"Zwischen Liturgie und Glauben besteht eine enge Wechsel-wirkung. Liturgische Missbräuche schwächen daher den Glauben. Im Interview zeigt Dr. Gero Weishaupt kirchenrechtliche Aspekte liturgischer Missbräuche auf und gibt Hinweise, was betroffene Gläubige tun können. Der Kirchenrechtler Weishaupt ist Offizial des niederländischen Bistums 's-Hertogenbosch.Die Liturgie ist Feier und Ausdruck des Glaubens der Kirche, und der Glaube der Kirche manifestiert sich in der Liturgie. Liturgie ist der Spiegel der Glaubenslehre der Kirche, sie ist gefeiertes Dogma. (...)Zwischen Liturgie und Glauben besteht darum eine enge Wechselwirkung. Sie bedingen sich gegenseitig.Die Folge ist, dass der Glaube beeinträchtigt wird, wenn Liturgie nicht dem Glauben gemäß gefeiert wird. Umgekehrt gilt: Die Liturgie wird verfälscht, wenn der Glaube nicht mehr geteilt wird, wenn Glaubenwahrheiten bezweifelt und geleugnet werden. Liturgische Missbräuche sind einerseits die Folge eines Glaubensverlustes, andererseits tragen sie selber zur "Verdunkelung des Glaubens" (Johannes Paul II.) bei und folglich zu einer Krise der Kirche."
Die Auseinandersetzung mit dem Thema des liturgischen Missbrauchs ist wohl eine der wichtigsten Aufgaben der Verantwortlichen wie aller Gläubigen zur Überwindung der gegenwärtigen nun schon so lange schwelenden Glaubenskrise.
In der von Dr. Gero Weishaupt erwähnten Instruktion "Redemptionis Sacramentum" wird die Verantwortung und not-wendige Mitsorge aller Gläubigen hervorgehoben:
183. Alle haben entsprechend den Möglichkeiten in ganz besonderer Weise dafür zu sorgen, daß das heiligste Sakrament der Eucharistie vor jeder Art von Ehrfurchtslosigkeit und Mißachtung bewahrt wird und alle Mißbräuche vollständig korrigiert werden. Dies ist für alle und für jeden einzelnen eine sehr wichtige Aufgabe, und alle sind ungeachtet der Person zur Verwirklichung dieser Aufgabe gehalten.
184. Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Mißbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen.[1] Es ist aber angemessen, daß die Beschwerde oder Klage nach Möglichkeit zuerst dem Diözesanbischof vorgelegt wird. Dies soll immer im Geist der Wahrheit und der Liebe geschehen.
[1] Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 1417 § 1.
Instruktion "Redemptionis Sacramentum": bitte HIER klicken!
So gibt der Kirchenrechtler auch Hinweise darauf, was betroffene Gläubige vor Ort tun können. Mögliche Hilfen finden sich auch auf der dem Kirchenrecht gewidmeten Website von Dr. Gero Weishaupt "Iuri canonico.": bitte HIER klicken!
+ + +
Der "ganz normale" liturgische Missbrauch (Norddeutschland):
Ichwesen: Aus meiner Gemeinde II (05.11.2011)
+ + +