliche Geburtenregelung* erlaubt sei, in Wirklichkeit gleichbedeutend mit der Behauptung, er könne es halten wie er wolle.
Newman charakterisiert eine solche Auffassung mit den Worten: "Das Gewissen ist ein strenger Mahner; aber in diesem Jahrhundert ist es durch ein falsches Bild ersetzt worden, von dem die vorausgehenden achtzehn Jahrhunderte niemals gehört hatten und das sie auch nie mit dem Gewissen hätten verwechseln können, wenn sie davon gehört hätten. Es ist das Recht auf Willkür." (weiterlesen)
aus: Dietrich von Hildebrand, Die Enzyklika "Humanae Vitae" - ein Zeichen des Widerspruchs; Verlag Josef Habbel Regensburg; AD 1968
* Anm: Was hier in Bezug auf die künstliche Geburtenkontrolle gesagt wird, gilt ebenso bezüglich des Kommunionempfangs "wiederverheirateter Geschiedener".
Foto: privat
Lehramt und Gewissen, Teil 1
Die folgende Betrachtung entstammt der Schrift "Die Enzyklika "Humanae Vitae" - ein Zeichen des Widerspruchs" von Dietrich von Hildebrand und befasst sich mit dem Begriff des Gewissens, denn der Terminus wird oft falsch verstanden, was zu problematischen Voraussetzungen für ein sittliches Handeln führt.
1. Gewissen und Erkenntnis des Sittengesetzes
Weitverbreitet ist auch die These, daß es dem Gewissen des Einzelnen überlassen werden müsse, ob er die Pille zur Verhütung der Empfängnis anwende oder nicht (1). Eine verhängnisvolle Verwirrung kommt in dieser These zum Ausdruck, eine völlig irrige Verwendung des Terminus Gewissen.
Die Frage, ob etwas an sich gut oder böse ist, kann nie vom Gewissen beantwortet werden; sie ist für das Sprechen des Gewissens immer schon vorausgesetzt. Es ist ein ganz anderes geistiges Organ, mit dem wir sittliche Werte und Unwerte erfassen. Das Gewissen spricht erstens immer nur dann, wenn es sich um unser eigenes Tun und Lassen handelt; es sagt uns nicht, ob das Verhalten eines anderen sittlich richtig ist. Wenn wir einsehen, daß jemand ungerecht gehandelt hat oder wenn uns die Güte und Reinheit eines Menschen tief beeindruckt, so ist es nicht unser Gewissen, das uns den Wert oder Unwert der fremden Person erschließt. Dasselbe gilt für die prinzipielle Einsicht, daß Morden böse ist, daß Stehlen sittlich schlecht ist, daß Gerechtigkeit gut ist usw. Über all dies belehrt uns die sittliche Fähigkeit, sittliche Werte und Unwerte zu erfassen - unsere Wertsichtigkeit.
Zweitens spricht die geheimnisvolle Stimme des Gewissens primär, indem sie uns warnt, in einer konkreten Situation das sittlich Schlechte zu tun, von dem wir bereits prinzipiell wissen, daß es sittlich schlecht und unerlaubt ist. Es bezieht sich mehr auf die Vermeidung eines sittlichen Übels als auf das rein sittlich Positive, das zu tun wir nicht verpflichtet sind.
Das Gewissen ist der advocatus Dei in der Seele des Menschen - es spricht warnend, wenn wir in einer bestimmten Situation in Versuchung sind, etwas Schlechtes zu tun oder wenn jemand uns zu überreden sucht, in etwas sittlich Schlechtes einzuwilligen. Es ist die geheimnisvolle Stimme, die uns den einzigartigen Ernst der sittlichen Frage zu Bewußtsein bringt, die uns allen üblen Wünschen, allem schwachen Nachgeben gegenüber die Forderung, Gott nicht durch eine sittlich unrechte Tat zu beleidigen, in ihrer ganzen Majestät vor Augen stellt.
Es setzt aber immer ein Wissen um den prinzipiellen sittlichen oder vermeintlich sittlichen Charakter eines Verhaltens voraus. Es sagt uns: Tu das nicht, weil es böse ist - es fordert uns auf, genau zu prüfen, ob unser Verhalten in diesem konkreten Fall mit dem Sittengesetz übereinstimmt. Die Gewissenserforschung über Vergangenes sowie die Prüfung vor dem Gewissen, die einem Handeln vorausgeht, bezieht sich immer auf das Verhalten der eigenen Person und auf die konkrete Anwendung auf den Einzelfall und primär auf das Vermeiden des sittlich Negativen oder auf begangene sittliche Verfehlungen.
Es setzt aber immer eine nicht vom Gewissen stammende Überzeugung über den prinzipiellen sittlichen Wert oder Unwert eines Verhaltens voraus. Nun dürfen wir nicht vergessen, daß der Mensch in seiner Wertsichtigkeit durch viele Faktoren bedroht ist. Es gibt viele Formen sittlicher Wertblindheit. Omnis homo mendax (jeder Mensch ist ein Lügner) gilt hier in besonderer Weise. (weiterlesen)
Fortsetzung folgt
(1) Anm.: Genauso könnte es heißen: "Weitverbreitet ist auch die These, daß es dem Gewissen des Einzelnen überlassen werden müsse, ob und wie er die hl. Kommunion empfängt, obwohl er geschieden und wiederverheiratet ist und in schwerer Sünde lebt."
aus: Dietrich von Hildebrand, Die Enzyklika "Humanae Vitae" - ein Zeichen des Widerspruchs; Verlag Josef Habbel Regensburg; AD 1968
Foto: privat
Dienstag, 26. Juni 2012
Eine neue "Königsteiner Erklärung"?
Die Diskussion über den kirchlichen Umgang mit sogenannten "wiederverheirateten Geschiedenen" wird darauf hinauslaufen, dass manche Theologen und ihre Anhängerschaft, darunter auch Bischöfe, eine weitere "Königsteiner bzw. Maria-Troster-Erklärung" wollen.
D. h., sie wollen, wie schon nach der Enzyklika "Humanae vitae" von Paul VI. (1968), erklären, dass jeder Mensch nach seinem "selbständigen Gewissen" selbst entscheiden kann, ob er die hl. Kommunion empfangen darf oder nicht, unabhängig von den Weisungen des kirchlichen Lehramtes.
Die damaligen "Erklärungen", die eine Reaktion auf das Lehrschreiben Pauls VI. waren, das katholische Eheleute auf den Verzicht jeglicher künstlicher Geburtenregelung verpflichtete, enthielten (wenn auch wenige) Sätze, die die Weisungen des Papstes relativierten und den Eheleuten die Entscheidung über den Gebrauch künstlicher Verhütungsmittel selbst überließen.
Während die deutschen (und Schweizer) Bischöfe bis heute keinen Widerruf der fraglichen Passagen der "Königsteiner Erklärung" zustande brachten, haben die österreichischen Bischöfe anlässlich des Papstbesuches in Österreich im Jahre 1988 die fraglichen Sätze und ihre Auswirkungen auf das kirchliche Leben bedauert:
„Der Versuch, ein irrendes und im Widerspruch zur Lehre der Kirche stehendes Gewissen als rechtes Gewissen dennoch zuzulassen und ihm eine gewisse allgemeine und objektive Gültigkeit zuzugestehen, war die bedauerliche Inkonsequenz der sogenannten ‚Maria-Troster-Erklärung’ der österreichischen Bischöfe vom 22. September 1968.“
Weiter erklären die österreichischen Bischöfe in dem Schreiben vom 29. März 1988:
Das II. Vatikanische Konzil nennt das Gewissen des Menschen „die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen“ (GS 16). Entgegen der Meinung, die Kirche hätte sich von der Verpflichtung zur Bildung des Gewissens zurückgezogen und hätte die Entscheidung in der sittlichen Beurteilung der ehelichen Akte allein den Ehegatten überlassen, ist auf die Erklärung der Bischöfe Österreichs von 1968 hinzuweisen, die sagt:
„Auch unser Gewissen sagt uns von sich aus nicht alles. Es geht also um die rechte Gewissenbildung. Die kirchliche Autorität hilft uns, dazu zu kommen. Das zuständige kirchliche Lehramt erstreckt sich nicht nur auf die übernatürliche Offenbarung, sondern auch auf natürliche Wahrheiten, weil das Licht der Offenbarung auch auf diese fällt, sie bestätigt und verdeutlicht.
Der Gott der Offenbarung ist auch der Gott der Schöpfung. Daraus folgt: Es gibt Gewissensfreiheit – aber nicht Freiheit der Gewissensbildung. Das heißt: die Bildung des Gewissensurteils ist abhängig vom Gesetz Gottes, das bei der konkreten Urteilsbildung nicht übersehen werden darf.
Und weil nun Gottes Gesetz auf tausenderlei verschiedene Umstände und Lebensverhältnisse angewendet werden muß, so spricht hier auch die Kirche in ihrem Lehramt ein bestimmendes und klärendes Wort, das der Verwirklichung unseres wahren Menschentums dient.
Diese Hilfe des Gesetzes Gottes und des Lehramtes der Kirche für seine eigene Lebensgestaltung wird nur der erfahren, der sich um immer bessere Erfassung dieser Normen bemüht und sich eine ständige Bildung seines Gewissens angelegen sein läßt“.
Es ist zu hoffen, dass die Fehler, die vor mehr als 40 Jahren in den bischöflichen Schreiben gemacht wurden und die Verwirrung, die dadurch unter den Gläubigen entstanden ist - und bis heute anhält -, sich nicht wiederholen.
Weiteres zum Thema:
- Leo Kardinal Scheffczyk / Prof. Manfred Hauke:Wiederverheiratete Geschiedene und Zulassung zum Kommunionempfang
- Invenimus Messiam: (Friederike Görres) Änderungen in der Kirche
- Aspekte gegen eine Zulassung der sog. "wiederverh. Geschiedenen" zu den Sakramenten
- Leo Scheffczyk: Eucharistie und Ehesakrament
- Linkliste zum Thema: "Wiederverheiratete Geschiedene" und Zulassung zum Kommunionempfang
Monty Python: Internationales Philosophie-Finale (deutsch)
Gewissensfreiheit?!
"Es gibt Gewissensfreiheit – aber nicht Freiheit der Gewissensbildung. Das heißt: die Bildung des Gewissensurteils ist abhängig vom Gesetz Gottes, das bei der konkreten Urteilsbildung nicht übersehen werden darf.
Und weil nun Gottes Gesetz auf tausenderlei verschiedene Umstände und Lebensverhältnisse angewendet werden muß, so spricht hier auch die Kirche in ihrem Lehramt ein bestimmendes und klärendes Wort, das der Verwirklichung unseres wahren Menschentums dient."
Oder wie schon Prof. Hauke nach Leo Kardinal Scheffczyk sagt:
"Ein weiterer beliebter Einwand macht die "persönliche Gewissensentscheidung" geltend, worin ein jeder über den Kommunionempfang entscheiden könne.
Diese Argumentation ist unsinnig, weil das Gewissen für einen Christen ein praktisches Urteilen im Horizont des Glaubens bedeutet. Das Gewissen ist kein Organ für die Beurteilung von Glaubenswahrheiten." (s. HIER)
Montag, 25. Juni 2012
Berufung und Priestertum
Zum "Jahr des Priesters" 2009/2010 hat die Kongregation für den Klerus ein dreiteiliges Video herausgegeben, indem anhand des Vorbilds des hl. Pfarrer von Ars über das Wesen des Priesters und seinen Dienst am Volk Gottes berichtet wird:
Teil 1
Teil 2
Teil 3
Teil 1
Teil 2
Teil 3
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Das Gericht
Herr, ich weiß um das Unrecht des Daseins. Immerfort widerstrebe ich der Wahrheit. Immer neu wird mein Herz des Bösen überführt. So verstehe ich die Botschaft vom Gericht und nehme sie an und beuge micht unter sie.
Das Gericht muß sein, auf das Gerechtigkeit werde. Das bekenne ich wider mich selbst, denn ich weiß, daß ich in ihm nicht bestehen kann; aber es soll sein, damit Dein Reich, welches Gerechtigkeit ist, komme, und Du "die Lobpreisung und die Ehre und die Macht" empfangest.
Ja, ich verlange nach Deinem Gericht. Es wird nicht über Andere ergehen, sondern über mich selbst; dennoch verlange ich nach ihm, weil ich nach der Wahrheit und Gerechtigkeit verlange. Der das Gericht vollziehen wird, bist Du, Herr Jesus Christus. Du wirst soviel Macht haben, als Du wahr und so groß sein, als Du heilig bist; furchtbar für die in der Unwahrheit und im Unrecht stehende Welt. Aber Du wirst nicht als Rächer und Zerstörer, sondern als Heiland kommen; so wird das Gericht die letzte der Gottestaten sein und die Erlösung vollenden.
Du, der alles weiß, weißt auch um mein Unvermögen. Du, der alles vermag, bist der Herr der Gnade. So gebe ich mich in Dein Urteil. Es wird die Wahrheit vollziehen, diese aber wird nach dem Worte Deines Apostels Liebe sein.
Amen.
aus: Romano Guardini: Theologische Gebete; Verlag Josef Knecht Frankfurt am Main AD 1944
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Sonntag, 24. Juni 2012
Pfr. Jolie: Wider eine falsche "Barmherzigkeit"
Pfr. Hendrick Jolie in einem ganz hervorragenden Beitrag zur Diskussion um einen angemessenen Umgang mit "wiederverheirateten Geschiedenen":
Viele Pfarrer haben angesichts dieser erdrückenden Flut außerehelich praktizierter Geschlechtlichkeit resigniert oder kapituliert. Man spricht dieses „heiße Eisen“ in Predigten nicht mehr an und scheut das Thema auch im Beichtstuhl. Ob es tatsächlich „barmherzig“ ist, die Sünde nicht mehr beim Namen zu nennen, sollten sich die Freiburger Geistlichen vielleicht einmal fragen. Dient es dem Heil der Seelen, wenn ein Seelsorger ein dem Evangelium widersprechendes Verhalten duldet und es durch die Einladung zur heiligen Kommunion auch noch kirchenamtlich „approbiert“?Anstatt Mitbrüder zum Bruch der bestehenden Ordnung zu ermuntern oder zu drängen wäre es sinnvoller, praktische Möglichkeiten aufzuzeigen, wie gerade den wiederverheirateten Geschiedenen in der Kirche im tieferen Sinn „barmherzig“ begegnet werden kann. Vorbildlich im Sinne des guten Hirten hat der verstorbene Augsburger Bischof Josef Stimpfle das in einem Brief wie folgt ausgedrückt:
„Ich bitte Sie, am Messopfer teilzunehmen, vor allem an Sonntag. Hier empfangen Sie Kraft von oben, wenn Sie auch nicht zum Tisch des Herrn gehen können. Vereinigen Sie Ihre Sorgen, Ihren Kummer mit dem Opfer Christi. Pflegen Sie das tägliche Gebet! Beten Sie allein und gemeinsam, vor allem mit den Kindern. Gott verlässt die Beter nicht, die sich bemühen, mit ihm verbunden zu sein. Üben Sie echte Nächstenliebe in Ihrem engeren Lebenskreis. Seien Sie für andere Menschen Wegbereiter zu Gott, indem Sie sich nicht verbittert absondern, sondern bei Gelegenheit anderen die Lehre des Evangeliums und der Kirche nahebringen.“
Links zum Thema: "Wiederverheiratete Geschiedene" und Zulassung zum Kommunionempfang
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Zum Fest der Geburt des hl. Johannes des Täufers
"Ich sage euch: Ihr habt sogar mehr gesehen als einen Propheten. Er ist der, von dem es in der Schrift heißt: Ich sende meinen Boten vor dir her; er soll den Weg für dich bahnen. Amen, das sage ich euch: Unter allen Menschen hat es keinen größeren gegeben als Johannes den Täufer; doch der Kleinste im Himmelreich ist größer als er. Seit den Tagen Johannes' des Täufers bis heute wird dem Himmelreich Gewalt angetan; die Gewalttätigen reißen es an sich. Denn bis hin zu Johannes haben alle Propheten und das Gesetz (über diese Dinge) geweissagt. Und wenn ihr es gelten lassen wollt: Ja, er ist Elija, der wiederkommen soll. Wer Ohren hat, der höre!" (Matth 9b-15)
Allen, deren Namenspatron der hl. Johannes der Täufer ist:
Einen herzlichen Glück- und Segenswunsch!
Bild: Maria mit Jesus und Elisabeth mit dem hl. Jihannes den Täufer; Francesco Bacchiacca (1494–1557)
Samstag, 23. Juni 2012
Dissozialität der Sünde und sozialer Charakter der Sakramente
In der Diskussion um einen angemessenen Umgang mit "wiederverheirateten Geschiedenen" wird in den (uninformierten) Medien das Hauptaugenmerk auf die angeblich so unbarmherzigen kirchenrechtlichen Bestimmungen gelenkt ("Barmherzigkeit vor Kirchenrecht").
In Wirklichkeit liegt die Begründung für die Unmöglichkeit der Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten viel tiefer, nämlich im offenbarten Glauben selbst.
Die Kirche ist der mystische Leib Christi, dessen Haupt Christus ist. Alle Güter sind allen Gliedern dieses Leibes gemeinsam. "Die geringste unserer Handlungen wirkt sich, wenn sie aus Liebe geschieht, zum Vorteil aller aus. Dies geschieht in der Solidarität mit allen lebenden und toten Menschen, die auf der Gemeinschaft der Heiligen gründet." (KKK) 953)
Ebenso schadet aber auch jedes sündhafte Verhalten dieser Gemeinschaft. Die Übertretung der Gebote Gottes, der Missbrauch der Freiheit, ist eine dissoziale Verhaltensform die nicht nur die so handelnde Person verwundet, sondern auch die ganze Gemeinschaft, den ganzen Leib verletzt. Jede Sünde fügt auch der Kirche eine Verwundung zu.
Bischof Rudolf Graber (1) schreibt:
Die schwere Sünde eines Getauften ist nämlich nicht bloß, wie unsere individualistische Zeit meint, eine Verfehlung gegen Gott, sondern bedeutet auch eine schwere Schädigung der Gemeinschaft des mystischen Leibes, ja darüber hinaus, wie Michael Schmaus (2) nachweist, einen frevlerischen Eingriff in die Schöpfung des Vaters mit all ihren Ordnungsverhältnissen und die Ermöglichung, daß der Teufel Zugang findet in die Welt.
Darum ergibt sich aber folgerichtig, daß die Sünde nicht bloß gegenüber Gott wieder gutgemacht werden muss, sondern auch gegenüber der Kirche.
Die Bußpraxis der alten Kirche brachte dies alles viel klarer zum Ausdruck als die heutige "verkümmerte Vollzugsweise" (3), in der "der erste Akt, die Ausstoßung des Sünders kaum noch zu sehen ist" (4). Gerade aber diese Entfernung des Sünders aus der Gemeinschaft zeigt deutlich den Öffentlichkeitscharakter des (Buß-)Sakraments.
"Da tritt das Volk Gottes gewissermaßen zu einem treulos gewordenen Gliede hin und erklärt ihm, daß er ein Verräter an der gemeinsamen Aufgabe geworden ist, daß er diese schwer geschädigt habe und daher nicht mehr in die Reihen des Volkes Gottes passe, sondern aus ihm ausscheiden müsse.
Das Volk Gottes entläßt ihn aus seiner Lebensgemeinschaft, aus seiner Communio. Exkommuniziert ihn. Insbesondere stößt es ihn aus jenem Gemeinschaftsvollzug aus, in welchem sich die Gemeinschaft Gottes am deutlichsten offenbart und immer wieder neu konstituiert, aus der eucharistischen Opfer- und Mahlgemeinschaft" (5).
Dieses Fernbleibenmüssen vom Empfang der hl. Kommunion, das auch (Anm.: sic!) vom kirchlichen Gesetzbuch (6) vorgeschrieben ist, ist wohl als "ein Überrest aus jener alten Zeit" (7) zu werten, als ein Rest jener Ausstoßung des Sünders aus der kirchlichen Gemeinschaft, die ja in der Eucharistie, wie wir gesehen haben, sich "verkörpert".
An sich müsste ja die vollkommene Reue, die die Sünde tilgt, genügen, um uns wieder den Zugang zur Eucharistie zu ermöglichen. Wenn die Kirche aber trotzdem vorschreibt, daß der Todsünder normalerweise zuerst das Bußsakrament empfangen müsse, so ist das Ausdruck dafür, daß der Todsünder aus der Lebensgemeinschaft des Volkes Gottes durch seine Todsünde ausgeschieden ist und erst durch einen besonderen Akt wieder aufgenommen werden muß und erst nach der Wiederaufnahme am zentralen Tun des Gottesvolkes, an der eucharistischen Feier, in vollem Maße Anteil nehmen darf (8).
Ebenso äußert sich Lubac (9): "Der ganze Vorgang der öffentlichen Buße und Absolution zeigte deutlich, daß die Wiederversöhnung des Sünders zunächst eine solche mit der Kirche ist, und daß diese das wirksame Zeichen der Wiederversöhnung mit Gott darstellt".
Der Sünder "taucht zurück in den Lebenskreis der Gnade, was noch genauer eine Rückkehr in die Gemeinschaft der Heiligen bedeutet". So prägt sich auch hier das große Prinzip aus, daß "man zur Gnade Gottes nur zurückkehren kann, wenn man wieder in die Gemeinschaft der Kirche eintritt.
Die Sünden, so sagt im 12. Jahrhundert Isaak von Stella, kann allein der ganze Christus vergeben, das Haupt mit seinem Leibe, Christus mit der Kirche" (10).
(1) Bischof Dr. Dr. h.c. Rudolf Graber (1903-1992), Bistum Regensburg
(2) Michael Schmaus, Reich Gottes und Bußsakrament, Münchener Theologische Zeitschrift I, 1950, 32f. Dieser ganz ausgezeichnete Artikel müßte hier nahezu ganz abgedruckt werden.
(3) ebd 26.
(4) ebd 28.
(5) ebd 26.
(6) CIC 856; D 880.
(7) Schmaus aaO 28.
(8) ebd.
(9) Henri de Lubac, Katholizismus als Gemeinschaft, Benzinger-Einsiedeln 1943, 78.
(10) alles nach Lubac 78f
aus: Rudolf Graber; An den Quellen des Heils; Buch-Kunstverlag Ettal; AD 1951
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„Es prüfe sich der Mensch...“
Von P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad
Man geht zur Kommunion, und das möglichst vollzählig. Daran haben wir uns längst gewöhnt. Wer an einer Heiligen Messe teilnimmt, ohne zu kommunizieren, hat es nicht immer leicht. Irritierte Blicke der anderen Messbesucher, ja sogar des Zelebranten sind dann keine Seltenheit. Jemand erzählte mir, der Priester habe sich eigens zu ihm in den hinteren Teil des Kirchenschiffes begeben, um ihn am „Gemeinschaftsmahl“ teilhaben zu lassen, obwohl er doch gar nicht wollte. Eigentlich rührend, diese Sorge um das verlorene Schaf...
Mancherorts wird geworben: „Jesus lädt alle ein, unabhängig von irgendwelchen Bedingungen. Niemanden schließt er aus. Kommet daher alle, esset und trinket!“ Das abweichende religiöse Bekenntnis und die ungeordnete Lebensweise sollen also keine Hindernisse mehr bilden. Letztlich konsequent, wenn man in der Kommunion nur eine religiöse Brotzeit, ein sinniges Zeichen der Gemeinschaft mit Jesus und den Mitmenschen sieht. Das wäre ja auch ein sonderbares Mahl, bei dem sich einige damit begnügen müssten, beim Essen zuzuschauen!
Ganz anders freilich liegt der Fall, wenn auf unseren Altären tatsächlich das Erlösungsopfer dargebracht und als dessen Frucht Jesus Christus selbst denen zur Speise gereicht wird, die durch ihn, mit ihm und in ihm leben wollen. Und genau dies ist unser Glaube.
Mit aller Deutlichkeit fordert Paulus die Korinther auf, sich vor dem Empfang des Leibes und Blutes Christi zu prüfen, „denn wer unwürdig isst und trinkt, der isst und trinkt sich das Gericht, da er den Leib des Herrn nicht unterscheidet“ (1 Kor 11,28f.). Zur Prüfung und Unterscheidung brauchen die Gläubigen Kriterien; objektive Maßstäbe, anhand derer sie zu einer Sicherheit gelangen können, ob der Gang zur Kommunion im Einzelfall gut und ratsam oder vielmehr unangemessen, ja sündhaft ist. Bedauerlicherweise sind Belehrungen solcher Art heute rar geworden. Die kirchlichen Organe in unseren Landen produzieren en masse Handreichungen über Dinge, für die sie weder Zuständigkeit noch die Verheißung des göttlichen Beistandes in Anspruch nehmen können, während gleichzeitig Kernfragen des christlichen Glaubens und Lebens selten und dann zumeist eher unklar behandelt werden. Deshalb hier einige Grundsätze zum Kommunionempfang:
1) Den Leib des Herrn darf nur ein getaufter, gläubiger Katholik empfangen. Das Taufsakrament bildet die notwendige Voraussetzung für alle anderen Sakramente, die Zugehörigkeit zur Kirche aber und die Übereinstimmung mit ihrem Glauben sind erfordert, weil ein wesentlicher Zusammenhang zwischen dem eucharistischen und dem mystischen Leib Christi, der Kirche, besteht.
2) Die Kommunion ist ein „Sakrament der Lebenden“. Das bedeutet: Sie darf auf keinen Fall im Zustand einer schweren, für das Gnadenleben tödlichen Sünde empfangen werden. Wer seit längerer Zeit nicht mehr gebeichtet hat, der tut auch dann, wenn er sich keiner schlimmen Verfehlung bewusst ist, gut daran, vor dem Weg zur Kommunion Seele und Herz im Sakrament der Busse zu reinigen.
3) Damit der Leib des Herrn von gewöhnlicher Speise unterschieden werde, hat man von alters her eine „eucharistische Nüchternheit“ eingehalten. Die heutige Vorschrift verlangt nur noch eine Stunde Nahrungslosigkeit bis zur Kommunion; es ist also möglich, sich direkt von einem reichlich gedeckten Frühstückstisch zur Messe und in ihr zum Tisch des Herrn zu begeben! In Anbetracht dieser Lage kann nur wärmstens empfohlen (aber nicht vorgeschrieben) werden, durch eine längere Nüchternheit von z.B. drei Stunden bewusst den Akzent einer „ganzheitlicheren“ Vorbereitung zu setzen.
4) Niemand gehe zur Kommunion, „weil man halt geht“. Gruppenzwänge und bloße Routine kommen hier einfach nicht in Frage. Bekanntlich kommunizierten viele unserer großen Heiligen keineswegs täglich (geschweige denn mehrmals täglich), oft nicht einmal wöchentlich. Gerade wer es häufiger tut, muss sich um einen lebendigen eucharistischen Glauben, um Ehrfurcht und Anbetung bemühen. Echtes Verlangen nach der Vereinigung mit Jesus soll ihn beseelen, verbunden mit dem aufrichtigen Willen, in der Liebe und im Gehorsam gegenüber Gottes Geboten zu wandeln und zu wachsen.
Diese Angaben sind sie mehr als die Privatmeinung des Verfassers: Sie geben den Standpunkt der Kirche wieder. Weil er von vielen hauptamtlichen Kirchenvertretern allzu leise und undeutlich, manchmal sogar verdreht dargeboten wird, erscheint er inzwischen wie eine persönliche Ansicht gestrenger Priester. Aber das lässt sich im Einsatz für die höchsten und heiligsten Güter kaum vermeiden.
Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS)
Siehe auch:
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Freitag, 22. Juni 2012
Offizielle Internetseite zum Jahr des Glaubens
Seit Kurzem gibt es eine Internetseite des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung zum Jahr des Glaubens mit vielen Basics, News, Informationen über den römisch-katholischen Glauben, über Heilige, und und und...
Bisher nur in englischer Sprache, soll aber auch bald in anderen Sprachen zur Verfügung stehen:
Ein Besuch und Weiterempfehlung lohnt sich unbedingt:
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Gütergemeinschaft
„Da alle Gläubigen einen einzigen Leib bilden, wird das Gut des einen dem anderen mitgeteilt ... Somit muß man glauben, ... daß in der Kirche eine Gütergemeinschaft besteht ... Das wichtigste unter allen Gliedern der Kirche aber ist Christus, denn er ist das Haupt...
Also wird das Gut Christi allen Christen mitgeteilt, so wie die Kraft des Hauptes allen Gliedern, und diese Mitteilung geschieht durch die Sakramente der Kirche" (Thomas v. A., symb. 10).
„Die Einheit des Geistes, durch den [die Kirche] geleitet wird, bewirkt, daß das, was sie empfangen hat, allen gemeinsam ist" (Catech. R. 1,10,24).
Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) 947
Bild: Leonhard Thoma, Herz Jesu Bild
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Donnerstag, 21. Juni 2012
Kirche ist...
das Mysterium der Gemeinschaft mit dem Herrn
und mit allen Gliedern seines Leibes
"Von frühester Zeit an war der Begriff der koinonia oder communio ein Herzstück im Selbstverständnis der Kirche, im Verständnis ihrer Beziehung zu Christus, ihrem Gründer, und der Sakramente, die sie feiert, vor allem der Eucharistie.
Durch unsere Taufe sind wir in Christi Tod mit hineingenommen und neu geboren in die große Familie der Geschwister Jesu Christi hinein; durch die Firmung empfangen wir das Siegel des Heiligen Geistes, und indem wir an der Eucharistie teilnehmen, treten wir sichtbar hier auf Erden in Gemeinschaft mit Christus und miteinander. Außerdem empfangen wir das Unterpfand des ewigen Lebens."
Papst Benedikt XVI. in einer Videobotschaft vom 17. Juni 2012 zum Abschluss des Internationalen Eucharistischen Kongresses in Dublin (Irland); ganze Ansprache: bitte HIER klicken!)
Zum Nachdenken - Gemeinschaft
Die Gemeinschaft der Heiligen
Foto: Thomaschristen: Taufe im syro-malabarischer Ritus Anee jose; wikimedia commons
und mit allen Gliedern seines Leibes
"Von frühester Zeit an war der Begriff der koinonia oder communio ein Herzstück im Selbstverständnis der Kirche, im Verständnis ihrer Beziehung zu Christus, ihrem Gründer, und der Sakramente, die sie feiert, vor allem der Eucharistie.
Durch unsere Taufe sind wir in Christi Tod mit hineingenommen und neu geboren in die große Familie der Geschwister Jesu Christi hinein; durch die Firmung empfangen wir das Siegel des Heiligen Geistes, und indem wir an der Eucharistie teilnehmen, treten wir sichtbar hier auf Erden in Gemeinschaft mit Christus und miteinander. Außerdem empfangen wir das Unterpfand des ewigen Lebens."
Papst Benedikt XVI. in einer Videobotschaft vom 17. Juni 2012 zum Abschluss des Internationalen Eucharistischen Kongresses in Dublin (Irland); ganze Ansprache: bitte HIER klicken!)
Zum Nachdenken - Gemeinschaft
Die Gemeinschaft der Heiligen
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Zum Nachdenken - Gemeinschaft
Keiner von uns weiß, wie tief er
aus der Kraft der Gnade lebt, die ihm durch andere zuströmt;
aus dem verborgenen Gebet der stillen Herzen;
aus dem lösenden Opfer der Unbekannten;
aus der stellvertretenden Sühne derer, die sich für die Geschwister einsetzen.
Das ist eine Gemeinschaft tiefster Kräfte.
Romano Guardini, in: Vom Sinn der Kirche, S. 106
Foto: Lawrence OP
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Mittwoch, 20. Juni 2012
Wiederverheiratete Geschiedene und Zulassung zum Kommunionempfang
Am Ende seines Aufsatzes "Eucharistie und Ehesakrament"; veröffentlicht in dem Sammelband "Der Glaube als Lebensinspiration", bespricht Leo Kardinal Scheffczyk einige Einwände gegen seine Ausführungen über die Unmöglichkeit der Zulassung von sogenannten "wiederverheirateten Geschiedenen" zum Kommunionempfang.
Prof. Dr. Manfred Hauke fasst den Schluss des Aufsatzes zusammen:
"So wird etwa gesagt, daß in bestimmten Fällen ein wiederverheirateter Geschiedener seine Sünde bereue und den guten Vorsatz habe, allen angerichteten Schaden wiedergutzumachen.
Dazu meint Scheffczyk, das eigentliche Problem liege gar "nicht in dem moralischen Verhältnis des Wiederverheirateten zu seiner ersten Ehe, deren Zerrüttung ja sogar völlig schuldlos zustande gekommen sein kann, so daß gar keine Reue gefordert ist.
Die Sünde, die das eigentliche Problem bildet", besteht in der Wiederverheiratung und dem Vorspiegeln einer zweiten Ehe, die vor Gott gar keine Ehe sein kann, wenn die erste Ehe noch fortbesteht. Ein Kommunionempfang trotz schwerer Sünde wäre ein innerer Widerspruch.
Möglich ist freilich bei wiederverheirateten Geschiedenen ein Zusammenleben ohne geschlechtliche Gemeinschaft, wenn die erste Beziehung nicht wieder aufgenommen werden kann.
Ein weiterer beliebter Einwand macht die "persönliche Gewissensentscheidung" geltend, worin ein jeder über den Kommunionempfang entscheiden könne.
Diese Argumentation ist unsinnig, weil das Gewissen für einen Christen ein praktisches Urteilen im Horizont des Glaubens bedeutet. Das Gewissen ist kein Organ für die Beurteilung von Glaubenswahrheiten.
"Die Stellungnahme der Glaubenswahrheit gegenüber erfogt ... im Glauben oder im Unglauben, nicht im Gewissen. Das Gewissen kann die Glaubenseinsicht nur auf der Ebene menschlicher Sittlichkeit konkretisieren und befestigen". Andernfalls würden in der Kirche einander nicht verschiedene "Gewissensentscheidungen" gegenüberstehen, "sondern zwei verschiedene Wert- und Glaubensordnungen. Es stehen sich im Grunde Glaube und Unglaube (oder Glaubensmangel) gegenüber". (Ebd., 390.)
Ein dritter Einwand beruft sich auf die göttliche Barmherzigkeit. Dahinter steckt ein verharmlostes Gottesbild, das "die geheimnishafte Größe Gottes auf das Mitleid beschränkt. Demgegenüber ist festzuhalten, daß zum Geheimnis Gottes auch seine fordernde Heiligkeit und Gerechtigkeit gehört".
"Dieser dogmatische Befund", meint Scheffczyk, "scheint vor allem gegenüber den betroffenen Christen hart und pastoral wenig situationsgemäß zu sein. Aber andererseits ist auch zu erkennen, daß das pastorale Bemühen um diese Gläubigen dadurch nicht verunmöglicht oder gar unnütz wird. Im Gegenteil: Die pastorale Aufgabe wird hier erst in ihrer ganzen Dringlichkeit und Weite offenbar.
Das gleiche kann man von engagiert vorgetragenen pastoralen Erwägungen nicht sagen, die für die betreffenden Gläubigen die Zulassung zu den Sakramenten fordern. Dann wären diese ja den anderen Gläubigen in allem gleichgestellt und nicht mehr Adressaten einer besonderen pastoralen Sorge.
Man kann daran sehen, wie sehr die pragmatischen Lösungen in die Gefahr des Selbstwiderspruches geraten". (Ebd., 392.)
aus: Manfred Hauke, "Ganz und gar katholisch" - Ein erster Einblick in das theologische Werk von Leo Cardinal Scheffczyk, AD 2003; S. 101/102 (s. Quellen)
Weiteres zum Thema:
- Aus gegebenem Anlass...
- Nochmals zum Thema Ehe nach christlichem Verständnis...
- ...keine bloße kirchenrechtliche Bestimmung
- Ihr Bischöfe, habt Mut!
- Aus dem Hirtenwort des (ehem.) Erzbischofs von Zagreb, Franjo Kuharic, AD1973: Die Wahrheit wird euch frei machen
- Erzbischof Zollitsch und Prof. Lüdicke zum ersten...(13.09,2011)
- Hilfsangebote für zivil (wiederverheiratete) Geschiedene (05.09.2011)
- Schreiben er Kongregation für die Glaubenslehre an die Bischöfe über den Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen vom 14.09.1994
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...keine bloße kirchenrechtliche Bestimmung
"Dass wiederverheiratete Geschiedene nicht die Kommunion empfangen dürfen, ist (...) keine bloße kirchenrechtliche Bestimmung, die vielleicht ein liberaler Papst einmal aufheben könnte."
"Die Eucharistie kann keine Geschlechtsgemeinschaft bezeichnen, konkretisieren und festigen, die keine sakramentale Ehe ist". Aber "auch die in einer ungültigen 'eheähnlichen' Verbindung Lebenden können diese ihre nichtkirchliche Gemeinschaft nicht in der Eucharistie darbringen oder in das Opfer Christi einbeziehen".
"Da... die betreffenden Menschen die vorausgehende Einheit mit der Kirche nicht besitzen, kann ihnen auch die Vertiefung und Intensivierung der Einheit durch den Empfang" des Leibes Christi "nichts nützen" (1) - Wer unwürdig den Leib des Herrn isst und sein Blut trinkt, so können wir noch mit dem heiligen Paulus hinzufügen, der isst und trinkt sich das Gericht (vgl. 1 Kor 11, 28-30)."
(1) zitiert aus: Scheffczyk, Eucharistie und Ehesakrament (Anm. 149) 388
aus: Manfred Hauke, "Ganz und gar katholisch" - Ein erster Einblick in das theologische Werk von Leo Cardinal Scheffczyk, AD 2003; S. 101/102 (s. Quellen)
vgl.:
KKK 1861
KKK 1861
Durch diese Liebe, die die Eucharistie in uns entzündet, bewahrt sie uns vor zukünftigen Todsünden. Je mehr wir am Leben Christi teilhaben und je weiter wir in seiner Freundschaft fortschreiten, desto geringer wird die Gefahr sein, sich durch eine Todsünde von ihm zu trennen. Zur Vergebung von Todsünden ist aber nicht die Eucharistie bestimmt, sondern das Bußsakrament. Die Eucharistie ist das Sakrament derer, die in der vollen Gemeinschaft der Kirche stehen.
Bild: Julius Schnorr von Carolsfeld (1794–1872), Sündenfall, Holzschnitt aus "Die Bibel in Bildern", 1860
Weiteres zum Thema:
Wiederverheiratete Geschiedene und Zulassung zum Kommunionempfang
Dienstag, 19. Juni 2012
Kirche, werde, was du bist...
"Es wird der Kirche auf die Dauer nicht erspart bleiben, Stück um Stück von dem Schein ihrer Deckung mit der Welt abbauen zu müssen und wieder das zu werden, was sie ist: Gemeinschaft der Glaubenden.
Tatsächlich wird ihre missionarische Kraft durch solche äußere Verluste nur wachsen können: Nur wenn sie aufhört, eine billige Selbstverständ-lichkeit zu sein, nur wenn sie anfängt, sich selber wieder als das darzustellen, was sie ist, wird sie das Ohr der neuen Heiden mit ihrer Botschaft wieder zu erreichen vermögen, die sich bisher noch in der Illusion gefallen können, als wären sie gar keine Heiden."
„Die neuen Heiden und die Kirche“, Vortrag von Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI., zuerst erschienen in der Zeitschrift „Hochland“ (Oktober/1958); HIER bei kath.net im Wortlaut
Der Glaube der Gemeinschaft der Glaubenden aber ist dies:
Das Credo der Gottesvolkes (Papst Paul VI.; 1968)
Daraus ein kurzes Zitat:
"Wir glauben alles, was im geschriebenen oder überlieferten Gotteswort enthalten ist und was die Kirche als von Gott geoffenbarte Wahrheit zu glauben vorlegt: entweder durch eine feierliche Glaubensentscheidung oder durch das ordentliche und allgemeine Lehramt (1).
Wir glauben an die Unfehlbarkeit, die dem Nachfolger des heiligen Petrus zukommt, wenn er ex cathedra als Hirte und Lehrer aller Gläubigen (2) spricht.
Diese (Unfehlbarkeit) ist auch dem Kollegium der Bischöfe verheißen, wenn sie – gemeinsam mit dem Papst – das höchste Lehramt ausüben. (3)
Wir glauben, daß die von Christus gegründete Kirche, für die Er gebetet hat, unfehlbar eine ist: im Glauben, im Kult und in der hierarchischen Gemeinsamkeit."
(1) Vgl. Denzinger 3011.
(2) Vgl. ebd. 3074.
(3) Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 25.
Tatsächlich wird ihre missionarische Kraft durch solche äußere Verluste nur wachsen können: Nur wenn sie aufhört, eine billige Selbstverständ-lichkeit zu sein, nur wenn sie anfängt, sich selber wieder als das darzustellen, was sie ist, wird sie das Ohr der neuen Heiden mit ihrer Botschaft wieder zu erreichen vermögen, die sich bisher noch in der Illusion gefallen können, als wären sie gar keine Heiden."
„Die neuen Heiden und die Kirche“, Vortrag von Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI., zuerst erschienen in der Zeitschrift „Hochland“ (Oktober/1958); HIER bei kath.net im Wortlaut
Der Glaube der Gemeinschaft der Glaubenden aber ist dies:
Das Credo der Gottesvolkes (Papst Paul VI.; 1968)
Daraus ein kurzes Zitat:
"Wir glauben alles, was im geschriebenen oder überlieferten Gotteswort enthalten ist und was die Kirche als von Gott geoffenbarte Wahrheit zu glauben vorlegt: entweder durch eine feierliche Glaubensentscheidung oder durch das ordentliche und allgemeine Lehramt (1).
Wir glauben an die Unfehlbarkeit, die dem Nachfolger des heiligen Petrus zukommt, wenn er ex cathedra als Hirte und Lehrer aller Gläubigen (2) spricht.
Diese (Unfehlbarkeit) ist auch dem Kollegium der Bischöfe verheißen, wenn sie – gemeinsam mit dem Papst – das höchste Lehramt ausüben. (3)
Wir glauben, daß die von Christus gegründete Kirche, für die Er gebetet hat, unfehlbar eine ist: im Glauben, im Kult und in der hierarchischen Gemeinsamkeit."
(1) Vgl. Denzinger 3011.
(2) Vgl. ebd. 3074.
(3) Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 25.
Zum Nachdenken - Geduld und Ertragen (4)
Der Getaufte bekämpft den Neid durch Wohlwollen,
Demut und Hingabe an die Vorsehung Gottes.
(eigenes Foto)
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zum Nachdenken
Die Gemeinschaft der Heiligen
"(ist) die Gemeinschaft in der Liebe. (...) Die geringste unserer Handlungen wirkt sich, wenn sie aus Liebe geschieht, zum Vorteil aller aus. Dies geschieht in der Solidarität mit allen lebenden und toten Menschen, die auf der Gemeinschaft der Heiligen gründet. Jede Sünde schadet dieser Gemeinschaft."
Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) 953
Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) 953
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Montag, 18. Juni 2012
Beten für Erzbischof Zollitsch
Am kommenden Donnerstag, den 21. Juni 2012, wird sich Erzbichof Dr. Robert Zollitsch mit Initiatoren des Freiburger Ungehorsam-Bekenntnisses vom Mai 2012 treffen, das inzwischen fast 200 von insgesamt grob 1250 Priestern und Diakonen des Erzbistums Freiburg unterzeichnet haben.
Beten wir für Erzbischof Zollitsch und alle anderen Bischöfe, dass sie die richtigen Worte finden und mutig den Willen Gottes und die Lehre der Kirche darlegen und verteidigen mögen.
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Aus dem Hirtenwort des (ehem.) Erzbischofs von Zagreb, Franjo Kuharic, AD1973: Die Wahrheit wird euch frei machen
Wiederverheiratete Geschiedene und Zulassung zum Kommunionempfang
Schreiben er Kongregation für die Glaubenslehre an die Bischöfe über den Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen vom 14.09.1994
Foto: Schwarzwälder; Wikimedia commons
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Ultramontan: Oremus pro Roberto episcopo.
Ihr Bischöfe, habt Mut!
"Was das Bekenntnis des Glaubens anbelangt, so gehört dieses, wie Ihr wißt, zu den ersten Pflichten des Bischofs. „Ich habe mich der Pflicht nicht entzogen“, sagt der heilige Paulus in Milet zu den Hirten der Kirche von Ephesus, „euch den ganzen Willen Gottes zu verkünden“ (Apg 20, 27).
Es ist wahr, daß wir Bischöfe mit Bedacht handeln müssen. Aber solche Umsicht darf uns nicht daran hindern, Gottes Wort in aller Klarheit darzulegen – auch jene Punkte, die man meist weniger gern hört oder die mit Sicherheit Reaktionen des Protestes, mitunter auch Spott und Hohn hervorrufen.
Ihr, liebe Brüder im Hirtenamt, wißt es selbst am besten: Es gibt Themen – im Bereich der Glaubenswahrheit und vor allem im Bereich der Sittenlehre –, die in Euren Diözesen in Katechese und Verkündigung nicht ausreichend präsent sind, die manchmal, zum Beispiel in der pfarrlichen oder verbandlichen Jugendpastoral, gar nicht oder nicht eindeutig im Sinn der Kirche zur Sprache kommen.
Das ist Gott sei Dank nicht überall der Fall. Aber vielleicht fürchten die mit der Verkündigung Beauftragten hier und da, die Menschen könnten sich abwenden, wenn klar gesprochen wird. Dabei lehrt die Erfahrung beinah überall, daß genau das Gegenteil wahr ist.
Macht Euch keine Illusionen. Eine katholische Glaubensunterweisung, die verstümmelt angeboten wird, ist ein Widerspruch in sich und kann auf die Dauer nicht fruchtbar sein. Die Verkündigung des Reiches Gottes geht immer Hand in Hand mit der Forderung nach Umkehr und ebenso mit der Liebe, die Mut macht, die den Weg weist, die begreifen lehrt, daß mit Gottes Gnade auch das scheinbar Unmögliche möglich ist.
Überlegt, in welcher Form nach und nach der Religionsunterricht, die Katechese auf den verschiedenen Ebenen und die Predigt in dieser Hinsicht verbessert, vertieft und sozusagen vervollständigt werden können. Nützt dabei bitte mit allem Eifer das Kompendium und den Katechismus der Katholischen Kirche selbst.
Sorgt dafür, daß alle Priester und Katecheten dieses Werkzeug verwenden, daß es in den Pfarren, Verbänden und Bewegungen erklärt, in Glaubensrunden besprochen und in den Familien als wichtige Lektüre zur Hand genommen wird. Gebt in den Ungewißheiten dieser Zeit und Gesellschaft den Menschen die Gewißheit des unverkürzten Glaubens der Kirche.
Die Klarheit und Schönheit des katholischen Glaubens sind es, die das Leben der Menschen auch heute hell machen! Dies wird besonders dann der Fall sein, wenn er von begeisterten und begeisternden Zeugen vorgelegt wird."
Hervorhebungen in Fettdruck durch Administrator
Jugend-Katechismus YOUCAT (bitte HIER klicken!)
Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) (bitte HIER klicken!)
Kompendium zum KKK (bitte HIER klicken!)
Bild: Christus Pantokrator, wikimedia
Zum Nachdenken - Wege
Du sagtest mir entmutigt, es gebe viele Wege. -
Es muss sie geben, damit alle Menschen
den ihren in dieser bewundernswerten Vielfalt finden können.
Hl. Josemaria Escrivá de Balaguer (1902-1975),
Der Weg 964 (s, Quellen)
Foto: Eva Kröcher (Lizenz)
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