Freitag, 10. Februar 2012

Konzil und Zelebration "versus populum"

"In keinem Dokument des II. Vatikanischen Konzils steht, auch und besonders nicht in der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium” (1963), dass der Priester die Eucharistie „versus populum” („zum Volk”) zelebrieren soll oder muss."

Das hat nun auch der Wiener Theologieprofessor Hans-Jürgen Feulner in einem aktuellen Interview in der Zeitung "Der Sonntag" klargestellt.

Auch wenn die praktischen Auswirkungen in den Pfarreien zur jetzigen Zeit sicher allgemein nicht spürbar sein werden, so wird mit dieser Aussage einmal mehr die irrige Auffassung widerlegt,  dass die Zelebration "versus populum" in der neuen Messform verbindlich sei.





Links zum Thema "Zelebrationsrichtung des hl. Messopfers":


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