"In keinem Dokument des II. Vatikanischen Konzils steht, auch und besonders nicht in der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium” (1963), dass der Priester die Eucharistie „versus populum” („zum Volk”) zelebrieren soll oder muss."
Das hat nun auch der Wiener Theologieprofessor Hans-Jürgen Feulner in einem aktuellen Interview in der Zeitung "Der Sonntag" klargestellt.
Auch wenn die praktischen Auswirkungen in den Pfarreien zur jetzigen Zeit sicher allgemein nicht spürbar sein werden, so wird mit dieser Aussage einmal mehr die irrige Auffassung widerlegt, dass die Zelebration "versus populum" in der neuen Messform verbindlich sei.
Zum Artikel bei kath.net: Ein Priester muss nicht 'versus populum' zelebrieren (bitte HIER klicken!)
Links zum Thema "Zelebrationsrichtung des hl. Messopfers":
- P. Martin Ramm FSSP: Die Ausrichtung nach Osten bei der Feier der Hl. Messe
- Klaus Gamber 1: Die Zelebration "versus populum"
- Klaus Gamber 2: Wesentlich in der Frühkirche - Das Gebet nach Osten
- Weihbischof Athanasius Schneider: Prinzipien des II. Vatikanischen Konzils für die Liturgiereform...(15.01.2012)
- Zum Segen für Seine ganze heilige Kirche - Sieben Jahre "Summorum pontificum"
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