Donnerstag, 22. März 2012

Organspende und Nächstenliebe

In einem Leserbrief in "Die Tagespost" Nr. 35 vom 22.03.2012 äußert sich Prof. em. W. Waldstein folgendermaßen zum Thema Organspende:

(...) Als „höchste Form der Nächstenliebe“ darf man wohl nur die Spende eines von paarigen Organen bezeichnen. Das Verfügen über das Leben besonders von Kindern und Jugendlichen, aber natürlich auch von allen anderen Menschen zum Zwecke der Organspende kann niemals rechtens sein.
Papst Johannes Paul II. hat bereits in einer Stellungnahme am 14. Dezember 1989 für einen von der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften veranstalteten Kongress über die Bestimmung des Todeszeitpunktes gesagt, dass „der dem menschlichen Leben geschuldete Respekt es absolut verbietet, dieses direkt und positiv zu opfern, auch wenn dies zum Vorteil eines anderen Menschen wäre, bei dem man es für berechtigt hält, ihn derart zu bevorzugen“.
Wie inzwischen wissenschaftlich klargestellt wurde, ist der „Hirntote“ keineswegs tot, aber auch keineswegs immer ein „Sterbender“, sondern ein schwer Kranker. In vielen bezeugten Fällen konnten, wie bereits gesagt, solche schwer Kranke durch die richtige Behandlung gerettet und wieder ganz gesund werden.

em. Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang
Waldstein, A-5020 Salzburg

Zum Thema "Organspende" siehe auch:


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